Website-Icon Politisches & Wissenswertes

Asyl-Pingpong: Deutschland wird am Hindukusch verscheißert

„Der Fall des Flüchtlings Haschmatullah F. sorgte im Dezember für Aufsehen: Seine Abschiebung war irrtümlich erlaubt worden, er durfte zurück nach Deutschland. Nun soll er offenbar doch wieder nach Afghanistan“, berichtet die WELT. [1] Hin und zurück. Und wieder hin. Und zurück. Klingt ein wenig nach Hobbit auf Drogen mit defektem Nafri… pardon, Navigationssystem. Zumindest wird auch in dieser Geschichte ein Schatz geplündert.

„Sein Asylantrag wurde abgelehnt, wie sein ehrenamtlicher Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht dem ‚Schwäbischen Tagblatt‘ sagte.“

Sein Asylantrag wird auch noch jedes weitere Mal abgelehnt werden, auch wenn er wegen Verfahrensfehlern und Spitzfindigkeiten noch so oft auf Kosten des Steuerzahlers wieder aus- und eingeflogen wird. Dazu gleich mehr. Mich irritiert hier etwas anderes: Warum gibt es eigentlich ein „Bündnis Bleiberecht“, aber kein „Bündnis Zahlungspflicht“? Oder einen „Gute Reise e.V.“? Dafür würden sich garantiert viele ehrenamtliche Helfer finden.

„Die Ablehnung des Asylantrags sei mit Unglaubwürdigkeit begründet worden, sagte sein Anwalt Markus Niedworok. Niedworok hat gegen den Bescheid nach eigenen Angaben Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht.“

Wie überraschend. Natürlich kann man ihm schlecht zum Vorwurf machen, dass er versucht, für seinen Mandanten das bestmögliche Ergebnis herauszuholen. Das ist sein Job. Wer am Ende diese Vorstellung bezahlen darf, obwohl er sie nicht sehen wollte, dürfte auch klar sein. Kost und Logis, überlastete Behörden, mindestens zwei Gerichtsverfahren und drei Flugreisen — Haschmatullah F. wird dafür wohl eher nicht aufkommen.

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte seine Abschiebung irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss.“

Ordnung muss sein. Da versteht der deutsche Amtsschimmel keinen Spaß und wiehert empört. Natürlich springt dem geübten Beobachter angesichts plüschiger Urteile für Gefährder, Messerwerfer und Vergewaltiger hier sofort eine gewisse Unausgewogenheit ins Auge. Man hätte sich beispielsweise auch fix die Abschiebegründe anschauen und den Eilantrag eiligst vom Tisch fegen können. Aber nein. Es gibt da wohl innerhalb der Justiz erhebliche kulturelle Unterschiede.

„Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der dortigen Gefahrenlage umstritten und werden von Menschenrechtsorganisationen immer wieder heftig kritisiert.“

Was uns noch mal zu der Frage führt: Warum gibt es eigentlich nur noch kontraproduktive „Menschenrechtsorganisationen“? Natürlich ist niemand gegen Menschenrechte! Aber wo sind diese Organisationen, wenn die von ihnen hier großzügig „in Sicherheit“ gebrachten Schützlinge zum echten Problem für die einheimische Bevölkerung werden? Hat man je davon gehört, dass sie die Gefährdungslage an Bahnhöfen, in Stadtparks und auf Volksfesten angeprangert hätten?

„F. war ursprünglich am 3. Juni 2017 in Deutschland angekommen. Am 8. Juni hatte er Asyl beantragt, das war aber abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass er über Bulgarien in die EU gekommen sei – und damit gemäß der sogenannten Dublin-Vorschriften Bulgarien für ihn zuständig sei.“

Korrekt. Bulgarien ist zudem zweifellos ein sicherer Drittstaat. Aber bevor wir zur Schlusspointe kommen, und die hat sich gewaschen, sei eine Zwischenfrage gestattet: Was soll dieser Unfug mit dem „F.“? Sofern es nicht für „Fritz“ steht, kann den Namen hier eh keiner aussprechen, geschweige denn sich merken. Und die Taliban kennen ihn ohnehin. Woher ich das weiß? Dieses Geheimnis wird gleich gelüftet; nebst der Frage, warum sein erneuter Asylantrag wegen „Unglaubwürdigkeit“ abgelehnt wurde:

„Er war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bedroht worden sei.“

Ernsthaft? Nun ist Fahnenflucht ja auch eine Art Flucht, aber Feigheit vorm Feind ist kein Asylgrund. Ich meine… Ich habe keine Ahnung, was in afghanischen Stellenausschreibungen steht, aber man könnte doch als Militärangehöriger zumindest ahnen, dass bei dieser Tätigkeit gewisse unerfreuliche Begegnungen mit anderen Menschen nicht auszuschließen sind. Was hat er denn gedacht, wozu die ihm ein Gewehr in die Hand gedrückt haben? Um damit bei Hochzeiten in die Luft zu ballern?

Also das übersteigt mein Vorstellungsvermögen. Deutsche werden nach Afghanistan geflogen, damit sie „Deutschland am Hindukusch verteidigen“ — und in die Gegenrichtung fliegen wir afghanische Kombattanten aus, damit sie Afghanistan am Erzgebirge verteidigen? Mein Güte. Sollte sich jedenfalls diese Geschichte nach gewohntem Muster fortsetzen, könnte Haschmatullah F. bald mehr Zeit in der Luft als am Boden verbringen und somit ganz neuen Gefahren ausgesetzt sein: Erhöhte Strahlenbelastung (!), Reisekrankheit, Flugzeugentführung, Flakbeschuss oder schlicht tödliche Langeweile.

[1] https://www.welt.de/politik/deutschland/article174107412/Fluechtlinge-Zu-Unrecht-abgeschobener-Afghane-soll-doch-zurueck-in-Heimatland.html

Die mobile Version verlassen