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Die legale Basis der israelischen Rechte in den umstrittenen Gebieten

Alan Baker, 8.1.2013, Jerusalem Center for Public Affairs

    1. Nachdem Israel die Kontrolle über das Gebiet übernommen hatte im Jahr 1967, wurden die 1907 Haager Regeln Landkriegsordnung und der Vierten Genfer Konvention (1949) als im Gebiet der Westbank (Judäa und Samaria) als nicht anwendbar betrachtet, da das Königreich Jordanien vor 1967 nie die vorherige rechtliche Souveränität hatte, und in jedem Fall seither auf alle hoheitsrechtlichen Ansprüche auf das Gebiet verzichtet hat.
    2. Israel, als Verwaltungsmacht bis zur endgültigen Festlegung über das Schicksal des Gebietes, entschied sich trotzdem, die humanitären Bestimmungen der Genfer Konvention und andere Normen des humanitären Völkerrechts zu implementieren, um die grundlegenden Alltagsrechte der lokalen Bevölkerung sicherzustellen, sowie die eigenen Rechte Israels, seine Kräfte zu schützen und jene Teile des Landes, die nicht unter lokalem Privateigentum standen.
    3. Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention, der die Massenansiedlung in besetzten Gebieten verbietet, wie sie von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs praktiziert wurde, war weder relevant noch je auf die Situation anzuwenden beabsichtigt, wo Israelis sich dafür entscheiden, in Judäa und Samaria leben zu wollen.
    4. Dementsprechend haben Behauptungen der Vereinten Nationen, der europäischen Hauptstädte, von Organisationen und Einzelpersonen, dass die israelischen Siedlungsaktivitäten eine Verletzung des Völkerrechts seien, daher keinerlei Rechtsgrundlage.
    5. In ähnlicher Weise ist der oft verwendete Begriff „besetzte palästinensische Gebiete“ völlig ungenau und falsch. Die Gebiete sind weder besetzt, noch sind sie palästinensisch. Kein juristisches Instrument hat jemals festgestellt , dass die Palästinenser Souveränität haben oder dass die Gebiete ihnen gehören.
    6. Die Gebiete von Judäa und Samaria bleiben Streitpunkte zwischen Israel und den Palästinensern, ausschliesslich dem Ergebnis der Verhandlungen über ihren permanenten Status unterworfen.
    7. Die Rechtmässigkeit der Präsenz der israelischen Gemeinden in der Region stammt von den historischen, indigenen und gesetzlichen Rechte des jüdischen Volkes, sich in der Gegend niederlassen zu dürfen, das gemäss den von der internationalen Gemeinschaft gültigen und verbindlichen internationalen Rechtsinstrumenten anerkannt und akzeptiert ist. Diese Rechte können nicht verweigert oder in Frage gestellt werden.
    8. Die palästinensische Führung stimmte im noch gültigen 1995er Interimsabkommen (Oslo 2) zu, und akzeptierte, Israels fortgesetzte Präsenz in Judäa und Samaria bis zum Abschluss der endgültigen Statusverhandlungen, ohne jede Einschränkung auf beiden Seiten in Bezug auf Planung, Einzonung oder den Bau von Häusern und Gemeinden. Daher haben Behauptungen, dass Israels Präsenz in der Region illegal sei, keine Basis.
    9. Die palästinensische Führung übernahm in den Oslo-Abkommen, alle noch offenen Fragen zu regeln, einschliesslich der Grenzen, Siedlungen, Sicherheit, Jerusalem und Flüchtlinge, ausschliesslich durch Verhandlungen und nicht durch einseitige Massnahmen. Die palästinensische Forderung nach einem Einfrieren der Siedlungsaktivitäten als Voraussetzung für die Rückkehr zu Verhandlungen ist eine Verletzung der Vereinbarungen.
    10. Jeder Versuch, durch die Vereinten Nationen oder auf andere Weise einseitig den Status des Gebiets zu ändern, würde palästinensische Verpflichtungen, die in den Oslo-Abkommen vereinbart sind, verletzen und die Integrität und die weitere Gültigkeit der verschiedenen Abkommen mit Israel präjudizieren, wodurch die Situation für mögliche unilaterale Gegenaktionen durch Israel geöffnet würde.

 

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