Der Koranische Widerspruch
Sam Shamoun, Answering-Islam.org
aus dem Englischen von Daniel Heiniger
Der Koran setzt in mindestens einem Abschnitt voraus, dass es ein Alter gibt, das ein Mädchen erreichen muss, bevor es als heiratsfähig angesehen werden kann:
Und prüfe Waisenkinder (in Bezug auf ihre Intelligenz), bis sie das Alter der Ehe erreichen; wenn du dann ein gesundes Urteilsvermögen in ihnen findest, gib ihnen ihr Eigentum frei, doch verbrauche es nicht verschwenderisch, und fürchte hastig, dass sie aufwachsen sollen, und wer unter den Hütern reich ist, soll keinen Lohn nehmen, nur wenn er arm ist, lass ihn für sich selbst haben, was gerecht und vernünftig ist (gemäss seiner Arbeit). Und wenn ihr ihr Eigentum an sie abgebt, dann nehmt Zeugnis in ihrer Gegenwart; und Allah reicht das, um Rechenschaft abzulegen. S. 4:6 Hilali-Khan
Man beachte, dass der Ausdruck „bis sie das Alter der Ehe erreichen“ davon ausgeht, dass es ein Alter gibt, das Mädchen erreichen müssen, bevor ein Mann sie heiraten kann. Vermutlich wäre dieses Alter die Pubertät, ein Punkt, der von muslimischen Exponenten akzeptiert wird.
Hier sind drei Kommentare zur Bedeutung des obigen Textes, die von einigen der größten Gelehrten und Exegeten des Islam stammen:
(Waisenkinder beweisen) die Intelligenz von Waisenkindern testen (bis sie das heiratsfähige Alter erreichen) im Alter der Pubertät; … (Tanwîr al-Miqbâs min Tafsîr Ibn ‚Abbâs; Hervorhebung durch uns)
Prüfen, nun, die Waisenkinder, bevor sie die Reife in Bezug auf die [Pflichten der] Religion erreichen, und bevor sie ihre eigenen Angelegenheiten [legal] verwalten können, bis sie das Alter der Heirat erreichen, d.h. bis sie durch die Pubertät oder das [gesetzliche] Alter, das laut al-Shafi’i die Vollendung von fünfzehn Jahren ist, dazu berechtigt sind; … (Tafsir Al-Jalalayn; Hervorhebung durch uns).
<bis sie das Alter der Ehe erreichen>, das Alter der Pubertät, so Mujahid. Das Pubertätsalter kommt nach Ansicht der meisten Gelehrten, wenn das Kind einen feuchten Traum hat. In seinem Sunan notierte Abu Dawud, dass Ali sagte: „Ich habe mir diese Worte vom Gesandten Allahs gemerkt, …
<<Es gibt kein Waisenkind nach dem Alter der Pubertät und auch kein Gelübde, den ganzen Tag bis zur Nacht zu schweigen.>> In einem anderen Hadith sagten `A’ishah und andere Gefährten, dass der Prophet sagte…
<<Der Stift zeichnet nicht die Taten von drei Personen auf: dem Kind bis zum Alter der Pubertät, der schlafenden Person bis zum Aufwachen und der senilen Person bis zur Vernunft.>> Oder das Alter von fünfzehn Jahren gilt als das Alter der Pubertät. In den Zwei Sahihs wird festgehalten, dass Ibn `Umar sagte: „Ich wurde am Vorabend der Schlacht bei Uhud dem Propheten vorgestellt, als ich vierzehn Jahre alt war, und er erlaubte mir nicht, an dieser Schlacht teilzunehmen. Doch ich wurde ihm auch am Vorabend der Schlacht von Al-Khandaq (Der Graben) vorgestellt, als ich fünfzehn Jahre alt war, und er erlaubte mir (mich dieser Schlacht anzuschließen).“ Umar bin `Abdul-`Aziz kommentierte, als dieser Hadith ihn erreichte: „Das ist der Unterschied zwischen einem Kind und einem Erwachsenen.“ Es gibt Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Schamhaare als Zeichen des Erwachsenseins angesehen werden, und die richtige Meinung ist, dass sie es sind. Die Sunna unterstützt diese Ansicht, so ein Hadith, den Imam Ahmad von `Atiyah Al-Qurazi gesammelt hat, der sagte: „Wir wurden dem Propheten am Tag der Quraisa übergeben, wer Schamhaare hatte, wurde getötet, wer nicht, war frei, zu gehen, ich war einer von denen, der keine hatte, also wurde ich freigelassen“. Auch die Herausgeber der Vier Sunan haben ähnlich aufgezeichnet. At-Tirmidhi sagte: „Hasan Sahih.“ (Tafsir Ibn Kathir; Hervorhebung durch uns)
Alle drei der oben genannten Kommentatoren sind sich einig, dass die Pubertät das richtige Alter für ein Mädchen ist, um eine Heirat in Betracht zu ziehen, wobei sowohl Ibn Kathir als auch al-Shafi dieses Alter mit fünfzehn Jahren festlegen. Al-Shafi war einer der größten islamischen Gelehrten und Juristen und es wurde sogar eine islamische Rechtsschule nach ihm benannt.
Doch wieder einmal wird Mohammed dabei erwischt, gegen sein eigenes Gebot zu verstoßen, da er ein Mädchen geheiratet hat, das neun Jahre alt war:
Erzählt von Aisha:
Der Prophet verlobte sich mit mir, als ich ein Mädchen von sechs Jahren war. Wir gingen nach Medina und wohnten im Haus von Bani-al-Harith bin Khazraj. Dann wurde ich krank und mein Haar fiel aus. Später wuchsen meine Haare (wieder) und meine Mutter, Um Ruman, kam zu mir, während ich mit einigen meiner Freundinnen auf einer Schaukel spielte. Sie rief mich, und ich ging zu ihr, ohne zu wissen, was sie mit mir vorhatte. Sie ergriff mich bei der Hand und ließ mich an der Tür des Hauses stehen. Ich war ausser Atem, und als sich mein Atem wieder beruhigt hatte, nahm sie etwas Wasser und rieb mir Gesicht und Kopf ab damit. Dann brachte sie mich ins Haus. Dort im Haus sah ich einige Ansari-Frauen, die sagten: „Alles Gute und Allahs Segen und viel Glück“. Dann vertraute sie mich ihnen an und sie bereiteten mich (für die Hochzeit) vor. Unerwartet kam am Vormittag der Gesandte Allahs zu mir und meine Mutter übergab mich ihm, und damals war ich ein neunjähriges Mädchen. (Sahih al-Bukhari, Band 5, Buch 58, Nummer 234)
Erzählt von Aisha:
dass der Prophet sie heiratete, als sie sechs Jahre alt war, und er seine Ehe vollzog, als sie neun Jahre alt war, und dann blieb sie neun Jahre lang bei ihm (d.h. bis zu seinem Tod). (Sahih al-Bukhari, Band 7, Buch 62, Nummer 64; siehe auch Nummer 65 und 88)
Ein Moslem mag sagen, dass entgegen der Meinung von Ibn Kathir und al-Shafi das Alter der Pubertät nicht auf fünfzehn festgelegt werden kann, da einige Mädchen in jüngeren Jahren die Pubertät erreichen. Sie können weiter argumentieren, dass Aisha zufällig mit Neun die Pubertät erreicht hat, was bedeutet, dass sie für Mohammed rechtmäßig war. Das Problem mit dieser Behauptung ist, dass sie den ausdrücklichen Aussagen spezifischer islamischer Quellen widerspricht, die besagen, dass Aisha nicht die Pubertät erreicht hatte, als Mohammed seine Ehe mit ihr vollzog:
A’isha (Allah sei mit ihr zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (Friede sei mit ihm) sie geheiratet hatte, als sie sieben Jahre alt war, und sie wurde ALS BRAUT in sein Haus gebracht, ALS SIE NEUN WAR, UND IHRE PUPPEN WAREN BEI IHR; und als er (der Heilige Prophet) starb, war sie achtzehn Jahre alt. (Sahih Muslim, Buch 8, Nummer 3311)
Der Grund, warum Mohammed Aisha erlaubte, ihre Puppen mit in sein Haus zu nehmen und nach ihrer Heirat mit ihnen zu spielen, war, dass sie die Pubertät nicht erreicht hatte:
Erzählt von Aisha:
Ich habe früher in Anwesenheit des Propheten mit den Puppen gespielt, und auch meine Freundinnen haben mit mir gespielt. Als Allahs Gesandter (meinen Aufenthaltsort) betrat, versteckten sie sich, aber der Prophet rief sie her, um mit mir zu spielen (das Spielen mit den Puppen und ähnlichen Bildern ist verboten, aber es war Aisha damals erlaubt, da sie ein kleines Mädchen war, DAS NOCH NICHT DIE PUBERTÄT ERREICHT HATTE). (Fateh-al-Bari Seite 143, Vol.13) (Sahih Al-Bukhari, Band 8, Buch 73, Nummer 151)
Die Probleme für Muslime beginnen erst. An anderer Stelle im Koran dürfen Männer junge Mädchen heiraten und sich scheiden lassen, die noch keine sexuelle Reife erreicht haben:
Und diejenigen deiner Frauen, die das Alter der Monatsregel überschritten haben, für sie ist die ‚Iddah (vorgeschriebene Frist), wenn du Zweifel hast (über ihre Periode), drei Monate, und für diejenigen, die keine Regel haben [(d.h. sie sind noch unreif), ist ihre ‚Iddah (vorgeschriebene Frist) ebenfalls drei Monate, außer im Falle des Todes]. Und für diejenigen, die schwanger sind (ob sie geschieden sind oder ihre Männer tot sind), ist ihre ‚Iddah (vorgeschriebene Frist), bis sie (ihre Bürde) entbinden, und wer Allah fürchtet und seine Pflicht Ihm gegenüber einhält, dem wird Er seine Sache für ihn leicht machen. S. 65:4 Hilali-Khan
Diejenigen, die noch nicht menstruiert haben, sind Mädchen, die noch keine Jungfräulichkeit oder Pubertät erreicht haben. Der Koran sagt, dass es keine Wartezeit (iddah) für diejenigen Frauen gibt, deren Ehen nicht vollzogen wurden:
O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch dann scheiden lasst, bevor ihr sie berührt habt, gibt es keine Zeitspanne von „Iddat“, die ihr in Bezug auf sie zählen müsst; also gebt ihnen ein Geschenk. Und lasst sie auf eine stattliche Weise frei. S. 33:49 Hilali-Khan
Das bedeutet, dass sich K. 65:4 auf junge, präpubertäre Mädchen bezieht (Mädchen, die noch keine sexuelle Reife erreicht haben), die geheiratet und irgendwann nach dem Vollzug ihrer Ehen geschieden wurden!
Damit uns kein Moslem vorwirft, die Bedeutung des Verweises zu verzerren, sind hier noch einmal die drei Exegeten, die wir zuvor genannt hatten:
(Und für diejenigen unter euren Frauen, die an der Menstruation verzweifeln) wegen des hohen Alters, (wenn ihr zweifelt) über ihre Wartezeit, (ihre Wartezeit soll drei Monate betragen), nach der ein anderer Mann gefragt hat: „O Gesandter Allahs! Was ist mit der Wartezeit derjenigen, die keine Menstruation haben, WEIL SIE ZU JUNG SIND?“ (zusammen mit denen, die sie nicht haben), wegen ihres jungen Alters, beträgt ihre Wartezeit drei Monate. Ein anderer Mann fragte: „Was ist die Wartezeit für die Frauen, die schwanger sind?“ (Und für die mit Kind), d.h. für die, die schwanger sind, soll ihre Wartezeit ihr Kind sein (bis sie ihre Bürde entbindet). (Und wer seine Pflicht gegenüber Allah einhält) und wer Allah fürchtet um das, was er ihm befiehlt, (Er machet seinen Weg leicht für ihn), E macht seine Sache einfach; und es wird auch gesagt, dass das bedeutet: Er wird ihm helfen, Ihn gut anzubeten. (Tanwîr al-Miqbâs min Tafsîr Ibn ‚Abbâs; Hervorhebungen durch uns)
Und [bei] denjenigen deiner Frauen, die (lies alla’i in beiden Fällen) nicht mehr mit der Menstruation rechnen, falls du irgendwelche Zweifel hast über ihre Wartezeit, so beträgt die vorgeschriebene Wartezeit drei Monate, und [auch bei] denjenigen, die noch nicht menstruiert haben wegen ihres jungen Alters beträgt sie [ebenfalls] drei Monate – beide Fälle gelten für andere als diejenigen, deren Ehepartner gestorben sind; für diese [letzteren] wird ihre Wartezeit im Vers vorgeschrieben: sie sollen vier Monate und zehn [Tage] warten [K. 2:234]. Und diejenigen, die schwanger sind, ihre Wartezeit, den Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit, wenn sie geschieden sind oder wenn ihre Ehegatten tot sind, soll sein, wenn sie entbinden. Und wer immer Gott fürchtet, Er wird ihm die Dinge leichter machen, in dieser Welt und im Jenseits. (Tafsir al-Jalalayn)
Die `Iddah derjenigen in den Wechseljahren und derjenigen, die keine Menstruation haben.
Allah der Erhabene klärt die Wartezeit der Frau in der Menopause. Und das ist diejenige, deren Menstruation durch ihr Alter beendet wurde. Ihre `Iddah ist drei Monate statt der drei Monatszyklen für diejenigen, die Menstruation haben, was auf dem Ayah in (Sure) Al-Baqarah basiert. Das Gleiche gilt für die jungen, DIE DIE JAHRE DER MENSTRUATION NOCH NICHT ERREICHT HABEN. Ihre `Iddah ist drei Monate wie die in der Menopause. Das ist die Bedeutung Seines Spruchs…
<und für diejenigen, die keine Regel haben…> wie Er es ausdrückt…
<im Zweifelsfall…> Es gibt zwei Meinungen: Erstens, ist das Sprichwort einer Gruppe der Salaf, wie Mujahid, Az-Zuhri und Ibn Zayd. Das heißt, wenn sie Blut sehen und es gibt Zweifel, ob es Menstruationsblut war oder nicht. Das zweite ist, dass, wenn du die Entscheidung in diesem Fall nicht kennst, dann weißt du, dass ihre ‚Iddah drei Monate ist. Dies wurde von Sa`id bin Jubayr berichtet und ist die von Ibn Jarir bevorzugte Sichtweise. Und das ist die offensichtlichere Bedeutung. Diese Ansicht zu unterstützen, ist das, was von Ubay bin Ka`b berichtet wird, dass er sagte: „O Allahs Gesandter! Einige Frauen wurden im Koran nicht erwähnt, DIE JUNGEN, die Alten und die Schwangeren.“ Allah, der Erhabene und Erhabene, schickte diesen Ayah herunter…
<Diejenigen unter euren Frauen in der Menopause, für sie ist die ‚Iddah, im Zweifelsfall, drei Monate; und für diejenigen, die keine Regel haben. Und für die, die schwanger sind, ist ihre ‚Iddah, bis sie ihre Bürde entbinden.> Ibn Abi Hatim notierte eine einfachere Erzählung als die von Ubay bin Ka`b, der sagte: „O Allahs Gesandter! Als der Ayah in Sure Al-Baqarah offenbart wurde, der die ‚Iddah der Scheidung“ vorschrieb, sagten einige Leute in Al-Madinah: „Es gibt noch einige Frauen, deren ‚Iddah im Koran nicht erwähnt wurde. Es gibt DIE JUNGEN, die Alten, deren Menstruation beendet ist, und die Schwangeren. (Tafsir Ibn Kathir; Hervorhebungen durch uns)
Diese Gelehrten waren nicht allein mit der Behauptung, dass sich K. 65,4 auf präpubertäre Mädchen bezieht, die von muslimischen Männern geheiratet und geschieden werden. Beachten Sie, was der moderne, verstorbene muslimische Kommentator Syed Abu-Ala‘ Maududi über diesen Vers geschrieben hat:
Sie haben möglicherweise noch keine Menstruation, entweder wegen des jungen Alters oder eines verzögerten Menstruationsbeginns, wie es bei einigen Frauen der Fall ist, oder wegen einer lebenslangen Abweichung, die zwar selten ist, aber auch der Fall sein kann. Auf jeden Fall ist die Wartezeit einer solchen Frau die gleiche wie bei der Frau, bei der die Menstruation geendet hat, d.h. drei Monate ab dem Zeitpunkt der Scheidung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich nach den Erläuterungen im Koran die Frage der Wartezeit für die Frauen stellt, mit denen die Ehe vollzogen worden sein könnte, denn es gibt keine Wartezeit, wenn die Scheidung vor dem Vollzug der Ehe ausgesprochen wird. (Al-Ahzab: 49). Die Erwähnung der Wartezeit für Mädchen, die noch nicht menstruiert haben, zeigt daher deutlich, dass es nicht nur erlaubt ist, das Mädchen in diesem Alter zu vergeben, sondern dass es dem Mann erlaubt ist, die Ehe mit ihr zu vollziehen. Nun hat offensichtlich kein Moslem das Recht, eine Sache zu verbieten, die der Koran als zulässig erachtet. (Maududi, Towards Understanding the Qur’an, Band 5, S. 620, Hinweis 13; Hervorhebungen durch uns)
Man beachte außerdem, wie der Hadith-Herausgeber al-Bukhari diesen Abschnitt erklärt hat:
XXXIX. Ein Mann, der seine kleinen Kinder in die Ehe gibt.
Nach den Worten Allahs „das gilt auch für diejenigen, die noch nicht menstruiert haben“ (65,4), und er machte die ‚idda eines Mädchens vor der Pubertät drei Monate.
4840. Es wurde von A’isha erzählt, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sie heiratete, als sie sechs Jahre alt war, und die Ehe mit neun Jahren vollzogen hat, und sie war neun Jahre lang seine Frau. (Aisha Bewley, Die Sahih-Sammlung von Al-Bukhari, Kapitel 70, Buch der Ehe)
Der Imam al-Bukhari benutzte Aishas Ehe als Beispiel für ein verheiratetes vorpubertäres Mädchen, und unterstützte damit die Tatsache, dass K. 65:4 Männern erlaubt, Präpubertäre zu heiraten. Darüber hinaus bieten die Kommentare des Imams eine zusätzliche Bestätigung dafür, dass Mohammed Aisha geheiratet hat, bevor sie die Jungfräulichkeit erreichte!
Jetzt haben wir hier also einen Widerspruch zwischen zwei Richtlinien des Korans, einer, die ein heiratsfähiges Alter für Mädchen voraussetzt und der anderen, die dem Alter, in dem ein Mädchen heiraten kann, keine Grenzen setzt!
Daher, unabhängig davon, aus welchem Blickwinkel ein Moslem versucht, dies zu prüfen, erweist sich Mohammed immer noch als schuldig, seine eigenen Anordnungen gebrochen und widersprüchliche Lehren in sein sogenanntes Wunder, den Koran, eingeführt zu haben.
Weiterführende Lektüre (Englisch)
http://answering-islam.org/Shamoun/prepubescent.htm
http://answering-islam.org/Shamoun/prepubescent2.htm
http://answering-islam.org/Silas/childbrides.htm
http://answering-islam.org/Shamoun/women_in_islam3.htm
http://www.muslimhope.com/aishanine.htm
http://faithfreedom.org/Articles/sina/ayesha.htm
http://faithfreedom.org/Articles/sina/ayesha_age.htm
http://faithfreedom.org/Articles/sina/ayesha_moraleval.htm
http://faithfreedom.org/forum/viewtopic.php?t=10197
http://faithfreedom.org./forum/viewtopic.php?t=1997&start=0
http://faithfreedom.org/forum/viewtopic.php?p=105103#105103
http://www.wikiislam.org/wiki/Aisha’s_Age_of_Consummation
http://www.wikiislam.org/wiki/Consummate