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Gesetzliche Rechte und Souveränitätstitel des jüdischen Volkes im Land Israel und Palästina laut Völkerrecht

Howard Grief, 2004, acpr.org.il
aus dem Englischen von Daniel Heiniger

Ziel dieses Papiers ist es, die gesetzlichen Rechte und Souveränitätstitel des jüdischen Volkes gegenüber dem Land Israel und Palästina nach Völkerrecht kurz, klar und präzise darzulegen. Diese Rechte entstanden in der globalen politischen und rechtlichen Regelung, die während des Ersten Weltkriegs konzipiert und in den Nachkriegsjahren zwischen 1919 und 1923 in die Tat umgesetzt wurde. In Bezug auf das Osmanische Türkische Reich umfasste die Regelung die Ansprüche der zionistischen Organisation. die arabische Nationalbewegung, die Kurden, die Assyrer und die Armenier.

Im Rahmen der Regelung, in der die Araber den größten Teil des ehemals unter türkischer Souveränität stehenden Landes im Nahen Osten erhielten, war ganz Palästina auf beiden Seiten des Jordan ausschließlich dem jüdischen Volk als nationaler Heimat und künftiger unabhängiger Staat vorbehalten.

Unter den Bedingungen der Regelung, die von den Hauptmächten der Alliierten, bestehend aus Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, getroffen wurde, würde es keine Annexion der eroberten türkischen Gebiete durch eine der Mächte geben, wie dies im geheimen Sykes-Picot-Abkommen vom 9. und 16. Mai 1916 geplant war. Stattdessen würden diese Gebiete, einschließlich der Völker, für die sie bestimmt waren, unter das Mandatsystem gestellt und von einer fortgeschrittenen Nation verwaltet, bis sie bereit waren, auf eigenen Beinen zu stehen. Das Mandatsystem wurde durch Artikel 22 des Völkerbundes eingerichtet und geregelt, der im Vertrag von Versailles und allen anderen Friedensverträgen mit den Mittelmächten – Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei – enthalten ist. Der Pakt war die Idee von US-Präsident Woodrow Wilson und enthielt sein Programm mit vierzehn Punkten vom 8. Januar 1918, während Artikel 22, der das Mandatsystem festlegte, größtenteils das Werk von Jan Christiaan Smuts war, der die Details in einem Memorandum formulierte. Bekannt wurde die Smuts-Resolution, die am 30. Januar 1919 vom Zehnerrat offiziell gebilligt wurde und in der Palästina, wie in der Balfour-Erklärung vorgesehen, als einer der zu schaffenden Mandatstaaten benannt wurde. Die offizielle Gründung des Staates fand auf der Friedenskonferenz von San Remo statt, auf der die Balfour-Erklärung vom Obersten Rat der wichtigsten alliierten Mächte als Grundlage für die künftige Verwaltung Palästinas angenommen wurde, die künftig als jüdisches nationale Heimstätte anerkannt werden sollte.

Der Zeitpunkt der Geburt der jüdischen legalen Rechte und des Souveränitätstitels geschah somit zur gleichen Zeit, als Palästina als Mandatstaat geschaffen wurde, da er aus keinem anderen Grund geschaffen wurde, als den alten jüdischen Staat Judäa in Erfüllung der Balfour-Erklärung und der allgemeinen Bestimmungen von Artikel 22 der Charta des Völkerbundes wiederherzustellen. Dies bedeutet, dass Palästina von Anfang an rechtlich gesehen ein jüdischer Staat war, der theoretisch von einem Mandator oder Treuhänder, der auch als Tutor fungierte, zur Unabhängigkeit geführt werden sollte und der die notwendigen politischen, administrativen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Errichtung der jüdischen Nationalen Heimstätte ergreifen würde. Das Hauptmittel, um dies zu erreichen, bestand darin, die groß angelegte jüdische Einwanderung nach Palästina zu fördern, was letztendlich dazu führen würde, dass Palästina nicht nur rechtlich, sondern auch im demografischen und kulturellen Sinne zu einem unabhängigen jüdischen Staat wird.

Die Details für den geplanten unabhängigen jüdischen Staat wurden in drei grundlegenden Dokumenten dargelegt, die als Gründungsdokumente des mandatierten Palästina und des daraus entstandenen modernen jüdischen Staates Israel bezeichnet werden können. Dies waren die San Remo-Resolution vom 25. April 1920, das Mandat für Palästina, das Großbritannien von den wichtigsten alliierten Mächten übertragen und am 24. Juli 1922 vom Völkerbund bestätigt wurde, und die französisch-britische Grenzkonvention vom 23. Dezember 1920. Diese Gründungsdokumente wurden durch die angloamerikanische Konvention vom 3. Dezember 1924 über das Mandat für Palästina ergänzt. Es ist von höchster Wichtigkeit, sich immer daran zu erinnern, dass diese Dokumente die Quelle der jüdischen gesetzlichen Rechte und des Souveränitätstitels über Palästina und das Land Israel nach internationalem Recht sind, weil es die nahezu universelle, aber völlig falsche Überzeugung gibt, dass es die Teilungsresolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947 war, mit der der Staat Israel ins Leben gerufen wurde. In Tat und Wahrheit war die UNO-Resolution eine illegale Aufhebung der jüdischen Rechte und des Souveränitätstitels für ganz Palästina und das Land Israel und keine Bestätigung dieser Rechte oder ihrer Vorläufer.

Mit der San Remo-Resolution wurde die Balfour-Erklärung vom 2. November 1917 von einer bloßen Erklärung britischer Politik, die Sympathie für das Ziel der zionistischen Bewegung zum Ausdruck brachte, einen jüdischen Staat zu schaffen, in einen verbindlichen völkerrechtlichen Akt umgewandelt, der die konkrete Erfüllung dieses Ziels durch Großbritannien in aktiver Zusammenarbeit mit dem jüdischen Volk erforderlich machte. Nach der Balfour-Erklärung, wie sie ursprünglich von der britischen Regierung herausgegeben wurde, versprach diese nur, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dem jüdischen Volk die Errichtung einer nationalen Heimstatt in Palästina zu erleichtern. Gemäß der San Remo-Resolution vom 24. bis 25. April 1920 übertrugen die Alliierten Hauptmächte als zusammenhängende Gruppe der britischen Regierung die Verantwortung oder gesetzliche Verpflichtung, die Balfour-Erklärung in die Tat umzusetzen. Großbritannien wurde daher gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die jüdische nationale Heimstätte ordnungsgemäß etabliert wird. Diese Verpflichtung hat die britische Regierung bereitwillig akzeptiert, da Palästina zum Zeitpunkt der Abgabe und Annahme der Balfour-Erklärung auf der San Remo-Friedenskonferenz als wertvolles strategisches Aktiv- und Kommunikationszentrum angesehen wurde und daher eine wichtige Notwendigkeit für den Schutz weit entfernter britischer imperialer Interessen von Ägypten bis nach Indien darstellte. Großbritannien befürchtete, ein anderes Land oder eine andere Macht als sich selbst, insbesondere Frankreich oder Deutschland, entlang des Suezkanals zu haben.

Der Begriff „jüdische nationale Heimstätte“ wurde von der britischen Regierung auf der Kabinettssitzung, die die Balfour-Erklärung am 31. Oktober 1917 genehmigte, als ein Staat definiert. Dies war auch die Bedeutung, die dieser Satz ursprünglich vom Programmkomitee, das das Basler Programm auf dem ersten zionistischen Kongress im August 1897 entwarf, und von Theodor Herzl, dem Gründer der zionistischen Organisation. Das Wort „Heimstätte“, wie es in der Balfour-Erklärung und später in der San Remo-Resolution verwendet wurde, war einfach der Euphemismus für einen Staat, der ursprünglich von der zionistischen Organisation angenommen wurde, als das Territorium Palästinas noch der Herrschaft des Osmanischen Reiches unterworfen war, um nicht die scharfe Opposition des Sultans und seiner Regierung gegen das zionistische Ziel zu wecken, das einen möglichen Verlust dieses Territoriums durch das Imperium zur Folge hatte. In den Köpfen der Autoren des Basler Programms und der Balfour-Erklärung gab es keinen Zweifel an der wahren Bedeutung dieses Wortes, eine Bedeutung, die durch die Hinzufügung des Adjektivs „national“ zu „Heimstätte“ verstärkt wurde. Da das Wort „Staat“ jedoch nicht direkt verwendet wurde und diese Bedeutung nicht offen verkündet wurde oder sogar versucht wurde, seine wahre Bedeutung zu verbergen, als es zum ersten Mal verwendet wurde, um das Ziel des Zionismus zu bezeichnen, wurde denjenigen Munition zur Verfügung gestellt, die die Entstehung eines jüdischen Staates verhindern wollten oder die deren Heimstätte nur in kultureller Hinsicht sahen.

Der Ausdruck „in Palästina“, ein weiterer Ausdruck in der Balfour-Erklärung, der viele Kontroversen hervorrief, bezog sich auf das ganze Land, einschließlich Cisjordanien und Transjordanien. Es war absurd, sich vorzustellen, dass dieser Ausdruck verwendet werden könnte, um anzuzeigen, dass nur ein Teil Palästinas für die zukünftige jüdische nationale Heimstätte reserviert war, da beide gleichzeitig geschaffen und austauschbar verwendet wurden, wobei der Begriff „Palästina“ auf die geografische Lage des zukünftigen unabhängigen jüdischen Staates hinwies. Hätte „Palästina“ ein geteiltes Land gemeint, in dem bestimmte Gebiete für Juden und andere für Araber reserviert waren, wäre diese Absicht zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und Genehmigung der Balfour-Erklärung und der späteren Annahme durch die Alliierten Hauptmächte ausdrücklich erklärt worden. In den langwierigen Diskussionen über die Ausarbeitung der Erklärung und ihre internationale Anerkennung wurde nie eine solche Anspielung gemacht.

Es gibt daher keine rechtliche oder sachliche Grundlage für die Behauptung, dass der Ausdruck „in Palästina“ die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte nur auf einen Teil des Landes beschränkte. Im Gegenteil, Palästina und die jüdische nationale Heimstätte waren synonym, wie die Verwendung des gleichen Ausdrucks in der zweiten Hälfte der Balfour-Erklärung zeigt, der sich auf die bestehenden nichtjüdischen Gemeinden „in Palästina“ bezieht und ganz klar das Ganze Land meint. Ähnliche Beweise gibt es in der Präambel und in den Bestimmungen der Mandatscharta.

In der San Remo-Resolution zu Palästina wurde die Balfour-Erklärung mit Artikel 22 der Charta des Völkerbundes kombiniert. Dies bedeutete, dass die allgemeinen Bestimmungen von Artikel 22 ausschließlich für das jüdische Volk galten, das seine Heimat und seinen Staat in Palästina errichten würde. Es bestand keine Absicht, Artikel 22 auf die Araber des Landes anzuwenden, wie fälschlicherweise von der Palästinensischen Königlichen Kommission festgestellt wurde, die sich auf diesen Artikel des Paktes als Rechtsgrundlage stützte, um die Teilung Palästinas zu rechtfertigen, abgesehen von den anderen Gründen, die sie anführte . Der Beweis für die Anwendbarkeit von Artikel 22 auf das jüdische Volk, das nicht nur diejenigen, die zu jener Zeit in Palästina lebten umfasste, sondern auch diejenigen, von denen erwartet wurde, dass sie in Zukunft in großer Zahl eintreffen, findet sich in der Smuts-Resolution, die zum Artikel 22 der Charta des Völkerbundes wurde. Sie nennt Palästina ausdrücklich als eines der Länder, für die dieser Artikel gelten würde. Es bestand kein Zweifel, dass Palästina, als es im Zusammenhang mit Artikel 22 benannt wurde, ausschließlich mit der jüdischen nationalen Heimstätte verbunden war, wie in der Balfour-Erklärung festgelegt, eine Tatsache, die allen zu dieser Zeit bekannt war, einschließlich den Vertretern der arabischen nationalen Bewegung, wie aus der Vereinbarung zwischen Emir Feisal und Dr. Chaim Weizmann vom 3. Januar 1919 sowie einem wichtigen Brief des Emir an den künftigen Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Felix Frankfurter, vom 3. März 1919 hervorgeht. In diesem Brief charakterisierte Feisal die zionistischen Vorschläge, die Nahum Sokolow und Weizmann dem Zehnerrat auf der Pariser Friedenskonferenz am 27. Februar 1919 vorlegten und die die Entwicklung Palästinas zu einem jüdischen Gemeinwesen mit weitreichenden Grenzen forderten, als „gemäßigt und angemessen“. Das später von arabischen Führern vorgebrachte Argument, dass die Balfour-Erklärung und das Mandat für Palästina nicht mit Artikel 22 des Völkerbundes vereinbar seien, wird durch die Tatsache völlig untergraben, dass die Smuts-Resolution – der Vorläufer von Artikel 22 – Palästina ausdrücklich in ihren rechtlichen Rahmen einbezog.

Die San Remo-Resolution zu Palästina wurde Artikel 95 des Sevres-Vertrags, der den Krieg mit der Türkei beenden sollte. Obwohl dieser Vertrag von der türkischen Nationalregierung von Kemal Atatürk nie ratifiziert wurde, behielt die Resolution ihre Gültigkeit als unabhängiger Akt des Völkerrechts, als es in die Präambel des Mandats für Palästina aufgenommen und von 52 Staaten bestätigt wurde. Die San Remo-Resolution ist das Basisdokument, auf dem das Mandat aufgebaut wurde und dem es entsprechen musste. Sie ist daher das herausragende Gründungsdokument des Staates Israel und die Krönung des vorstaatlichen Zionismus. Sie wurde exakterweise als die Magna Charta des jüdischen Volkes beschrieben. Sie ist der beste Beweis dafür, dass das ganze Land Palästina und das Land Israel nach Völkerrecht ausschließlich dem jüdischen Volk gehören.

Das Mandat für Palästina setzte sowohl die Balfour-Erklärung als auch Artikel 22 der Charta des Völkerbundes um, d.h. die San Remo-Resolution. Alle vier Verträge waren Bausteine ​​in der Rechtsstruktur, die geschaffen wurde, um die Errichtung eines unabhängigen jüdischen Staates herbeizuführen. In der Balfour-Erklärung wurde im Wesentlichen das Prinzip oder der Gegenstand eines jüdischen Staates dargelegt. Die San Remo Resolution gab ihm den Stempel des Völkerrechts. Das Mandat lieferte alle Details und Mittel zur Verwirklichung des jüdischen Staates. Wie bereits erwähnt, bestand die Hauptverpflichtung Großbritanniens als Obligator, Treuhänder und Tutor darin, die geeigneten politischen, administrativen und wirtschaftlichen Bedingungen zur Sicherung des jüdischen Staates zu schaffen. Alle 28 Artikel des Mandats waren auf dieses Ziel gerichtet, einschließlich der Artikel, in denen die jüdische nationale Heimstätte nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Das Mandat schuf ein Rückkehrrecht für das jüdische Volk nach Palästina und das Recht, Siedlungen auf dem Land im ganzen Mandatsgebiet zu errichten, um den vorgesehenen jüdischen Staat zu schaffen.

Durch die Verleihung des Mandats für Palästina an Großbritannien wurde eine vertragliche Bindung zwischen den Hauptmächten der Alliierten und Großbritannien hergestellt, wobei erstere als Mandatoren gelten und letzteres als Mandatsnehmer. Die wichtigsten alliierten Mächte ernannten den Rat des Völkerbundes zum Aufseher des Mandats, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen der Mandatscharta strikt eingehalten werden. Das Mandat wurde in Form eines Beschlusses des Völkerbundsrates ausgearbeitet, in dem das Mandat bestätigt wurde, anstatt es in einen Vertrag mit der Türkei aufzunehmen, der wie ursprünglich vorgesehen von den Hohen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Um die Einhaltung des Mandats sicherzustellen, musste das Mandat dem Völkerbundsrat einen Jahresbericht vorlegen, in dem über alle seine Aktivitäten und die im Vorjahr ergriffenen Maßnahmen zur Verwirklichung des Zwecks des Mandats und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen berichtet wurde. Dies führte auch zu einer vertraglichen Beziehung zwischen dem Völkerbund und Großbritannien.

Die ersten Entwürfe des Mandats für Palästina wurden von der zionistischen Organisation formuliert und 1919 auf der Pariser Friedenskonferenz der britischen Delegation vorgelegt. Inhalt, Stil und Form des Mandats wurden daher von der zionistischen Organisation festgelegt. Die britische Friedensdelegation auf der Konferenz erstellte einen eigenen Entwurf, und die beiden arbeiteten dann bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen Entwurfs zusammen. Diese Zusammenarbeit, die während der Amtszeit von Arthur James Balfour als Außenminister stattfand, wurde erst beendet, nachdem Lord Curzon, der Außenminister, der Balfour am 24. Oktober 1919 ersetzte, im März 1920 die persönliche Verantwortung für den Entwurf des Mandats übernahm. Er schloss die zionistische Organisation von weiterer direkter Teilnahme an der eigentlichen Ausarbeitung aus, aber der zionistische Führer, Chaim Weizmann, wurde über neue Änderungen im Entwurf des Mandats informiert und durfte diese kommentieren. Die von Curzon vorgenommenen Änderungen verwässerten den offensichtlichen jüdischen Charakter des Mandats, konnten jedoch sein Ziel – die Schaffung eines jüdischen Staates – nicht ausradieren. Die Teilnahme der zionistischen Organisation am Mandatsentwurfsprozess bestätigte die Tatsache, dass das jüdische Volk der ausschließliche Nutznießer der im Mandat verankerten nationalen Rechte war. Vor der Vorlage dieses Instruments an den Völkerbundsrat zur Bestätigung am 6. Dezember 1920 wurde nie eine arabische Partei zu ihren Ansichten zu den Bedingungen des Mandats konsultiert. Im Gegensatz dazu wurden die bürgerlichen und religiösen Rechte aller bestehenden Religionsgemeinschaften in Palästina , ob Moslem oder Christ, ebenso geschützt wie die bürgerlichen und religiösen Rechte aller Bewohner Palästinas, unabhängig von Rasse und Religion. Die Rechte der Araber, ob als Einzelpersonen oder als Mitglieder von Religionsgemeinschaften, aber nicht als Nation, wurden daher rechtlich gewährleistet. Darüber hinaus durfte das erwartete Wachstum der jüdischen Bevölkerung ihre finanzielle und wirtschaftliche Lage nicht beeinträchtigen.

Es war ursprünglich beabsichtigt, dass die Mandatscharta die Grenzen Palästinas abgrenzt, aber dies erwies sich als langwieriger Prozess, der Verhandlungen mit Frankreich über die nördlichen und nordöstlichen Grenzen Palästinas mit Syrien beinhaltete. Es wurde daher beschlossen, diese Grenzen in einem separaten Vertrag festzulegen, der im französisch-britischen Grenzübereinkommen vom 23. Dezember 1920 festgelegt wurde. Die Grenzen beruhten auf einer Formel, die der britische Premierminister David Lloyd George bei seinem Treffen erstmals vorlegte Sein französischer Amtskollege Georges Clemenceau war am 1. Dezember 1918 in London und definierte Palästina so, dass es sich von den antiken Städten Dan bis Beerscheba erstreckt. Diese Definition wurde sofort von Clemenceau akzeptiert, was bedeutete, dass Palästina die Grenzen haben würde, die alle Gebiete des Landes umfassten, die während der ersten Tempelperiode von den Zwölf Stämmen Israels besiedelt wurden und das historische Palästina sowohl östlich als auch westlich des Jordan umfassten. Die Worte „von Dan nach Beerscheba“ implizierten, dass das gesamte jüdische Palästina als jüdischer Staat wiederhergestellt werden würde. Obwohl die San Remo-Resolution die Grenzen Palästinas nicht speziell abgrenzte, wurde von den wichtigsten alliierten Mächten verstanden, dass diese Formel das Kriterium für ihre Abgrenzung sein würde. Als jedoch die eigentlichen Grenzverhandlungen nach der Friedenskonferenz von San Remo begannen, bestanden die Franzosen illegal und hartnäckig darauf, der nicht mehr existierenden Sykes-Picot-Linie für die Nordgrenze Palästinas zu folgen, begleitet von gallischen Ausbrüchen antisemitischer und antizionistischer Gefühle. Sie einigten sich jedoch darauf, diese Grenze auf Galiläa auszudehnen, jedoch nicht auf eine der Wasserquellen aus dem Litani-Tal und dem angrenzenden Land. Infolgedessen wurden einige Teile des historischen Palästina im Norden und Nordosten illegal aus der jüdischen nationalen Heimstätte ausgeschlossen. Die Grenzkonvention von 1920 wurde durch ein weiteres britisch-französisches Abkommen über die Grenzlinie zwischen Syrien und Palästina vom 3. Februar 1922 geändert, das am 10. März 1923 in Kraft trat. Es entfernte illegal den Teil des Golan, der zuvor in Palästina enthalten war in der Konvention von 1920 im Austausch für die Platzierung des Kinneret (See Genezareth) vollständig innerhalb der Grenzen der jüdischen nationalen Heimstätte und nahm andere kleine territoriale Anpassungen vor. Die britischen und französischen Unterhändler hatten kein legales Recht, „palästinensisches Gebiet“ von den Grenzen Palästinas zu entfernen oder auszuschließen, sondern konnten nur sicherstellen, dass dieses gesamte Gebiet einbezogen wurde. Der Austausch von „Palästina-Territorium“ gegen anderes „Palästina-Territorium“ zwischen Großbritannien und Frankreich wurde daher als Verstoß gegen die auf der San Remo-Friedenskonferenz akzeptierte Lloyd-George-Formel verboten.

Die Konvention von 1920 umfasste auch Transjordanien im Bereich der jüdischen nationalen Heimstätte, aber eine überraschende Intervention der US-Regierung in letzter Minute verzögerte die Bestätigung des anstehenden Mandats unnötig. Dies gab Winston Churchill, dem neuen Kolonialsekretär, der für die Angelegenheiten Palästinas zuständig war, eine unerwartete Gelegenheit, den Charakter des Mandats zu ändern: Erstens durch Einfügen eines neuen Artikels (Artikel 25), der die vorläufige administrative Trennung von Transjordanien und Cisjordanien vorsah; zweitens durch die Neudefinition der jüdischen nationalen Heimstätte, die nun nicht einen letztendlich unabhängigen jüdischen Staat bedeuten sollte, sondern sich auf ein kulturelles oder spirituelles Zentrum für das jüdische Volk beschränken sollte. Diese radikalen Änderungen wurden offiziell im Churchill White Paper vom 3. Juni 1922 eingeführt und führten direkt zur Sabotage des Mandats. Danach sind die Briten nie mehr von der falschen Interpretation abgewichen, die sie der jüdischen nationalen Heimstätte gegeben haben, was jede Hoffnung auf den geplanten jüdischen Staat unter ihrer Schirmherrschaft beendete.

Die Frage, welcher Staat, welche Nation oder welche Einheit die Souveränität über ein Mandatsgebiet innehatte, löste während des gesamten Mandatszeitraums eine große Debatte aus, und es wurde nie eine endgültige Antwort gegeben. Dies ist äußerst überraschend, da der am 28. Juni 1919 unterzeichnete und am 10. Januar 1920 ratifizierte Vertrag von Versailles in Artikel 22 rundweg feststellte, dass die Staaten, die früher die Gebiete regierten, die später von einem Obligatorium verwaltet wurden, ihre Souveränität als Folge des Ersten Weltkriegs verloren hatten. Das bedeutete, dass Deutschland vor der Unterzeichnung des Vertrags von Versailles keine Souveränität mehr über seine früheren Kolonien in Afrika und im Pazifik hatte, während die Türkei keine Souveränität mehr über ihre Besitztümer im Nahen Osten hatte. Der Zeitpunkt des Souveränitätswechsels konnte nur der 30. Januar 1919 sein, als der Zehnerrat bei der Annahme der Smuts-Resolution unwiderruflich entschied, dass keines der ehemaligen deutschen und ehemaligen türkischen Gebiete zu ihren früheren Besitzern zurückkehren würde. Diese Gebiete wurden dann in die kollektiven Hände der wichtigsten alliierten und assoziierten Mächte gelegt. Im Fall von Palästina wurde diese Entscheidung zugunsten des jüdischen Volkes auf der Sitzung der Friedenskonferenz von San Remo getroffen, die am 24. April 1920 stattfand, als die Balfour-Erklärung als Grund für die Schaffung und Verwaltung des neuen Landes angenommen wurde, das bis dahin keine offizielle Existenz besass. Insofern die Balfour-Erklärung zugunsten des jüdischen Volkes gemacht wurde, war es letzteres, dem de jure die Souveränität über ganz Palästina übertragen wurde. Während der Mandatszeit übten jedoch die britische Regierung und nicht das jüdische Volk die Attribute der Souveränität aus, während die Souveränität im rein theoretischen oder nominalen Sinne (d. H. de-jure-Souveränität) dem jüdischen Volk übertragen blieb. Dieser Sachverhalt spiegelte sich in der Mandatscharta wieder, in der die Bestandteile des Titels der Souveränität des jüdischen Volkes über Palästina in den ersten drei Erwägungsgründen der Präambel ausdrücklich erwähnt werden, nämlich Artikel 22, die Balfour-Erklärung und der historische Zusammenhang des Jüdischen Volk mit Palästina. Diese drei Komponenten des Titels der Souveränität waren die Gründe für die Wiederherstellung der jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina, wie im dritten Erwägungsgrund der Präambel ausdrücklich dargelegt. Da das jüdische Volk während der Mandatszeit unter der Aufsicht Großbritanniens stand, übte dieses die Attribute der jüdischen Souveränität über Palästina aus, wie Artikel 1 des Mandats bestätigte, der die volle Gesetzgebungsbefugnis und der Verwaltung den Händen des Mandatärs auferlegte, sofern diese nicht durch die Bestimmungen des Mandats eingeschränkt sind.

Diese Situation hielt an, solange das Mandat in Kraft war und das in Palästina lebende jüdische Volk nicht auf eigenen Beinen stehen und daher nicht die Souveränität ausüben konnte, die ihm von den völkerrechtlichen Hauptmächten der Alliierten zuerkannt wurde.

Der entscheidende Moment der Veränderung kam am 14. Mai 1948, als die Vertreter des jüdischen Volkes in Palästina und der zionistischen Organisation die Unabhängigkeit eines jüdischen Staates proklamierten, dessen Streitkräfte nur einen kleinen Teil des ursprünglich für das jüdische Nationalheim zugewiesenen Territoriums hielten. Der Rest des Landes befand sich im illegalen Besitz benachbarter arabischer Staaten, die keine souveränen Rechte an den von ihnen illegal besetzten Gebieten hatten, die historisch ein Teil Palästinas und des Landes Israel waren und nicht für die arabische Unabhängigkeit oder die Schaffung eines anderen arabischen Staates bestimmt waren. Aus diesem Grund hat Israel, das die souveränen Rechte des jüdischen Volkes über Palästina geerbt hat, das gesetzliche Recht, alle Länder zu behalten, die es im Sechs-Tage-Krieg befreit hat und die während der Mandatszeit entweder Teil der jüdischen nationalen Heimstätte waren oder integrale Bestandteile des Landes Israel waren, die illegal von der jüdischen nationalen Heimstätte abgetrennt wurden, als die Grenzen Palästinas 1920 und 1923 festgelegt wurden. Aus dem gleichen Grund kann Israel von niemandem beschuldigt werden, Länder nach Völkerrecht „besetzt“ zu haben, die eindeutig Teil der jüdischen nationalen Heimstätte oder des Landes Israel waren. Daher ist die gesamte heutige Debatte, die sich mit der Frage befasst, ob Israel „besetzte Gebiete“ an seine angeblichen arabischen Eigentümer zurückgeben muss, um Frieden zu erlangen, eine der größten Unwahrheiten des Völkerrechts und der Diplomatie.

Die erstaunlichste Entwicklung in Bezug auf die Frage der Souveränität über Palästina ist, dass der Staat Israel, nachdem er im Sechs-Tage-Krieg vom 5.-10. Juni 1967 siegreich war, endlich die Gelegenheit hatte, seine Souveränität über das gesamte Land westlich des Jordans auszuüben, dies nicht tat – außer im Fall von Jerusalem. Die Knesset verabschiedete jedoch eine Änderung der Gesetz- und Verwaltungsverordnung von 1948 und fügte Abschnitt 11B hinzu, der diese Möglichkeit zuließ und auf der Idee beruhte, dass Israel eine solche Souveränität besitze. Israel setzte nicht einmal das im September 1948 von der Regierung Ben Gurion verabschiedete Gesetz über die Souveränität durch, das als Verordnung über den Zuständigkeitsbereich und die Befugnisse bekannt ist und das es vorschrieb, jeden Bereich des Landes Israel, das vom Verteidigungsminister durch Proklamation als von der Armee Israels gehalten definiert wurde, unverzüglich aufzunehmen.

Die legalen Rechte und Souveränitätstitel Israels über das gesamte Land Israel – insbesondere in Bezug auf Judäa, Samaria und Gaza – erlitten einen schweren Rückschlag, als die Regierung von Premierminister Menahem Begin das Rahmenabkommen von Camp David für den Frieden im Nahen Osten genehmigte. Daraufhin wurde vorgeschlagen, Verhandlungen zur Bestimmung des „finalen Status“ dieser Gebiete aufzunehmen. Der Ausdruck „finaler Status“ war ein Synonym für das Wort „Souveränität“. Es war unentschuldbar, dass weder Begin noch seine Rechtsberater, einschließlich Aharon Barak, der künftige Präsident des Obersten Gerichtshofs Israels, wussten, dass das jüdische Volk und damit der Staat Israel bereits vor vielen Jahren bei der San Remo-Friedenskonferenz die Souveränität erlangt hatte. Die Situation verschlechterte sich erheblich und erreichte das Niveau des Verrats, als die Regierung von Premierminister Yitzhak Rabin die Grundsatzerklärung (DOP) mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) unterzeichnete und sich bereit erklärte, etwa 90% oder mehr von Judäa und Samaria und den größten Teil des Gazastreifens über einen Zeitraum von fünf Jahren abzugeben, um „eine gerechte, dauerhafte und umfassende friedliche Lösung und historische Versöhnung durch den vereinbarten politischen Prozess“ mit den Arabern Palästinas zu erreichen. Die illegale Übergabe des Territoriums an die „Palästinensische Autonomiebehörde“, die ursprünglich in Artikel IV des DOP als „Rat“ bezeichnet wurde, wurde durch die Verwendung des Wortes „Gerichtsbarkeit“ anstelle von „Souveränität“ in diesem Artikel verborgen. Eine weitere Verschleierung wurde durch den bereinigten Hinweis auf die „Umverteilung israelischer Streitkräfte in Judäa, Samaria und im Gazastreifen“ demonstriert, um den illegalen Akt der Übergabe von Teilen der jüdischen nationalen Heimstätte an die PLO zu verschleiern. Ein Pik wurde nicht Pik genannt.

Um zu verstehen, warum selbst der Staat Israel nicht an seinen eigenen Sourveränitätstitel über das, was selbst von führenden Politikern und Juristen in Israel fälschlicherweise als „besetzte Gebiete“ bezeichnet wird, glaubt, ist es notwendig, die Ursachen in der Mandatszeit zu lokalisieren:

  1. Die Nichtratifizierung des Vertrags von Sevres vom 10. August 1920, der die San-Remo-Resolution zu Palästina enthielt, durch die Türkei und die Nichtaufnahme dieser Resolution in den Vertrag von Lausanne vom 24. Juli 1923. Dies erweckte den falschen Eindruck, dass der legale Status Palästinas als Ganzes nie endgültig als völkerrechtliche jüdische nationale Heimstätte festgelegt wurde, und die Türkei verlor ihre Souveränität erst mit der Unterzeichnung dieses letztgenannten Vertrags.
  2. Die Nichtdurchsetzung der meisten Bestimmungen des Mandats innerhalb Palästinas selbst, entsprechend ihrer wahren Absicht und Bedeutung, sowohl durch die britische Regierung als auch durch die von Großbritannien verwaltete Justiz, die der ersteren beflissen bis zum Amtsmissbrauch gedient hat.
  3. Die absichtliche Fehlinterpretation der Intention des Mandats durch die britische Regierung, um gleichgewichtige Verpflichtungen aufzunehmen, die sie angeblich zugunsten der Araber Palästinas eingegangen war, obwohl tatsächlich nie solche Verpflichtungen bestanden, insbesondere die Verpflichtung zur Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen zu ihren Gunsten, die im Gegenteil für die jüdische nationale Heimstätte bestimmt waren.
  4. Die Herausgabe mehrerer Weißbücher, beginnend mit dem Churchill-Weißbuch vom 3. Juni 1922 und mit dem Malcolm MacDonald-Weißbuch vom 17. Mai 1939 gipfelnd, dessen Wirkung darin bestand, die grundlegenden Bestimmungen des Mandats aufzuheben und zu verhindern, dass ein jüdischer Staat, der das gesamte Palästina abdeckt, jemals während der britischen Verwaltung des Landes entstehen konnte. Was die Briten im Wesentlichen bei der Regierung Palästinas taten, war, ihre falschen Interpretationen des Mandats und nicht dessen einfache Sprache und Bedeutung umzusetzen. Dies stellte die Charta des Mandats auf den Kopf und machte das Ziel eines jüdischen Staates unrealisierbar.
  5. Die illegale Einführung von Artikel 25 in die Mandatscharta, die nach ihrer Anwendung am 16. September 1922 zur Auslagerung von Transjordanien aus der jüdischen nationalen Heimstätte führte und auch die Verwaltung von Cisjordanien beschädigte, indem sie die falsche Vorstellung ermutigte, dass arabische nationale Rechte nicht nur im von der jüdischen nationalen Heimstätte abgetrennten Teil jenseits des Jordans existierten, sondern auch im verbleibenden Teil.

Das Endergebnis der britischen Sabotage, Fehlinterpretation, Verzerrung und völligen Ablehnung dessen, wofür das Mandat stand, war, dass die jüdischen legalen Rechte und Souveränitätstitel über ganz Palästina, wie ursprünglich in der San Remo-Resolution und im Mandat vorgesehen, derart verschwommen, verschleiert und verwirrt wurden, als das Mandat endete, dass es nicht mehr verstanden oder für wahr gehalten wurde. Nicht einmal die Rechtsexperten der Jewish Agency for Palestine und der zionistischen Organization haben in einem offiziellen Papier oder Memorandum, das der britischen Regierung oder dem Völkerbund vorgelegt wurde, die jüdische Souveränität über das ganze Land geltend gemacht.

Die Verstümmelung der Mandatscharta wurde von den Vereinten Nationen fortgesetzt, als diese neue Weltorganisation die Frage Palästinas prüfte. Am 31. August 1947 schlug der Sonderausschuss der Vereinten Nationen für Palästina (UNSCOP) einen illegalen Teilungsplan vor, der die nationalen Rechte der Araber in Westpalästina anerkannte, insbesondere in den Gebieten Westgaliläas, Judäas, Samaria, der südlichen Küstenebene von Aschdod bis zur Ägyptischen Grenze und ein Teil des westlichen Negev, einschließlich Beerscheba und Eilat. Den Mitgliedern des Komitees, das elf Staaten unter der Leitung des schwedischen Obersten Richters Emil Sandstrom vertrat, ist offenbar nicht in den Sinn gekommen, dass die Vereinten Nationen nicht die rechtliche Befugnis hatten, das Land zugunsten der Araber Palästinas zu teilen, die nicht der nationale Nutznießer des Selbstbestimmungsmandats waren. Das Zertrampeln der legalen Rechte des jüdischen Volkes auf ganz Palästina durch die Vereinten Nationen verstieß eindeutig gegen das Mandat, das die Teilung verbot, und auch gegen Artikel 80 der UNO-Charta, der die Änderung der unter dem Mandat gewährten jüdischen Rechte praktisch verhinderte, ob eine Treuhandschaft als Ersatz eingerichtet wurde oder nicht, was nur durch eine vorherige Vereinbarung der direkt betroffenen Staaten erreicht werden konnte. Der illegale Teilungsplan mit einigen territorialen Änderungen des ursprünglichen Mehrheitsplans der UNSCOP wurde dann am 29. November 1947 von der Generalversammlung als Resolution 181 (II) genehmigt. Die Jewish Agency for Palestine, die sich vom Verlust von sechs Millionen Juden im Holocaust erholte und versuchte, etwas von der britischen Misswirtschaft in Palästina zu retten, akzeptierte diese illegale Resolution. Auf diese Weise wurde der falschen Vorstellung Glauben geschenkt, dass Palästina sowohl Arabern als auch Juden gehörte, was der San Remo-Resolution, dem Mandat und der französisch-britischen Grenzkonvention vom 23. Dezember 1920 fremd war. Die Jewish Agency hätte sich ausschließlich auf diese drei Dokumente stützen sollen, um den jüdischen Staat über ganz Palästina zu erklären, auch wenn sie nicht in der Lage war, alle Gebiete des Landes zu kontrollieren, nach dem Vorbild dessen, was während des Zweiten Weltkriegs in Syrien und im Libanon getan wurde.

Eine weitere Facette der Geschichte, die die illegale Verweigerung jüdischer legaler Rechte und Souveränitätstitel über Palästina betraf, war die Haltung der Regierung der Vereinigten Staaten gegenüber dem berüchtigten britischen Weißbuch vom 17. Mai 1939. Die Vereinigten Staaten stimmten der Mandatserteilung an die britische Regierung gemäß dem Palästinamandat zu, als sie das angloamerikanische Übereinkommen vom 3. Dezember 1924 unterzeichneten und ratifizierten. Dies erlegte der US-Regierung eine feierliche Verpflichtung auf, gegen jeden britischen Verstoß gegen diesen Vertrag, der jedes Wort, jeden Punkt und jede Kleinigkeit des Mandatsvertrags in der Präambel des Konvents wiederholt hatte, unabhängig davon, ob die Verletzung die amerikanischen Rechte oder die des jüdischen Volkes beeinträchtigte, zu protestieren. Als das Weißbuch im Jahr 1939 herausgegeben wurde, rührte die US-Regierung keinen Finger, um auf die offensichtlichen Illegalitäten hinzuweisen, die in der neuen Erklärung der britischen Politik enthalten sind, die die Balfour-Erklärung und das Mandat in Stücke gerissen und immense Freude auf der arabischen Seite bereitet hat. Sie akzeptierte die unglaubliche britische Behauptung, dass Änderungen der Bestimmungen des Mandats, die durch das Weißbuch bewirkt wurden, keine amerikanische Zustimmung erforderten, da weder die Rechte der USA noch die ihrer Staatsangehörigen beeinträchtigt wurden, ein Argument, das nachweislich falsch war. Diese US-Passivität angesichts der britischen Perfidie, die vom ehrwürdigen David Lloyd George und sogar von Winston Churchill, der selbst zum Verrat des jüdischen Volkes und seiner Rechte an Palästina beigetragen hatte, stark angeprangert wurde, ermöglichte es der britischen Regierung, mit der höchsten Verletzung des Völkerrechts in dem Moment davonzukommen, als das jüdische Volk die größte Katastrophe in seiner Geschichte erleiden sollte. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Holocaust weitgehend hätte verhindert oder seine Auswirkungen erheblich hätten gemildert werden können, wenn die Bestimmungen des Mandats ordnungsgemäß umgesetzt worden wären, um einen massiven Zustrom von Juden in ihre nationale Heimstätte zu ermöglichen.

Amerikanische Untätigkeit gegen die britische Regierung war besonders unverzeihlich angesichts der Tatsache, dass die Artikel des Mandats Teil des amerikanischen innerstaatlichen Rechts waren und die USA der einzige Staat waren, der die Briten hätte zwingen können, das böswillige Weißbuch zurückzuziehen und das Recht der Juden Europas, in ihrer Heimstätte Zuflucht zu suchen, wiederherzustellen.

Sowohl das Mandat als auch die angloamerikanische Konvention haben zu existieren aufgehört. Alle Rechte des jüdischen Volkes, die sich aus dem Mandat ergeben, bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft. Dies ist die Konsequenz des Grundsatzes der erworbenen legalen Rechte, der in Bezug auf das jüdische Volk bedeutet, dass die Rechte, die sie erworben haben oder als ihnen zugehörig anerkannt wurden, als Palästina als jüdische mationale Heimstätte legal geschaffen wurde, von der Kündigung des Vertrags oder der völkerrechtlichen Handlungen, die die Quelle dieser Rechte waren, nicht betroffen sind. Dieses Prinzip bestand bereits, als das angloamerikanische Übereinkommen gleichzeitig mit der Beendigung des Mandats für Palästina am 14. und 15. Mai 1948 zu Ende ging. Es wurde seitdem in Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens von 1969 über das Vertragsrecht kodifiziert. Dieser Grundsatz des Völkerrechts würde auch dann gelten, wenn eine der Vertragsparteien die ihr auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt, wie dies bei der britischen Regierung in Bezug auf das Mandat für Palästina der Fall war.

Die Kehrseite des Prinzips der erworbenen legalen Rechte ist die Estoppel-Doktrin, die auch für die Wahrung der nationalen Rechte der Juden von großer Bedeutung ist. Diese Doktrin verbietet jedem Staat, das zu leugnen, was er zuvor in einem Vertrag oder einem anderen internationalen Abkommen zugelassen oder anerkannt hat. In der Konvention von 1924 erkannten die Vereinigten Staaten alle Rechte an, die dem jüdischen Volk im Rahmen des Mandats gewährt wurden, insbesondere das Recht auf jüdische Besiedlung irgendwo in Palästina oder im Land Israel. Daher ist die US-Regierung heute gesetzlich daran gehindert, das Recht der Juden in Israel zu verweigern, Siedlungen in Judäa, Samaria und Gaza zu errichten, die von der israelischen Regierung genehmigt wurden. Darüber hinaus sind die Vereinigten Staaten vom Protest gegen die Errichtung dieser Siedlungen ausgeschlossen, da sie auf einem Recht beruhen, das in das innerstaatliche Recht der USA eingebettet wurde, nachdem das Übereinkommen von 1924 vom US-Senat ratifiziert und am 5. Dezember 1925 von Präsident Calvin Coolidge proklamiert worden war. Diese Konvention ist beendet, aber nicht die Rechte, die dem jüdischen Volk im Rahmen dieser Konvention gewährt wurden. Die amerikanische Politik gegen jüdische Siedlungen in Judäa, Samaria und Gaza ist ein geeignetes Thema für die gerichtliche Überprüfung vor US-Gerichten, da sie jüdische gesetzliche Rechte verletzt, die früher von den Vereinigten Staaten anerkannt wurden und immer noch Teil ihres innerstaatlichen Rechts sind. Eine rechtliche Maßnahme zur Aufhebung dieser Politik im Falle einer Entscheidung könnte auch die amerikanische Initiative zur Förderung eines sogenannten „palästinensischen“ Staates beenden, der das bestehende Recht auf jüdische Besiedlung in allen Gebieten des Landes Israel aufheben würde, die unter seine illegale Herrschaft fallen.

Die größte Bedrohung für die jüdischen legalen Rechte und Souveränitätstitel über das Land Israel geht immer noch auf dieselbe Quelle zurück, die schon immer gegen die Rückkehr der Juden in ihre Heimat gekämpft hat, nämlich auf das Gemisch arabischsprachiger Nichtjuden, die das Land mit den Juden zusammen bewohnen. Sie nennen sich nicht mehr Araber oder Syrer, sondern „Palästinenser“. Dies hat zu einem Wechsel der nationalen Identität geführt. Die Palästinenser waren während der Mandatszeit Juden, aber die Araber übernahmen den Namen, nachdem die Juden Palästinas den Staat Israel gegründet und angefangen hatten, Israelis genannt zu werden. Die Verwendung des Namens „Palästinenser“ für Araber setzte sich erst 1969 durch, als die Vereinten Nationen die Existenz dieser vermeintlichen neuen Nation anerkannten und daraufhin Resolutionen verabschiedeten, in denen ihre legitimen und unveräußerlichen Rechte gegenüber Palästina bekräftigt wurden. Die bloße Idee, dass eine solche Nation existiert, ist der größte Witz des 20. Jahrhunderts und setzt sich unvermindert bis ins 21. Jahrhundert fort. Dieser Witz lässt sich leicht dadurch aufdecken, dass „die Palästinenser“ keine besondere Geschichte, Sprache oder Kultur besitzen und sich im ethnologischen Sinne nicht wesentlich von den Arabern unterscheiden, die in den Nachbarländern Syrien, Jordanien, Libanon und Irak leben. Der Name der angeblichen Nation ist nicht arabischen Ursprungs und leitet sich von hebräischen Buchstaben ab. Die Araber Palästinas haben keine Verbindung oder Beziehung zu den alten Philistern, von denen sie ihren neuen Namen übernommen haben.

Es ist eine Angelegenheit größter Ironie und größter Überraschung, dass die sogenannte palästinensische Nation ihren größten Auftrieb von Israel selbst erhalten hat, als dieses die Einrichtung einer „palästinensischen“ Verwaltung in den Gebieten Judäa, Samaria und Gaza unter der Führung von Yasser Arafat ermöglichte.

Die Situation, in der die Araber Palästinas und des Landes Israel dieselben legalen Rechte wie das jüdische Volk beanspruchen, verstößt gegen das authentische Völkerrecht, das durch die Resolution von San Remo, das Mandat und die französisch-britische Konvention von 1920 geschaffen wurde. Es ist Teil der weltweiten Torheit, die seit 1969 stattgefunden hat, als dem „palästinensischen Volk“ erstmals internationale Anerkennung zuteil wurde, dass das authentische Völkerrecht durch ein internationales Ersatzrecht ersetzt wurde, das sich aus illegalen UNO-Resolutionen zusammensetzt. Die Vierte Genfer Konvention von 1949 und die Haager Verordnung von 1907 sind Akte des echten Völkerrechts, haben jedoch keine direkte Anwendung oder Relevanz für den rechtlichen Status von Judäa, Samaria und Gaza, die integrale Gebiete der jüdischen nationalen Heimstätte und des Landes Israel unter der Souveränität des Staates Israel sind. Diese Verträge würden nur für die arabische Besetzung jüdischer Gebiete gelten, wie sie zwischen 1948 und 1967 stattfand, und nicht für den Fall der israelischen Herrschaft über das jüdische Heimatland. Der Witz des palästinensischen Volkes und seiner angeblichen Rechte an dem Land Israel sowie die Farce, die sich aus dem Zitieren des pseudo-Völkerrechts zur Unterstützung ihres erfundenen Falls ergibt, müssen aufgedeckt und beendet werden.

Die Araber des Landes Israel haben einen terroristischen Krieg gegen Israel entfacht, um das wiederherzustellen, was sie für ihre besetzte Heimat halten. Ihr Ziel ist eine Fantasie, die auf einem groben Mythos und einer Lüge basiert, die niemals befriedigt werden kann, da dies die Umwandlung des Landes Israel in ein arabisches Land bedeuten würde. Es ist Sache der israelischen Regierung, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine unerträgliche Situation zu beenden, die das jüdische Volk mit dem Verlust seiner unveränderlichen Rechte an seinem einzigen Heimatland bedroht.

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