Website-Icon Politisches & Wissenswertes

Deutschlands neues „Nein heisst Nein“ Vergewaltigungsgesetz

Soeren Kern, 8.7.2016, Gatestone Institute



Das deutsche Parlament hat Änderungen am Strafgesetzbuch genehmigt, die die Definition von Vergewaltigung erweitern und es einfacher machen, Einwanderer abzuschieben, die Sexualverbrechen begehen.

Nach dem Gesetzentwurf, der auch als „Nein heißt Nein“-Gesetz bekannt ist, wird jede Form von nicht-einvernehmlichem Sex jetzt als Verbrechen bestraft. Bisher konnten nur Fälle, in denen die Opfer beweisen konnten, dass sie sich physisch gegen ihren Angreifer wehrten, nach deutschem Recht bestraft werden.

Die Änderungen, die wegen der Sex-Attacken in Köln notwendig wurden, wo Hunderte von Frauen von Mobs von überwiegend muslimischen Migranten an Silvester angegriffen wurden, wird als „Paradigmenwechsel “ in der deutschen Rechtsprechung gefeiert.

Doch es ist unwahrscheinlich, dass die Reformen, die es Opfern sexueller Gewalt leichter machen sollen, Strafanzeigen einzureichen, die Migranten-Vergewaltigungsepidemie in Deutschland beenden. Dies liegt daran, dass die politisch korrekte deutsche Justiz notorisch nachsichtig ist, wenn es um die Verfolgung, Verurteilung und Abschiebung ausländischer Straftäter geht.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. Juli einstimmig durch den Bundestag genehmigt, dem Unterhaus des Parlaments. Die Maßnahme muss noch vom Bundesrat, dem Oberhaus, gebilligt werden, der nach der Sommerpause über die Reformen abstimmen wird.

Nach dem ursprünglichen Gesetz, wie in § 177 des Strafgesetzbuches festgelegt, mussten Opfer nachweisen, dass sie sich physisch verteidigt hatten, damit eine Tat als Vergewaltigung eingestuft wurde. Die verbale Kommunikation – einfach „Nein“ zu sagen – reichte nicht, um Anklage gegen einen Angreifer erheben zu können. Das ursprüngliche Gesetz wurde laut deutschen Rechtsexperten so geschrieben, um falsche Anschuldigungen abzuwehren und leichtfertige Klagen zu vermeiden.

Die Reformen werden Staatsanwälten und Gerichten erlauben, körperliche, verbale und nonverbale Signale des Opfers zur Feststellung, ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat, heranzuziehen. Jeder, der sexueller Aktivität für schuldig befunden wird, die gegen den „erkennbaren Willen“ des Opfers stattfindet, kann zu bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt werden. Das Gesetz erweitert auch die Definition von sexueller Nötigung auf begrapschen, was mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Darüber hinaus führt das neue Gesetz § 184j ein, der es zum Verbrechen machen wird, nur schon in einer Gruppe zu sein, die sexuelle Übergriffe ausführt. Die Maßnahme soll Angriffe wie die, die in Köln stattgefunden haben, abschrecken, obwohl manche Gesetzgeber sagen, diese Bestimmung sei verfassungswidrig, weil jemand wegen eines Verbrechens verurteilt werden könnte, das er oder sie nicht persönlich begangen hat. Schließlich erleichtern es die Reformen, Migranten abzuschieben, die wegen Sexualdelikten in Deutschland verurteilt werden.

Die deutsche Frauenministerin Manuela Schwesig lobte die Maßnahme als Meilenstein:

„In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen Frauen vergewaltigt worden sind, ohne dass die Täter bestraft werden konnten. Das neue Gesetz wird dazu beitragen, dass sich mehr Opfer zu einer Anzeige entschließen und weniger Strafverfahren eingestellt werden.“

Laut Justizminister Heiko Maas werden nur eine von 10 Vergewaltigungen in Deutschland angezeigt, und nur 8% der Vergewaltigungsverfahren führen zu Verurteilungen.

Selbst wenn das neue Gesetz zu einer Erhöhung der Zahl der  Verurteilungen führt, so ist es unwahrscheinlich, dass es eine sinnvolle Abschreckung ist für die Migranten, die deutsche Frauen und Kinder sexuell attackieren.

Wenn es um Einwanderung geht, hat in Deutschland politische Korrektheit häufig Vorrang vor der Rechtsstaatlichkeit, wo viele Migranten, die sexuelle Straftaten begehen, nie vor Gericht gestellt werden, und diejenigen, die vor Gericht kommen, von verständnisvollen Richtern milde Strafen erhalten.

Am 30. Juni befand zum Beispiel ein Gericht in der norddeutschen Stadt Ahrensburg einen 17-jährigen Migranten aus Eritrea des Versuchs schuldig, eine 18-jährige Frau im Treppenhaus eines Parkhauses am Bahnhof in Bad Oldesloe zu vergewaltigen. Die Frau wurde bei dem Angriff schwer verletzt, als der Migrant versuchte, sie zu überwältigen, indem er ihr wiederholt in Gesicht und Hals biss. Nachdem die Polizei eintraf, widersetzte sich der Migrant der Verhaftung und versetzte einem Polizeibeamten einen Kopfstoss. Der Beamte musste anschliessend ebenfalls ins Krankenhaus gebracht werden.

Trotz des Schuldspruchs des Eritreers für die sexuelle Attacke auf die Frau und den physischen Angriff auf den Polizeibeamten gab das Gericht ihm eine siebenmonatige Bewährungsstrafe und trug ihm 30 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. Er wurde aus der Haft entlassen und wird nicht abgeschoben werden.

Neben gerichtlicher Milde haben kriminelle Migranten von deutschen Behörden profitiert, die immer wieder beschuldigt werden, das wahre Ausmaß des Problems krimineller Migranten zu vertuschen, offenbar um die Befeuerung von Anti-Migranten-Gefühlen zu vermeiden.

Im Januar berichtete Die Welt, dass die Unterdrückung von Daten zur Migrantenkriminalität ein „deutschlandweites Phänomen“ ist. Laut Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): „Jeder Polizist weiß, dass er eine bestimmte politische Erwartung zu erfüllen hat. Es ist besser, ruhig zu sein [über Migrantenverbrechen], um Probleme zu vermeiden.“

Ebenfalls im Januar sickerte ein Dokument an die Bild-Zeitung durch, das aufdeckte, dass Politiker in der nördlichen Stadt Kiel der örtlichen Polizei aufgetragen hatten, viele der von Migranten begangenen Verbrechen zu übersehen. Laut Bild wurde auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen angewiesen, nachsichtig zu sein gegenüber kriminellen Migranten.

Im Februar berichtete Die Welt, dass die Behörden im Bundesland Hessen Informationen über Migrantenverbrechen unterdrückten, angeblich wegen eines „Mangels an öffentlichem Interesse.“

Im Mai deckte ein Hauptkommissar der Kölner Polizeibehörde auf, dass ein Beamter des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen ihm befohlen hatte, den Begriff „Vergewaltigung“ aus einem internen Polizeibericht über die Angriffe in Köln zu entfernen.

Die Polizei in Köln sagt jetzt, dass sie wegen Silvester mehr als 1000 Anzeigen von Frauen erhalten hat, einschließlich 454 Anzeigen wegen sexueller Übergriffe. Die Polizei in Hamburg sagt, dass sie Anzeigen von 351 Frauen hat, darunter 218 Anzeigen von sexuellen Übergriffen, die sich am selben Abend ereignet haben.

Am 7. Juli, mehr als sechs Monate nach den Kölner Angriffen (und am selben Tag, da der Bundestag das neue „Nein heisst Nein“ Vergewaltigungsgesetz genehmigte), hat ein deutsches Gericht die ersten beiden Verurteilungen ausgesprochen: Das Landgericht Köln gab einem 20- jährigen Iraker und einem 26-jährigen Algerier eine einjährige Bewährungsstrafe und liess die beiden Männer dann frei.

Das Gericht befand den Iraker, identifiziert nur als Hussain A., schuldig, eines der Opfer geküsst und ihr Gesicht geleckt zu haben. Der Algerier, genannt Hassan T., hinderte den Freund des anderen Opfers daran, dazwischen zu gehen und bot ihm Geld, um mit ihr Sex zu haben: „Gib die Mädchen oder du stirbst“, sagte er. Er war der Hilfestellung zu sexueller Nötigung für schuldig befunden worden.

Der Iraker, damals 20, wurde nach Jugendrecht verurteilt und erhielt den Auftrag, einen Integrationskurs zu besuchen und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Zeitung Bild veröffentlichte Fotos von einem jubelnden Hassan T., der den Gerichtssaal lächelnd verließ.

Ein Beobachter sagte, das leichte Urteil sei eine Verhöhnung der Gerechtigkeit und würde von kriminellen Migranten als eine Einladung aufgefasst, mit deutschen Frauen umzuspringen, wie es ihnen beliebt.

Staatsanwalt Bastian Blaut sagte:

„Es darf nicht akzeptiert werden, wenn Grundwerte wie die Gleichheit von Frau und Mann verletzt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass über Frauen wie auf einem Basar verhandelt wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie die Gesellschaft mit Füßen treten, deren Schutz sie beanspruchen.“

Soeren Kern ist Senior Fellow am New Yorker Gatestone Institute. Er ist ebenfalls Senior Fellow für Europäische Politik am Madrider Grupo de Estudios Estratégicos / Strategic Studies Group. Folgen Sie ihm auf Facebook und Twitter. Sein erstes Buch, Global Fire, wird 2016 herauskommen.

Die mobile Version verlassen