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Acht falsche und bösartige Anti-Israel-Slogans und abgedroschene Phrasen

Es ist höchste Zeit, dass die internationale Gemeinschaft aufhört, sich blindlings von Begriffen manipulieren zu lassen, die in böswilliger Absicht ein falsches Narrativ entwerfen und verwenden.

Alan Baker, 17. August 2022, JNS.org
aus dem Englischen von Daniel Heiniger

Die Übernahme von verzerrten und irreführenden Bezeichnungen und Schlagwörtern mit Vorurteilen gegenüber Israel dient nur der Aufrechterhaltung des Konflikts. (Bildquelle: Matt Hrkac from Geelong / Melbourne, Australia, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons)

Im Laufe der Jahre haben Staaten, führende Politiker, internationale Organisationen und die internationalen und israelischen Medien die Tendenz entwickelt, bestimmte international anerkannte Slogans und abgedroschene Phrasen endlos zu wiederholen, um ein bestimmtes, parteiisches politisches Narrativ gegen Israel zu diktieren und zu beeinflussen.

Diese Tendenz wird zu einem dauerhaften Phänomen und behindert zunehmend jeden echten Versuch, eine Versöhnung zwischen dem palästinensischen und dem israelischen Volk zu erreichen.

Die Verwendung solcher Phrasen und Begriffe in allen Diskussionen und Berichten über Ereignisse und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt ist rechtlich unzutreffend und offenkundig irreführend.

Auch wenn solche Fälle auf Unkenntnis über die tatsächliche Bedeutung solcher Phrasen und Schlagworte sowie über die tatsächlichen Fakten und den rechtlichen Hintergrund der verschiedenen Themen zurückzuführen sein mögen, so ist es doch wahrscheinlicher, dass sie absichtlich darauf abzielen, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Im Folgenden finden Sie acht Beispiele für solche falschen, irreführenden und böswilligen Slogans und abgedroschene Phrasen.

1. “Palästinensischer Staat”

Faktisch und rechtlich gesehen gibt es unter den souveränen Staatsgebilden der Welt keinen „Staat Palästina“. Es hat auch nie einen solchen Staat gegeben.

Zwar hat die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) seit 1974 als anerkannte nationale Befreiungsbewegung Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen, doch ihre Versuche, als vollwertiges, stimmberechtigtes Mitglied der Vereinten Nationen anerkannt zu werden, waren nie erfolgreich.

Die Vereinten Nationen haben nicht die juristische Autorität, Staaten zu gründen, sondern können sie nur auf Empfehlung des Sicherheitsrats als Mitglieder aufnehmen. Die palästinensische Führung war nie in der Lage, dem UNO-Sicherheitsrat nachzuweisen, dass ein palästinensisches Staatsgebilde die allgemein anerkannten Kriterien für Staatlichkeit erfüllt.

In dem Versuch, diese Hürde zu umgehen, hat die palästinensische Führung ihren Beobachterstatus schrittweise erweitert und aufgewertet und sogar die Bezeichnung ihrer Beobachterdelegation in „Palästina“ geändert. Erreicht wurde dies durch eine Reihe von politischen Resolutionen in der UNO-Vollversammlung, die mit automatischer Mehrheit angenommen wurden. Solche Resolutionen sind jedoch nicht bindend und nicht verbindlich.

Dieses politische Vorgehen der Palästinenser in der Vollversammlung der Vereinten Nationen gipfelte 2012 in einer weiteren nicht bindenden und nicht maßgeblichen Resolution, die mit derselben automatischen politischen Mehrheit angenommen wurde, um den Status der Palästinenser von einer „Beobachterentität“ bei den Vereinten Nationen zu einem „Nichtmitgliedstaat mit Beobachterstatus“ aufzuwerten.

Seit 2012 nutzt die palästinensische Führung diese Änderung der Nomenklatur, die keine rechtliche Bewanndtnis hat, um der internationalen Gemeinschaft vorzugaukeln, dass sie Staatlichkeit erlangt hat und sich als „Staat Palästina“ darstellt.

Bedauerlicherweise hat sich eine internationale Gemeinschaft, die nur allzu bereit ist, die Palästinenser zu verhätscheln, erlaubt, politisch mit ihnen nachsichtig zu sein und sich auf diese Fiktion einzulassen.

Aber diese Fiktion hat nichts daran geändert, dass der palästinensische Status in den Vereinten Nationen der eines Beobachters bleibt.

2. “Palästinensische Nationale Behörde”

Im Rahmen der zwischen 1991 und 2000 zwischen Israel und der PLO getroffenen Friedensvereinbarungen und Absprachen, einschließlich der Osloer Abkommen von 1993-95, die von führenden Vertretern der internationalen Gemeinschaft gegengezeichnet und bezeugt und von den Vereinten Nationen gebilligt wurden, wurde eine „Palästinensische Behörde“ eingerichtet, die als autonome Einrichtung fungieren und die Teile der umstrittenen Gebiete verwalten soll, die ihr von Israel übertragen wurden.

Der offizielle Titel dieser palästinensischen Behörde, wie er in den Osloer Verträgen vereinbart wurde, lautet „Palästinensische Interims-Selbstverwaltungsbehörde, der gewählte Rat (der „Rat“)“, aber sie ist im Allgemeinen unter ihrer Kurzform bekannt geworden: „Palästinensische Autonomiebehörde“.

Die Bezeichnung „Palästinensische Nationale Autonomiebehörde“ wurde in den Osloer Verträgen nie vereinbart oder festgelegt, und ihre Verwendung ist eine deutliche Abweichung von den Verträgen.

In den Osloer Verträgen vereinbarten die Parteien, dass die Palästinensische Autonomiebehörde als Verwaltungsbehörde keine Befugnisse im Bereich der Außenbeziehungen, einschließlich der Einrichtung von Botschaften und Konsulaten und der Ausübung diplomatischer Funktionen, haben würde. Ebenso kamen sie überein, nicht auf eine Weise zu handeln, die das Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status beeinträchtigen könnte.

Daher stellt jede Verwendung alternativer Bezeichnungen wie „Staat Palästina“ oder „Palästinensische Nationale Behörde“ durch die palästinensische Führung eine klare und bewusste Verletzung der palästinensischen Verpflichtungen aus den unterzeichneten Abkommen mit Israel sowie einen Versuch dar, dem Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status der Gebiete vorzugreifen.

3. Die “Illegale Besatzung”

Im Laufe von mehr als 50 Jahren böswilliger Wiederholung und absichtlich irreführender Vermarktung ist der Ausdruck „die Besatzung“ allgemein zum Synonym für Israels Präsenz in Judäa und Samaria geworden.

Nach dem Völkerrecht und der Praxis des bewaffneten Konflikts ist eine Besatzungssituation nicht illegal. Es handelt sich um eine anerkannte Rechtslage, einen juristischen Kunstbegriff, der sich auf einen vorläufigen Kriegszustand bezieht, in dem eine souveräne Macht während eines bewaffneten Konflikts das Gebiet einer anderen souveränen Macht besetzt, bis eine vereinbarte Lösung zwischen den Konfliktparteien gefunden ist. Besatzungsmächte haben nach dem humanitären Völkerrecht sowohl Verpflichtungen als auch Privilegien.

Der Begriff „Besatzung“ spiegelt nicht den Fall Israels wider, dessen Status in Judäa und Samaria und im Gazastreifen einzigartig (sui generis) ist, da diese Gebiete nie als souveränes jordanisches oder ägyptisches Territorium betrachtet wurden. Die Gebiete kamen rechtmäßig unter die Autorität Israels, als es sich in einem Krieg verteidigte, der ihm 1967 von seinen Nachbarn aufgezwungen wurde. Die Gebiete wurden nicht von Staaten übernommen oder erworben, die zuvor einen legitimen souveränen Status oder Befugnisse über das Gebiet besaßen, und fallen daher nicht unter die anerkannte Definition von Besatzung.

Im Gegenteil, die Anwesenheit Jordaniens in dem Gebiet, das es „Westjordanland“ nannte, selbst als Besatzungsmacht, und dessen Annexion im Jahr 1950 wurde international nie anerkannt. Ebenso hat Ägypten nie behauptet oder vertreten, dass es sich bei seiner militärischen Verwaltung des Gazastreifens vor 1967 um ein souveränes Gebiet handelte.

Die Unterstellung und Annahme der israelischen Rechtswidrigkeit ist also völlig unzutreffend.

Bedauerlicherweise wurde der Begriff „Besatzung“ künstlich zugeschnitten, um durch wiederholte internationale politische Manipulation eine negative politische Konnotation in Bezug auf Israel zu erreichen. Er wird in der internationalen Gemeinschaft auf zynische Weise verwendet, um Israel zu diffamieren und zu verurteilen und um seine rechtlichen und historischen Ansprüche auf die Gebiete zu delegitimieren.

Mit der bereitwilligen und automatischen Unterstützung einer politisch voreingenommenen internationalen Gemeinschaft hat die palästinensische Führung sogar den Begriff „Besatzung“ zur Waffe gemacht, um Israels Legitimität in Frage zu stellen. Sie hat den völkerrechtlichen Begriff „Besatzung“ in das Schlagwort „illegale Besatzung“ umgewandelt, das Regierungen, internationale Organisationen, Diplomaten, Medien und Menschenrechtsaktivisten blindlings übernommen haben, um Israel zu einem gesetzlosen Staat umzufunktionieren.

Das Ergebnis einer solchen Manipulation ist, dass der Begriff „Besatzung“ im Allgemeinen missbraucht wird, um zu implizieren, dass Israel die Kontrolle über die Gebiete übernommen hat und sie illegal verwaltet. Ein solcher Missbrauch ignoriert die legitimen rechtlichen und historischen Ansprüche Israels, die von der Völkergemeinschaft hinsichtlich des dauerhaften Status der Gebiete anerkannt wurden und werden.

Der Ausdruck wird abwertend nur in Bezug auf Israel verwendet, als ob es keine andere Situation auf der Welt gäbe, in der ein Staat Autorität in einem umstrittenen Gebiet ausübt. In ihrer offensichtlichen Fixierung auf Israel ignoriert die internationale Gemeinschaft solche Fälle.

Da die fraglichen Gebiete in Judäa und Samaria nie unter die anerkannte Definition von Besatzung fielen, bleiben sie „umstritten“, bis eine vereinbarte, dauerhafte Lösung für ihren Status gefunden ist. Beide Parteien erheben Ansprüche auf diese Gebiete und haben sich gemäß den international gebilligten israelisch-palästinensischen Osloer Verträgen (1993-95) bereit erklärt, diese Ansprüche friedlich auszuhandeln und zu lösen. Bis der dauerhafte Status dieser Gebiete auf dem Verhandlungsweg geklärt ist, haben sich die Parteien darauf geeinigt, die Befugnisse und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Gebiete aufzuteilen.

Daher ist der Begriff „Besatzung“, der selektiv und abwertend gegen Israel verwendet wird, fehlerhaft und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Er läuft dem vereinbarten israelisch-palästinensischen Verhandlungsprozess zur Lösung der Frage des dauerhaften Status der Gebiete zuwider und zielt darauf ab, legitime Ansprüche auf die Gebiete zu untergraben.

4. “Besetztes Palästinensisches Gebiet” (BPG)

Die Bezeichnung „Besetztes Palästinensisches Gebiet“ (BPG) ist sowohl sachlich als auch rechtlich falsch. Die Gebiete sind weder besetzt noch palästinensisch.

Während zwischen 1967 und 1974 in UNO-Dokumenten der Begriff „besetzte arabische Gebiete“ verwendet wurde, wurde dieser in UNO-Resolutionen und – Dokumenten durch politisch motivierte, nicht bindende Resolutionen der UNO-Vollversammlung und ständige politische Wiederholungen künstlich abgeändert, und der Begriff „besetzte palästinensische Gebiete“ hat sich seit 1982 im internationalen Sprachgebrauch durchgesetzt.

Es hat nie ein verbindliches oder maßgebliches internationales Rechtsinstrument, eine Vereinbarung, ein Mandat, eine Erklärung oder eine Resolution gegeben, die festlegt, dass Teile von Judäa und Samaria und des Gazastreifens palästinensisch seien. Diese Gebiete wurden nie rechtlich oder formell als „palästinensisches“ Gebiet bezeichnet. Sie waren nie Teil einer palästinensischen souveränen Einheit, die nie existiert hat, und wurden nie einer palästinensischen Entität entzogen.

Dennoch ist der falsche Begriff „BPG“ in der internationalen Gemeinschaft zur lingua franca geworden.

Im Gegenteil, gemäß den Osloer Verträgen von 1993-95 haben sich die PLO und Israel verpflichtet, über den dauerhaften Status der Gebiete zu verhandeln. Wenn sie sich selbst dazu verpflichtet haben, über den dauerhaften Status zu verhandeln, kann es weder logisch noch gerechtfertigt sein, davon auszugehen, dass die Gebiete palästinensisch sind. Daher ist der Begriff „besetzte palästinensische Gebiete“, der in Dokumenten des IKRK (Internationales Komitee vom Roten Kreuz) und der Vereinten Nationen sowie in Erklärungen und Stellungnahmen führender Politiker der Welt und in internationalen Resolutionen und sogar im Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2014 zur israelischen Sicherheitsbarriere auftaucht, nichts weiter als ein politisches Schlagwort.

Dementsprechend greift jede Verwendung oder Akzeptanz der Begriffe „palästinensische Gebiete“ oder „besetzte palästinensische Gebiete“ dem Ergebnis dieser vereinbarten Verhandlungen vor und verstößt gegen die in den Osloer Verträgen eingegangenen Verpflichtungen und untergräbt diese.

Es liegt auf der Hand, dass die wiederholte Verwendung einer offenkundig parteiischen und politischen Terminologie keine Legitimität schaffen kann. Sie gedeiht durch den Druck regionaler Gruppen, die eine bestimmte politische Agenda verfolgen.

5. “Siedlerkolonialismus”

Die Verwendung dieser merkwürdigen Terminologie durch linksextreme und angeblich progressive Elemente ist nichts anderes als ein oberflächlicher und unehrlicher Versuch der Manipulation.

Dabei werden überholte, anarchistische und quasi-intellektuelle Schablonen verwendet, die aus uralten kolonialen Situationen stammen, um sie auf den Fall Israel zu übertragen. Solche Schablonen haben keinerlei Bezug zur Situation im Nahen Osten.

Israel der Kolonialisierung zu beschuldigen, ist ein Versuch, Israel in betrügerischer und künstlicher Weise in das gleiche Licht zu rücken wie die europäischen Mächte, die in vergangenen Jahrhunderten Afrika und Amerika kolonisiert haben. Eine solche Darstellung ist absurd und eine Beleidigung der Intelligenz.

Diese falsche und böswillige Anschuldigung ignoriert völlig die Umstände des Verteidigungskrieges, der 1967 zur Übernahme der Kontrolle über die Gebiete durch Israel führte.

Sie ignoriert und untergräbt die zentralen UNO-Resolutionen und unterzeichneten Abkommen, die eine Verhandlungslösung für den Nahostkonflikt fordern.

Sie ignoriert, dass sowohl die Israelis als auch die Palästinenser zugestimmt haben, die Verwaltung der Gebiete aufzuteilen, bis das Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status vorliegt.

Sie ignoriert auch die indigenen Rechte des jüdischen Volkes in dem Gebiet sowie die international anerkannten historischen und rechtlichen Ansprüche des jüdischen Volkes auf das Gebiet, wie sie in Instrumenten wie der Balfour-Erklärung von 1917, der Erklärung von San Remo von 1920, dem Mandatsinstrument des Völkerbundes von 1922 anerkannt und in Artikel 80 der UNO-Charta bekräftigt wurden.

Die Errichtung von Siedlungen durch Israel in den Gebieten in Übereinstimmung mit seinen völkerrechtlichen Vorrechten als Regierungsbehörde in dem Gebiet kann in keiner Weise als eine Form von Kolonialismus angesehen werden. Die Nutzung von öffentlichem Land, das sich nicht in Privatbesitz befindet, für Siedlungszwecke oder die Landwirtschaft ist mit den anerkannten internationalen Normen völlig vereinbar, solange der Status des Landes bis zum endgültigen Verhandlungsergebnis nicht geändert wird.

Gemäß den Osloer Verträgen sind Siedlungen ein vereinbarter Gegenstand von Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern, um den dauerhaften Status der Gebiete zu bestimmen, zusammen mit anderen Fragen wie Grenzen, Flüchtlinge, Sicherheit, wirtschaftliche Interessen und Jerusalem.

6. “Siedlergewalt”

Dieser Ausdruck hat sich verselbständigt und ist Teil der gängigen internationalen Phraseologie zur Verunglimpfung Israels geworden. Er versucht, ein neues und einzigartiges Phänomen speziell zugeschnittener Gewalt zu etablieren, das es nirgendwo sonst gibt, als ob israelische Siedlungsbewohner ihre eigene einzigartige Technik der Gewalt entwickelt hätten.

Gewalt durch jedermann, auch durch die Bewohner israelischer Siedlungen, ist illegal und muss verdammt, verhindert, abgeurteilt und bestraft werden. Solche Taten einer kleinen Zahl von Bewohnern israelischer Siedlungen herauszugreifen und daraus einen zynischen, klischeehaften und verallgemeinernden Ausdruck zu machen, der eine ganze Gruppe in Verruf bringen soll, zeugt jedoch von einer ausgeprägten politischen Voreingenommenheit, die unter anderen Umständen zu tadeln wäre.

7. Die “Grenzen von 1967”

Die häufig wiederholte, rechtlich fehlerhafte und falsche Forderung, Israel solle „zu den Grenzen von 1967 zurückkehren“, ist zu einem festen Bestandteil des palästinensischen Narrativs geworden. Und das, obwohl es diese Grenzen nie gegeben hat und es kein Abkommen zwischen Israel und den Palästinensern gibt, in dem die „Grenzen von 1967“ gefordert oder vereinbart worden wären.

Die Linien, von denen aus die israelischen Streitkräfte 1967 in das Westjordanland und den Gazastreifen eindrangen, waren die Demarkationslinien des Waffenstillstands von 1949, die, wie in den Waffenstillstandsvereinbarungen festgelegt, nicht als endgültige politische Grenzen anzusehen waren.

Nach dem Krieg von 1967 rief der UNO-Sicherheitsrat in seiner Resolution 242 (1967) dazu auf, „sichere und anerkannte Grenzen“ auszuhandeln, und bekräftigte damit formell den internationalen Konsens, dass die Waffenstillstandslinien von 1949 niemals als sichere und anerkannte Grenzen betrachtet wurden.

In den Osloer Verträgen von 1993-95 verpflichteten sich die PLO im Namen des palästinensischen Volkes und Israel, die „Grenzfrage“ im Rahmen der Verhandlungen über den endgültigen Status zu verhandeln.

Bilaterale Grenzen können nicht durch falsche und irreführende Klischees aufgezwungen werden, die zur Schaffung falscher politischer „Fakten“ geschaffen wurden. Sie können nicht durch das Wunschdenken von parteiischen Elementen in der internationalen Gemeinschaft aufgezwungen werden. Es braucht zwei Parteien, um eine Grenze zwischen ihnen auszuhandeln. Jede ernsthafte Verhandlung über die Grenzfrage muss die echten und wesentlichen sicherheitspolitischen, historischen und demographischen Faktoren berücksichtigen, die für die Festlegung einer frei ausgehandelten bilateralen Grenze erforderlich sind.

8. “Apartheidstaat”

Diese falsche, klischeehafte Behauptung wird von der palästinensischen Führung und von Propagandisten, die Israel delegitimieren und unterminieren und es als illegales und kriminelles Gebilde darstellen wollen, immer öfter wiederholt.

Der Ausdruck wurde ursprünglich von Jassir Arafat benutzt und von NRO-Gruppen auf der diskreditierten UNO-Konferenz über Rassismus 2001 in Durban übernommen. Er versucht, Israels eigenes Verfassungs- und Rechtssystem und seine Verwaltung der Gebiete im Einklang mit den Normen und Grundsätzen des humanitären Völkerrechts absichtlich falsch darzustellen. Darüber hinaus werden die gegenseitigen Verpflichtungen Israels und der Palästinenser aus den Osloer Verträgen in Erwartung einer Verhandlungslösung über den dauerhaften Status der Gebiete falsch dargestellt und untergraben.

Auf diese Weise wird versucht, eine falsche und irreführende Gleichsetzung mit dem früheren südafrikanischen Apartheidregime herzustellen.

Diese böswillige Behauptung zeugt von mangelndem Verständnis und sogar völliger Unkenntnis des rassistischen Charakters und der Komponenten der anerkannten internationalen Definitionen des Phänomens der Apartheid. Sie zeugt nicht minder von einem noch größeren und tieferen Mangel an Verständnis für den Charakter des Staates Israel als offene, pluralistische und demokratische Gesellschaft.

Das völlige Fehlen jeglicher Äquivalenz Israels und seiner Verwaltung der Gebiete mit dem ehemaligen Apartheidregime in Südafrika ist so eklatant, dass man nur annehmen kann, dass diejenigen, die eine solche Gleichsetzung propagieren, die internationale Meinung absichtlich und böswillig manipulieren und in die Irre führen wollen. Auf diese Weise versuchen die Befürworter dieser Behauptung, die Rechtmäßigkeit und die Grundlage der Existenz des Staates Israel selbst in Frage zu stellen und letztlich die Verhängung eines internationalen Sanktionsregimes gegen Israel nach dem Vorbild der Maßnahmen gegen das ehemalige Apartheidregime in Südafrika zu fördern.

Der Vergleich Israels mit dem Regime der weißen Vorherrschaft wird von denjenigen, die das ehemalige Apartheidregime gut kennen, insbesondere von Experten aus Südafrika, entschieden zurückgewiesen. Israel ist als multirassische und vielfarbige Gesellschaft bekannt und akzeptiert, und seine arabische Bevölkerung genießt laut Verfassung völlige Gleichheit und Meinungsfreiheit. Sie nimmt aktiv am politischen Prozess teil, wählt ihre Knessetmitglieder und ist in der israelischen Regierung, dem Parlament (Knesset) und dem Obersten Gerichtshof vertreten. Jede Religionsgemeinschaft in Israel hat ihr eigenes religiöses Gerichtssystem, das jeweils die Scharia, das kanonische respektive das jüdische Recht anwendet.

Das israelische Recht betrachtet das Judentum, den Islam und das Christentum als offizielle Religionen und gewährleistet in der Verfassung völlige Freiheit und Gleichheit für alle. Dies ist anders als in arabischen und anderen Staaten, in denen eine Religion zur Staatsreligion erklärt wird, oder in westlichen Ländern, in denen das Christentum als vorherrschende Religion gilt. Ganz anders als in muslimischen Ländern wie Iran, Pakistan und Saudi-Arabien, wo bestimmte Gebiete, Städte und Straßen nur für Muslime zugänglich sind und wo Frauen als Bürger zweiter Klasse und LGBT-Personen als Kriminelle behandelt werden.

Die Aufstachelung zum Rassismus oder das Praktizieren von Rassismus ist in Israel eine Straftat, ebenso wie jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder Gender. In israelischen Schulen, Universitäten und Krankenhäusern wird kein Unterschied zwischen Juden und Arabern gemacht.

Fazit

Es ist höchste Zeit, dass die internationale Gemeinschaft, führende Politiker, Parlamentarier, Medienvertreter und internationale und regionale Organisationen aufhören, sich blind von falschen Klischees und Schlagwörtern manipulieren und beeinflussen zu lassen. Jede ernsthafte und aufrichtige Betrachtung der Notwendigkeit einer Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern kann sich nicht auf solche Schlagworte stützen, die erzeugt und verwendet werden, um böswillig ein falsches Narrativ zu diktieren.

Die obige Liste wird hoffentlich als Augenöffner für diejenigen dienen, die sich gedankenlos manipulieren lassen.

Botschafter Alan Baker ist Direktor des Institute for Contemporary Affairs am Jerusalem Center und Leiter des Global Law Forum. Er war an der Aushandlung und Ausarbeitung der Osloer Abkommen mit den Palästinensern sowie von Abkommen und Friedensverträgen mit Ägypten, Jordanien und dem Libanon beteiligt. Er diente als Rechtsberater und stellvertretender Generaldirektor des israelischen Außenministeriums und als israelischer Botschafter in Kanada.

Dieser Artikel wurde zuerst publiziert vom Jerusalem Center for Public Affairs.

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