StartseiteWarum Muslime, die ihren Glauben verlassen, zum Tode verurteilt werden

Kacem El Ghazzali, 20. April 2013, atheistica.com.

Der oberste Rat der Oulémas (der staatlichen Religionshüter), die höchste staatliche religiöse Institution, abgesegnet durch den König Mohammed VI, und unter ihnen der Minister für islamische Angelegenheiten.

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Hier die ursprüngliche Bekanntmachung des obersten Rat der Oulémas bezüglich der Freiheit der Religion, die bestätigt, dass der Abfall vom Glauben durch die Todesstrafe sanktioniert werden muss. Gewisse marokkanische Medien haben gestern das Dementi der interministeriellen Mission der Menschenrecchte bezüglich dieser Bekanntmachung publiziert. Tatsächlich ist es das Ministerium der Habous und nicht die Delegation selber, die den Rat um dieses Urteil gebeten hat. Der letztere hat im April 2012 darauf geantwortet. Hier eine weitgehend wortgetreue Übersetzung des Originaltextes, kürzlich erschienen in einer Sammlung von Fatwas und Bekanntmachungen (2004 – 2012) des Rates der Oulémas:

Die Freiheit des Glaubens und der Religion

„Dieser Frage kann man sich bereits durch das islamische Recht annähern, das ausdrücklich das islamische legale Urteil darstellt, das ihm entspricht, dabei unterscheidend zwischen der Behandlung von Muslimen und Nicht-Muslimen.

Für die Nicht-Muslime: Den Menschen des Buches und der anderen monotheistischen Religionen erteilt der Islam keinen Anweisung, sie dazu zu zwingen, ihre Religion zu verlassen oder sie mit Gewalt zum Konvertieren zu bringen. Ausserdem soll man ihre Kultstätten wie Kirchen oder Synagogen nicht beleidigen. Der Vers 256 der Sure „Die Färse“ ist diesbezüglich ganz spezifisch: „Keine Beeinträchtigung der Religion! Weil der gute Weg sich unterscheidet vom Irrweg“, und der Vers 99 der Sure „Yunus-Joas“ besagt: „Wenn dein Herr es gewollt hätte, dann würden alle Menschen dieser Erde glauben. Liegt es an dir, jemanden zum Glauben zu nötigen?“ Auf diese Weise versichert der Islam den Nicht-Muslimen die Freiheit des Glaubens und der Religion, falls sie auf islamischem Boden residieren, weit weg von ihrem eigenen Land, unter der Bedingung, dass sie den Heiligtümern des Islam gebührenden Respekt erweisen, und dass sie auch nicht öffentlich die Verbote des islamischen Gesetzes überschreiten, einen Muslimen nicht dazu auffordern, seine Religion zu verlassen, und auch nicht Aufruhr unter den Muslimen verbreiten.

Was die Muslime betrifft: Was die Freiheit des Glaubens und der Religion betrifft, betrachtet sie das islamische Recht unter einem anderen Winkel, indem es den Muslimen dazu aufruft, seinen Glauben, seine Religion und seine Befolgung der Riten zu bewahren, dass er sich an seine islamische Religion festklammert zur braven Befolgung der Gebote des Herrn, und dass er beachtet, dass seine Zugehörigkeit zum Islam, durch die Unterweisung, die ihm durch seine beiden muslimischen Eltern und durch seinen muslimischen Vater zuteil geworden ist, eine vertragliche und soziale Vereinbarung mit der Nation (der Oumma) darstellt. Daher erlaubt ihm der Islam nicht, sich zu lösen von seiner Religion und seinem sozialen Vertrag, das ist inakzeptabel. Seine islamische Religion zu verlassen und seinen Gesetzen abzuschwören um zum irregeleiteten Unglauben hinzugehen, dann ist seine Tat zwecklos, er verliert dadurch das Diesseits und das Jenseits. In diesem Fall ist es notwendig, das Urteil zu sprechen.

Zu diesem Zweck hat Allah folgendes gegen die Apostasie aufgestellt, die zu verhängnisvollen Konsequenzen in der Welt und im Jenseits führt: „Und diejenigen unter euch, die eurer Religion abschwören und untreu sterben werden, sinnlos sind hinfort ihre Handlungen im unmittelbaren und zukünftigen Leben. Hierdurch die Menschen des Feuers: Sie werden darin ewig brennen“ (Sure „La génisse“, Vers 217).

Der Allmächtige hat ebenfalls gesagt: „In der Tat, es wurde dir offenbart, ebenso wie deinen Vorfahren: Wenn du Angehörige Allah übergibst, dann wird dein Werk sinnlos sein; und du wirst sicherlich zur Zahl der Verlierer gehören. Ganz im Gegenteil, Allah bewundert und ist wohlgesinnt allein der Zahl der Bekennenden“. Wir (Sure „Les Groupes“, Verse 65/66).

Der Prophet, in Frieden und Heil, sagte: „Wer auch immer seine Religion wechselt, tötet ihn“. Er hat auch erklärt, dass es verboten ist, das Blut eines Muslims zu vergiessen, ausser in einem dieser drei Fälle: Derjenige, der Ehebruch begeht, während er verheiratet ist, derjenige, der einen Mord begeht, und die Apostasie: Derjenige, der seine Religion oder Gemeinde verlässt.

Man darf sich über diese gesetzlichen Vorgaben nicht hinwegsetzen, unter welchem Vorwand auch immer: Weder durch Erklärungen, noch durch Interpretation von Meinungen oder Ansichten darf man davon auch nur ein Jota abweichen. Es handelt sich um religiöse Vorgaben, die vorgesehen sind für und die von den Muslimen als notwendig erkannt worden sind.

Auf dass uns Allah auf den rechten Weg führe.“


Dieser Text wurde mir von Kacem El Ghazzali zugetragen. Ich habe ihn auf seinen Wunsch von Französisch auf Deutsch übersetzt.


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