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Legale Rechte und Titel der Souveränität des jüdischen Volkes am Land Israel und Palästina nach Völkerrecht

Howard Grief, 2004, NATIV Online
aus dem Englischen von Daniel Heiniger

Das Ziel dieser Arbeit ist es, die legalen Rechte und Titel der Souveränität des jüdischen Volkes auf das Land Israel und Palästina nach dem Völkerrecht in einer kurzen, aber klaren und präzisen Weise darzulegen. Diese Rechte entstanden in der globalen politischen und juristischen Einigung, die während des Ersten Weltkrieges konzipiert und in den Nachkriegsjahren zwischen 1919 und 1923 durchgeführt wurden. Soweit das osmanische türkische Reich betroffen war, umfaßte die Einigung die Ansprüche der zionistischen Organisation, der arabischen Nationalbewegung, der Kurden, der Assyrer und der Armenier.

Als Teil der Einigung, in der die Araber die meisten der früheren Länder unter der türkischen Souveränität im Nahen Osten erhielten, war das ganze Palästina auf beiden Seiten des Jordans exklusiv für das jüdische Volk als nationales Zuhause und künftigen unabhängigen Staat reserviert.

Unter den Bedingungen der Einigung, die von den alliierten Hauptmächten, die aus Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan bestanden, vorgebracht wurden, gäbe es keine Annexion der eroberten türkischen Territorien durch irgendeine der Mächte, wie es im geheimen Sykes-Picot-Abkommen vom 9. und 16. Mai 1916 vorgesehen war. Stattdessen wurden diese Gebiete, einschließlich der Völker, für die sie bestimmt waren, unter das Mandats-System gestellt und von einer fortgeschrittenen Nation verwaltet, bis sie bereit waren, auf eigenen Beinen zu stehen. Das Mandats-System wurde etabliert und geregelt nach Artikel 22 des Völkerbundes, der auch im Vertrag von Versailles enthalten ist, und allen anderen Friedensverträgen mit den Mittelmächten – Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei. Das Abkommen war die Idee von US-Präsident Woodrow Wilson und enthielt sein Programm von vierzehn Punkten vom 8. Januar 1918, während Artikel 22, der das Mandats-System begründete, weitgehend das Werk von Jan Christiaan Smuts war, der die Details in einem Memorandum, später bekannt als die Smuts-Resolution, formulierte, offiziell vom Rat der Zehn am 30. Januar 1919 genehmigt, in dem Palästina wie in der Balfour-Erklärung vorgesehen als einer der beauftragten zu schaffenden Staaten genannt wurde. Die offizielle Schaffung des Landes fand auf der Friedenskonferenz von San Remo statt, wo die Balfour-Erklärung vom Obersten Rat der alliierten Hauptmächte als Grundlage für die künftige Verwaltung Palästinas angenommen wurde, das künftig als Jüdische Nationale Heimstätte anerkannt wurde.

Der Augenblick der Geburt der jüdischen legalen Rechte und der Titel der Souveränität fand also gleichzeitig mit der Schaffung Palästinas als Mandatsstaat statt, da er aus keinem anderen Grund geschaffen wurde, als um den alten jüdischen Staat Judäa in Erfüllung der Balfour-Erklärung und der allgemeinen Bestimmungen des Artikels 22 des Völkerbundes zu rekonstruieren. Dies bedeutete, dass Palästina von Anfang an ein legaler jüdischer Staat war, der von einem Mandatär oder Treuhänder, der auch als Mentor tätig war, zur Unabhängigkeit geführt werden sollte und der die notwendigen politischen, administrativen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte ergreifen würde. Das wichtigste Mittel, dies zu erreichen, war die Förderung der großangelegten jüdischen Einwanderung nach Palästina, die schließlich dazu führte, dass Palästina ein unabhängiger jüdischer Staat wurde, nicht nur legal, sondern auch im demografischen und kulturellen Sinne.

Die Details für den geplanten unabhängigen jüdischen Staat wurden in drei Grunddokumenten dargelegt, die man als Gründungsdokumente des Mandats Palästina und des daraus entstandenen modernen jüdischen Staates Israel bezeichnen kann. Dies waren die San Remo-Resolution vom 25. April 1920, das Mandat für Palästina, das von den alliierten Mächten an das Vereinigte Königreich Großbritannien verliehen wurde und vom Völkerbund am 24. Juli 1922 und der französisch-britischen Grenzübereinkunft vom 23. Dezember 1920 bestätigt wurde. Diese Gründungsunterlagen wurden durch das anglo-amerikanische Übereinkommen vom 3. Dezember 1924 über das Mandat für Palästina ergänzt. Es ist von höchster Wichtigkeit, sich immer daran zu erinnern, dass diese Dokumente die Quelle oder der Ursprung der völkerrechtlichen Legitimation der jüdischen Rechte und des Titels der Souveränität über Palästina und das Land Israel waren, wegen des nahezu universellen, aber völlig falschen Glaubens, dass es die Resolution der UNO-Generalversammlung vom 29. November 1947 war, die den Staat Israel ins Leben gerufen hat. In der Tat war die UNO-Resolution eine illegale Aufhebung jüdischer gesetzlicher Rechte und Titel der Souveränität für ganz Palästina und das Land Israel, statt eine Bejahung solcher Rechte oder einer Bestätigung ihrer Vorläufer.

Die San Remo-Resolution wandelte die Balfour-Erklärung vom 2. November 1917 von einer bloßen Deklaration britischer Politik, die Sympathie mit dem Ziel der zionistischen Bewegung zur Schaffung eines jüdischen Staates ausdrückte, um in einen verbindlichen Akt des Völkerrechts, der eine besondere Erfüllung dieses Gegenstandes durch Großbritannien in aktiver Kooperation mit dem jüdischen Volk erforderte. Unter der Balfour-Erklärung, wie sie ursprünglich von der britischen Regierung aufgestellt wurde, versprach diese nur, ihre besten Anstrengungen zu unternehmen, um die Gründung einer nationalen Heimstatt für das jüdische Volk in Palästina zu erleichtern. Doch unter der San Remo-Resolution vom 24. bis 25. April 1920 haben die alliierten Hauptmächte als zusammenhängende Gruppe der britischen Regierung die Verantwortung oder gesetzliche Verpflichtung übertragen, die Balfour-Erklärung in die Tat umzusetzen. So wurde Großbritannien eine juristische Bürde auferlegt, sicherzustellen, dass die Jüdische Nationale Heimstätte ordnungsgemäß gegründet werde. Diese Bürde wurde von der britischen Regierung bereitwillig akzeptiert, weil Palästina zu der Zeit, als die Balfour-Erklärung in der San Remo-Friedenskonferenz verabschiedet wurde, als wertvoller strategischer Vermögenswert und als Kommunikationszentrum angesehen wurde und somit eine lebenswichtige Notwendigkeit, weit gespannte britische imperiale Interessen zu schützen, die von Ägypten bis nach Indien reichten. Großbritannien hatte Angst davor, ein anderes großes Land oder eine andere Macht als sich selbst, vor allem Frankreich oder Deutschland, neben dem Suezkanal zu haben.

Der Begriff „Jüdische Nationale Heimstätte“ wurde durch die britische Regierung als Staat definiert in der Kabinettssitzung, die die Balfour-Erklärung am 31. Oktober 1917 verabschiedete. Das war auch die Bedeutung, die dem Begriff ursprünglich vom Programmausschuss gegeben worden war, der das Basler Programm auf dem ersten zionistischen Kongress im August 1897 entwarf und von Theodor Herzl, dem Begründer der Zionistischen Organisation. Das Wort „Heimat“, wie es in der Balfour-Erklärung und später in der San Remo-Resolution verwendet wurde, war einfach der Euphemismus für einen Staat, der ursprünglich von der zionistischen Organisation benutzt wurde, als die Region Palästina der Herrschaft des Osmanischen Reiches unterworfen war, um nicht die scharfe Opposition des Sultans und seiner Regierung gegen das zionistische Ziel zu provozieren, das einen potenziellen Verlust dieses Territoriums für das Imperium beinhaltete. Es gab keinen Zweifel in den Köpfen der Autoren des Basler Programms und der Balfour-Deklarationn über die wahre Bedeutung dieses Wortes, eine Bedeutung, die durch die Hinzufügung des Adjektivs „national“ zu „Heimat“ verstärkt wurde. Allerdings, als Ergebnis dessen, das Wort „Staat“ nicht direkt zu benutzen und diese Bedeutung nicht offen zu verkünden, oder sogar zu versuchen, seine wahre Bedeutung zu verschleiern, als der Begriff zum ersten Mal verwendet wurde, um das Ziel des Zionismus zu bezeichnen, erhielten diejenigen, die die Entstehung eines jüdischen Staates zu verhindern versuchten, oder die diese „Heimat“ bloss kulturell sahen, Munition frei Haus.

Der Begriff „in Palästina“, ein weiterer Ausdruck, der in der Balfour-Erklärung, die viel Kontroverse erzeugte, benutzt wurde, meinte das ganze Land, einschließlich sowohl Cisjordanien als auch Transjordanien. Es war absurd, sich vorzustellen, dass dieser Begriff verwendet werden könnte, um anzudeuten, dass nur ein Teil von Palästina für die zukünftige Jüdische Nationale Heimstätte reserviert war, da beide gleichzeitig kreiert und völlig austauschbar verwendet wurden, wobei sich der Begriff „Palästina“ auf die geographische Lage des künftigen unabhängigen jüdischen Staates bezog. Hätte „Palästina“ ein geteiltes Land mit bestimmten für Juden und anderen für Araber vorgesehenen Gebieten bedeutet, dann wäre diese Absicht ausdrücklich zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und Genehmigung der Balfour-Erklärung und später von den alliierten Hauptmächten verabschiedet worden. Eine solche Andeutung wurde zu keinem Zeipunkt in den anhaltenden Diskussionen gemacht, die während der Umsetzung der Erklärung stattgefunden haben und die die internationale Zustimmung sicherstellten.

Es gibt also keine juristische oder sachliche Grundlage, zu behaupten, daß der Begriff „in Palästina“ die Gründung der Jüdischen Nationalen Heimstätte nur auf einen Teil des Landes beschränkte. Im Gegenteil, Palästina und die Jüdische Nationale Heimstätte waren synonyme Begriffe, wie sich aus der Verwendung des gleichen Begriffs in der zweiten Hälfte der Balfour-Erklärung ergibt, die sich auf die bestehenden nichtjüdischen Gemeinden „in Palästina“ bezieht und eindeutig das ganze Land meint. Ähnliche Beweise gibt es in der Präambel und den Bedingungen der Mandats-Charta.

Die San-Remo-Resolution über Palästina verknüpfte die Balfour-Erklärung mit Artikel 22 der Völkerbund-Vereinbarung. Dies bedeutete, daß die allgemeinen Bestimmungen des Artikels 22 ausschließlich auf das jüdische Volk angewandt wurden, die ihre Heimat und ihren Staat in Palästina gründen würden. Es war nicht beabsichtigt, Artikel 22 auf die Araber des Landes anzuwenden, wie das fälschlicherweise die köngliche Palästina-Kommission tat, die sich auf diesen Artikel der Vereinbarung berief als Rechtsgrundlage zur Begründung der Teilung Palästinas, abgesehen von den anderen Gründen, die sie noch vortrug. Der Beweis für die Anwendbarkeit von Artikel 22 auf das jüdische Volk, nicht nur das zu jener Zeit in Palästina lebende, sondern auch auf diejenigen, die in Zukunft in großer Zahl ankommen sollten, findet sich in der Smuts-Resolution, die zu Artikel 22 der Vereinbarung wurde. Sie nennt Palästina ausdrücklich als eines der Länder, auf die dieser Artikel zutrifft. Es gab keinen Zweifel daran, dass, wenn Palästina im Zusammenhang mit Artikel 22 genannt wurde, es ausschließlich mit der Jüdischen Nationalen Heimstätte verknüpft war, wie es in der Balfour-Erklärung dargelegt wurde, eine Tatsache, deren sich damals alle bewusst waren, einschließlich der Vertreter der Arabischen Nationalen Bewegung, wie sich aus der Vereinbarung zwischen Emir Feisal und Dr. Chaim Weizmann vom 3. Januar 1919 sowie einem wichtigen Brief des Emirs an den künftigen Richter am Obersten Gericht der USA, Felix Frankfurter, vom 3. März 1919 ergibt. In diesem Brief charakterisiert Feisal die zionistischen Vorschläge von Nahum Sokolow und Weizmann an den Zehnerrat auf der Pariser Friedenskonferenz am 27. Februar 1919, die die Entwicklung von Palästina zu einem jüdischen Commonwealth mit umfangreichen Grenzen forderte, als „moderat und statthaft“. Dem später vorgetragenen Argument der arabischen Staats- und Regierungschefs, dass die Balfour-Erklärung und das Mandat für Palästina mit Artikel 22 des Völkerbundes unvereinbar seien, wird durch die Tatsache, dass die Smuts-Resolution – der Vorläuferin des Artikels 22 – insbesondere Palästina in ihren Rechtsrahmen einbezog, jegliche Grundlage entzogen.

Die San Remo-Resolution zu Palästina wurde zu Artikel 95 des Vertrags von Sevres, der den Krieg mit der Türkei beenden sollte, aber obwohl dieser Vertrag von der türkischen Nationalregierung von Kemal Atatürk niemals ratifiziert wurde, behielt die Resolution ihre Gültigkeit als eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag, als sie in die Präambel des Mandats für Palästina eingefügt und von 52 Staaten bestätigt wurde. Die San-Remo-Resolution ist das Basisdokument, auf dem das Mandat aufgebaut wurde und dem es zu entsprechen hatte. Es ist daher das vorrangige Gründungsdokument des Staates Israel und die krönende Leistung des vorstaatlichen Zionismus. Es wurde akkurat beschrieben als Magna Charta des jüdischen Volkes. Es ist der beste Beweis dafür, dass das ganze Land Palästina und das Land Israel unter dem Völkerrecht ausschließlich dem jüdischen Volk gehören.

Das Mandat für Palästina verwirklichte sowohl die Balfour-Erklärung als auch Artikel 22 des Völkerbundes, d.h. die San-Remo-Resolution. Alle diese vier Vertragswerke waren Bausteine ​​in der Rechtsstruktur, die geschaffen wurde, um die Gründung eines unabhängigen jüdischen Staates herbeizuführen. Die Balfour-Deklaration erklärte im Grunde den Grundsatz oder Gegenstand eines jüdischen Staates. Die San Remo Resolution gab ihm den Stempel des Völkerrechts. Das Mandat lieferte alle Details und Mittel für die Verwirklichung des jüdischen Staates. Wie bereits erwähnt, war die britische Hauptverpflichtung als Mandatär, Treuhänder und Mentor die Schaffung der entsprechenden politischen, administrativen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um den jüdischen Staat sicherzustellen. Alle 28 Artikel des Mandats wurden auf dieses Ziel ausgerichtet, einschließlich jener Artikel, die die Jüdische Nationale Heimstätte nicht ausdrücklich erwähnen. Das Mandat schuf ein Recht auf Rückkehr für das jüdische Volk nach Palästina und das Recht, Siedlungen auf dem Land im ganzen Gebiet zu gründen, um den geplanten jüdischen Staat zu schaffen.

Bei der Übertragung des Mandats für Palästina an Großbritannien wurde eine vertragliche Bindung zwischen den alliierten Hauptmächten und Großbritannien geschaffen, die ersteres als Mandatär und die letzteren als Auftraggeber verpflichteten. Die obersten alliierten Mächte benannten den Rat des Völkerbundes als Treuhänder mit der Pflicht, sicherzustellen, dass alle Bedingungen der Mandats-Charta streng eingehalten würden. Das Mandat wurde in Form eines Beschlusses des Völkerbundes erstellt, der das Mandat bestätigte, anstatt es Teil eines Vertrages mit der Türkei zu machen, der von den Hohen Vertragsparteien unterzeichnet wurde, wie ursprünglich in Betracht gezogen. Um die Einhaltung des Mandats zu gewährleisten, musste der Mandatär dem Rat jährlich einen Bericht vorlegen über alle seine Tätigkeiten und die im Laufe des Vorjahres ergriffenen Maßnahmen, um den Zweck des Mandats und die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verwirklichen. Dies schuf auch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Völkerbund und Großbritannien.

Die ersten Entwürfe des Mandats für Palästina wurden von der Zionistischen Organisation formuliert und der britischen Delegation auf der Pariser Friedenskonferenz im Jahre 1919 vorgestellt. Inhalt, Stil und Form des Mandats wurde also von der zionistischen Organisation bestimmt. Die britische Friedensdelegation auf der Konferenz produzierte einen eigenen Entwurf und die beiden arbeiteten bei der Formulierung eines gemeinsamen Entwurfs zusammen. Diese Zusammenarbeit, die stattfand, während Arthur James Balfour Außenminister war, kam erst nach Lord Curzon zu Ende. Der Außenminister, der Balfour am 24. Oktober 1919 ersetzte, nahm im März 1920 persönlich den Mandatsentwurf auf. Er schloss die Zionistische Organisation von einer weiteren direkten Teilnahme an den eigentlichen Entwürfen aus, aber der zionistische Führer, Chaim Weizmann, wurde über neue Änderungen im Entwurf des Mandats informiert und durfte sie kommentieren. Die von Curzon entworfenen Änderungen haben den offensichtlichen jüdischen Charakter des Mandats verwässert, aber es gelang ihm nicht, sein Ziel zu unterdrücken – die Schaffung eines jüdischen Staates. Die Teilnahme der zionistischen Organisation am Mandatsentwurfsprozess bestätigte die Tatsache, dass das jüdische Volk der ausschließliche Begünstigte der im Mandat verankerten nationalen Rechte war. Keine arabische Partei wurde jemals in Bezug auf ihre Ansichten über die Bedingungen des Mandats vor der Einreichung dieses Instruments an den Völkerbund zur Bestätigung am 6. Dezember 1920 konsultiert. Im Gegensatz dazu wurden die bürgerlichen und religiösen Rechte aller bestehenden religiösen Gemeinschaften in Palästina, ob moslemisch oder christlich, sowie die zivilen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas unabhängig von Rasse und Religion, gewährleistet. Die Rechte der Araber, ob als Einzelpersonen oder als Angehörige religiöser Gemeinschaften, aber nicht als Nation, waren daher legal gesichert. Darüber hinaus sollte durch das erwartete Wachstum der jüdischen Bevölkerung kein Nachteil entstehen in Bezug auf ihre finanzielle und wirtschaftliche Lage.

Es war ursprünglich beabsichtigt, dass die Mandats-Charta die Grenzen von Palästina abgrenzen würde, aber das erwies sich als ein langwieriger Prozess, der Verhandlungen mit Frankreich über die nördlichen und nordöstlichen Grenzen von Palästina mit Syrien beinhaltete. Es wurde daher beschlossen, diese Grenzen in einem gesonderten Vertrag festzulegen, was in der französisch-britischen Grenzübereinkunft vom 23. Dezember 1920 durchgeführt wurde. Die Grenzen basierten auf einer Formel, die zuerst vom britischen Premierminister David Lloyd George aufgestellt wurde, als er sich mit seinem französischen Gegenstück Georges Clemenceau in London am 1. Dezember 1918 traf, wo Palästina definiert wurde als der Bereich zwischden den alten Städten Dan bis Beerscheba. Diese Definition wurde sofort von Clemenceau akzeptiert, was bedeutet, dass Palästina die Grenzen haben würde, die alle Gebiete des Landes einschlossen, die von den Zwölf Stämmen Israels während der ersten Tempelzeit besiedelt wurden und das historische Palästina sowohl im Osten als auch im Westen des Jordan-Flusses umfaßten. Die Worte „von Dan nach Beerscheba“ bedeuteten, dass das ganze jüdische Palästina als jüdischer Staat rekonstituiert würde. Obwohl die San Remo-Resolution die Grenzen von Palästina nicht ausdrücklich abgrenzte, war das Verständnis der alliierten Hauptmächte, dass diese Formel das Kriterium für die Abgrenzung sein würde. Als jedoch die eigentlichen Grenzverhandlungen nach der San Remo-Friedenskonferenz begannen, bestanden die Franzosen illegal und hartnäckig darauf, die ausser Kraft gesetzte Sykes-Picot-Linie für die nördliche Grenze Palästinas anzuwenden, begleitet von gallischen Ausbrüchen antisemitischer und antizionistischer Gefühle, obwohl sie sich bereit erklärten, diese Grenze zu erweitern, um Galiläa einzuschließen, aber nicht irgendwelche der Wasserquellen aus dem Litani-Tal und dem angrenzenden Land. Infolgedessen wurden einige Teile des historischen Palästina im Norden und Nordosten illegal von der Jüdischen Nationalen Heimstätte ausgeschlossen. Das Grenzübereinkommen von 1920 wurde durch ein anderes britisch-französisches Abkommen über die Grenzlinie zwischen Syrien und Palästina vom 3. Februar 1922 abgeändert, das am 10. März 1923 in Kraft trat. Es entfernte den Teil des Golan, der zuvor in der Konvention von 1920 in Palästina aufgenommen worden war, illegal im Austausch für die Platzierung des Kinneret (See Genezareth) ganz innerhalb der Grenzen der Jüdischen Nationalen Heimstatt, und nahm andere kleine territoriale Anpassungen vor. Die britischen und französischen Verhandlungsführer hatten kein legales Recht, ein „palästinensisches Gebiet“ aus den Grenzen von Palästina zu entfernen oder auszuschließen, sondern konnten nur dafür sorgen, dass alle diese Gebiete eingeschlossen waren. Der Austausch von „Territorium Palästinas“ gegen anderes „Territorium Palästinas“ zwischen Großbritannien und Frankreich war daher eine illegale Verletzung der Lloyd-George-Formel, die auf der San-Remo-Frienskonferenz akzeptiert worden war.

Das Übereinkommen von 1920 schloss auch Transjordanien in den Bereich derJüdischen Nationalen Heimstätte mit ein, doch eine überraschende Intervention in letzter Minute durch die US-Regierung verzögerte unnötigerweise die Bestätigung des anhängigen Mandats. Dies gab Winston Churchill, dem neuen Kolonialsekretär, der für die Angelegenheiten von Palästina verantwortlich war, eine unerwartete Gelegenheit, um den Charakter des Mandats zu ändern: Erstens, indem er einen neuen Artikel einfügte (Artikel 25), der die vorläufige administrative Trennung von Transjordanien und Cisjordanien erlaubte; Zweitens, indem er die Jüdische Nationale Heimstätte neu nicht als einen eventuellen unabhängigen jüdischen Staat definierte, sondern als kulturelles oder geistiges Zentrum für das jüdische Volk. Diese radikalen Veränderungen wurden offiziell in das Churchill White Paper vom 3. Juni 1922 eingeführt und führten direkt zur Sabotage des Mandats. Danach wichen die Engländer nie mehr von der falschen Interpretation ab, die sie der Jüdischen Nationalen Heimstätte gaben, was alle Hoffnung auf die Erreichung des geplanten jüdischen Staates unter ihrer Schirmherrschaft beendete.

Die Frage, welcher Staat, Nation oder Einheit die Souveränität über ein Mandatsgebiet hielt, löste während der gesamten Mandatszeit eine große Debatte aus und es wurde keine endgültige Antwort gegeben. Das ist sehr überraschend, weil der am 28. Juni 1919 unterzeichnete und am 10. Januar 1919 ratifizierte und am 10. Januar 1920 ratifizierte Vertrag von Versailles in Artikel 22 festhielt, daß die Staaten, die früher jene Gebiete regierten, die später von einem Mandat verwaltet wurden, ihre Souveränität als Konsequenz des Ersten Weltkrieges verloren hatten. Das bedeutete, dass Deutschland keine Souveränität mehr über seine ehemaligen Kolonien in Afrika und im Pazifik, und die Türkei keine Souveränität über ihren Besitz im Nahen Osten hatte, vor der Unterzeichnung des Versailler Vertrages. Der Zeitpunkt, an dem die Änderung der Souveränität eintrat, konnte erst am 30. Januar 1919 eintreten, als es vom Rat der Zehn unwiderruflich beschlossen wurde, die Smuts-Resolution zu verabschieden, daß keines der ex-deutschen und ex-türkischen Territorien mehr zu ihren ehemaligen Besitzern zurückkehren würde. Diese Territorien wurden dann in die kollektiven Hände der alliierten und assoziierten Mächte gelegt zu ihrer Disposition. Im Fall von Palästina wurde diese Entscheidung zugunsten des jüdischen Volkes auf der Tagung der San Remo Friedenskonferenz getroffen, die am 24. April 1920 stattfand, als die Balfour-Erklärung als Grund für die Schaffung und Verwaltung des neuen Landes Palästina angenommen wurde, das bis dahin offiziell nicht existiert hatte. Insofern die Balfour-Erklärung zugunsten des jüdischen Volkes gemacht wurde, war es letzteres, dem die de-jure-Souveränität über ganz Palästina erteilt wurde. Doch während der Mandatsperiode haben die britische Regierung, und nicht das jüdische Volk, die Attribute der Souveränität ausgeübt, während die Souveränität im rein theoretischen oder nominellen Sinn (d.h. de jure-Souveränität) beim jüdischen Volk verblieb. Dieser Sachverhalt spiegelte sich in der Mandats-Charta wider, in der die Bestandteile des Titels der Souveränität des jüdischen Volkes über Palästina ausdrücklich in den ersten drei Erwägungsgründen der Präambel erwähnt wurden, nämlich Artikel 22, die Balfour-Erklärung und die historische Verbindung des Jüdischen Volkes mit Palästina. Diese drei Bestandteile des Titels der Souveränität waren die Gründe für die Wiederherstellung der Jüdischen Nationalen Heimstätte in Palästina, wie es im dritten Erwägungsgrund der Präambel ausdrücklich erwähnt wurde. Auf der anderen Seite, da das jüdische Volk während der Mandatsperiode unter der Vormundschaft Großbritanniens war, war es das letztere, das die Attribute der jüdischen Souveränität über Palästina ausübte, wie es in Artikel 1 des Mandats bestätigt wurde, das die Vollmacht der Gesetzgebung und der Verwaltung in die Hände des Mandatärs legte, außer dies wäre durch die Bedingungen des Mandats begrenzt worden.

Diese Situation ging solange  weiter, solange das Mandat in Kraft war und das in Palästina lebende jüdische Volk nicht in der Lage war, auf eigenen Füssen zu stehen und daher die Souveränität, die ihnen von den alliierten Großmächten aus dem Völkerrecht verliehen wurde, ausüben zu können.

Der entscheidende Moment der Veränderung kam am 14. Mai 1948, als die Vertreter des jüdischen Volkes in Palästina und der zionistischen Organisation die Unabhängigkeit eines jüdischen Staates verkündeten, dessen Streitkräfte nur einen kleinen Teil des Territoriums hielten, das ursprünglich für die Jüdische Nationale Heimstätte zugeteilt wurde. Der Rest des Landes war im illegalen Besitz der benachbarten arabischen Staaten, die keine souveränen Rechte über die von ihnen illegal besetzten Gebiete hatten, die historisch ein Teil von Palästina und dem Land Israel waren und nicht für die arabische Unabhängigkeit oder die Schaffung eines anderen Arabischen Staates gedacht waren. Aus diesem Grund hat Israel, das die souveränen Rechte des jüdischen Volkes in Palästina erbte, das legale Recht, alle im Sechstagekrieg befreiten Länder zu behalten, die entweder Teil Jüdischen Nationalen Heimstatt waren während der Zeit des Mandat oder die integraler Teil des Landes Israels waren, die illegal von der Jüdischen Nationalen Heimstaatte abgelöst worden waren, als die Grenzen von Palästina in den Jahren 1920 und 1923 festgesetzt wurden. Aus demselben Grund kann Israel nicht von jedem beschuldigt werden, Ländereien zu „besetzen“, die nach Völkerrecht eindeutig Teil der Jüdischen Nationalen Heimstätte oder des Landes Israel waren. Deshalb ist die ganze Debatte heute, die sich auf die Frage konzentriert, ob Israel die „besetzten Gebiete“ an ihre angeblichen arabischen Besitzer zurückgeben muss, um Frieden zu erhalten, eine der größten Unehrlichkeiten des Völkerrechts und der Diplomatie.

Die erstaunlichste Entwicklung bezüglich der Frage der Souveränität über Palästina ist, dass der Staat Israel, als er endlich Gelegenheit hatte, seine Souveränität im ganzen Land westlich des Jordaniens auszuüben, nachdem er siegreich war im Sechstagekrieg vom 5. Juni 10, 1967, es nicht tat – außer im Fall von Jerusalem. Die Knesset hat jedoch eine Änderung der Gesetzes- und Verwaltungsverordnung von 1948 verabschiedet, indem sie Absatz 11B hinzufügte, der diese Möglichkeit zuließ und dies aufgrund der Idee, dass Israel diese Souveränität besitzt. Israel hat nicht einmal das bestehende Gesetz über die Souveränität durchgesetzt, das von der Regierung Ben Gurion im September 1948 verabschiedet worden war, bekannt als Zuständigkeits und Befugnisverordnung, das es verlangte, einen Bereich des Landes Israel sofort zu übernehmen, den der Verteidigungsminister durch Proklamation als von den Streitkräften Israels gehalten definiert.

Israels legale Rechte und Titel der Souveränität über das ganze Land Israel – insbesondere in Bezug auf Judäa, Samaria und Gaza – erlitten einen schweren Rückschlag, als die Regierung von Premierminister Menahem Begin das Camp-David-Rahmenabkommen für den Frieden im Nahen Osten genehmigte, unter dem vorgeschlagen wurde, dass Verhandlungen stattfinden würden, um den „endgültigen Status“ dieser Gebiete zu bestimmen. Die Phrase „endgültiger Status“ war ein Synonym für das Wort „Souveränität“. Es war unentschuldbar, dass weder Begin noch seine Rechtsberater, darunter Aharon Barak, der künftige Präsident des Israelischen Obersten Gerichtshofes, wussten, dass die Souveränität schon viele Jahre zuvor bereits dem jüdischen Volk und damit dem Staat Israel gegeben worden war, und zwar in der San-Remo-Friedenskonferenz. Die Situation wurde noch schlimmer und erreichte die Ebene des Verrats, als die Regierung von Premierminister Yitzhak Rabin die Prinzipienerklärung (Deklaration of Principles, DOP) mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) unterzeichnete und beschloss, ihr etwa 90% oder mehr von Judäa und Samaria sowie den grössten Teil von Gaza über eine fünfjährige Übergangszeit hinweg zu geben, um „eine gerechte, dauerhafte und umfassende friedliche Besiedlung und historische Versöhnung durch den vereinbarten politischen Prozess“ mit den Arabern von Palästina zu erreichen. Die illegale Übergabe des Territoriums an die „Palästinensische Autonomie“, im Artikel IV des DOP ursprünglich „Rat“ genannt, wurde durch die Verwendung des Wortes „Zuständigkeit“ anstelle von „Souveränität“ in diesem Artikel verborgen. Eine weitere Dissimulation zeigte sich im bereinigten Verweis auf die „Umverlegung der israelischen Streitkräfte in Judäa, Samaria und dem Gaza-Streifen“, um den illegalen Akt der Übertragung von Teilen der Jüdischen Nationalen Heimstätte an die PLO zu verbergen. Das Kind wurde nicht beim Namen genannt.

Um zu verstehen, warum selbst der Staat Israel nicht an seinen eigenen Titel der Souveränität über das, was von den Politikern und Juristen in Israel zu Unrecht als „besetzte Gebiete“ bezeichnet wird, glaubt, ist es notwendig, die Ursachen in der Mandatszeit zu finden:

  1. Die Nicht-Ratifizierung des Vertrags von Sevres vom 10. August 1920 mit der Türkei, die die San Remo-Entschließung zu Palästina enthielt, und die Nichtaufnahme dieser Entschließung im Vertrag von Lausanne vom 24. Juli 1923. Dies gab den falschen Eindruck, dass der Rechtsstatus von Palästina als Ganzes niemals endgültig als Jüdische Nationale Heimstätte nach dem Völkerrecht vereinbart worden war und dass die Türkei ihre Souveränität über dieses Gebiet erst nach der Unterzeichnung dieses letztgenannten Vertrages verloren habe.
  2. Die Nichtdurchsetzung der meisten Bedingungen des Mandats in Palästina selbst, nach ihren wahren Intentionen, sowohl durch die britische Regierung als auch durch die britisch verwaltete Justiz, die diensteifrig der ersteren diente bis zum Punkt der Pflichtvernachlässigung.
  3. Die absichtliche Fehlinterpretation der Bedeutung des Mandats durch die britische Regierung, um Verpflichtungen von gleichem Gewicht einzubeziehen, die sie angeblich zugunsten der Araber von Palästina eingegangen sei, wo in der Tat tatsächlich keine solchen Verpflichtungen bestanden, insbesondere die Verpflichtung zum Aufbau von Selbstverwaltungsinstitutionen zu deren Vorteil, die – im Gegenteil – der Jüdischen Nationalen Heimstätte zugedacht waren.
  4. Die Ausgabe von mehreren Weissbüchern, beginnend mit dem Churchill Weissbuch vom 3. Juni 1922 und gipfelnd im Malcolm MacDonald Weissbuch vom 17. Mai 1939, deren Wirkung war, die Grundbedingungen des Mandats auszuhebeln und einen jüdischen Staat, der ganz Palästina abdeckt, während der britischen Verwaltung des Landes zu verhindern. Was die Briten im Großen und Ganzen in Palästina taten, war, ihre falschen Interpretation des Mandats zu implementieren, anstatt seines klaren Textes und Sinnes. Dies stellte die Mandats-Charta auf den Kopf und machte ihr Ziel eines jüdischen Staates unrealisierbar.
  5. Die illegale Einführung von Artikel 25 in die Mandats-Charta, die nach ihrer Annahme am 16. September 1922 zur Herauslösung von Transjordanien aus der Jüdischen Nationalen Heimstätte führte und auch einen schädlichen Einfluß auf die Verwaltung von Cisjordanien hatte, indem sie die falsche Vorstellung ermutigte, dass arabische Staatsrechte nicht nur im abgetrennten Teil der Jüdischen Nationalen Heimstatt hinter dem Jordan, sondern auch im übrigen Teil existierten.

Das Endergebnis der britischen Sabotage, Fehlinterpretation, Verzerrung und völligen Verleugnung dessen, wofür das Mandat stand, war, dass jüdische legale Rechte und Titel der Souveränität über ganz Palästina, wie es ursprünglich in der San Remo Resolution und dem Mandat vorgesehen war, so verschwommen, verschleiert und verworren wurden bis zur Zeit, in der das Mandat endete, dass es nicht mehr verstanden oder für wahr gehalten wurde. Nicht einmal die Rechtsexperten der jüdischen Agentur für Palästina und die Zionistische Organisation beanspruchten die jüdische Souveränität über das ganze Land in irgendeinem offiziellen Papier oder Memorandum, das der britischen Regierung oder dem Völkerbund vorgelegt wurde.

Die Verstümmelung der Mandats-Charta wurde von den Vereinten Nationen fortgesetzt, als diese neue Weltorganisation die Frage Palästinas aufnahm. Am 31. August 1947 schlug der Sonderausschuss der Vereinten Nationen für Palästina (UNSCOP) einen illegalen Partitionsplan vor, der die arabischen nationalen Rechte im westlichen Palästina, insbesondere im westlichen Galiläa, Judäa, Samaria, der südlichen Küstenebene von Ashdod bis zur Ägyptischen Grenze und ein Teil des westlichen Negev einschließlich Beerscheba und dem, was Eilat wurde, anerkannte. Anscheinend kam es den Mitgliedern des Komitees, in dem 11 Staaten vertreten waren und das vom schwedischen obersten Richter Emil Sandström geleitet wurde, nicht in den Sinn, dass die Vereinten Nationen nicht die legale Befugnis hatten, das Land zugunsten der Araber von Palästina zu teilen, die nach dem Mandat nicht die nationalen Begünstigten waren mit Anspruch auf Selbstbestimmung. Dieses Zertrampeln der legalen Rechte des jüdischen Volkes auf ganz Palästina durch die Vereinten Nationen war eindeutig gegen das Mandat, das die Teilung verbot, und auch Artikel 80 der UNO-Charta, der die Abänderung der jüdischen Rechte verbot, ob nun ein neues Mandat eingerichtet würde, um das alte zu ersetzen, oder nicht, was nur durch eine vorherige Vereinbarung der unmittelbar betroffenen Staaten geschehen konnte. Der illegale Teilungsplan mit einigen territorialen Änderungen, die im ursprünglichen Mehrheitsplan von UNSCOP vorgelegt wurden, wurde von der Generalversammlung am 29. November 1947 als Resolution 181 (II) genehmigt. Die jüdische Agentur für Palästina, die sich vom Verlust von sechs Millionen Juden im Holocaust erholte und versuchte, etwas von der britischen Mißherrschaft in Palästina zu retten, nahm diese illegale Resolution an. Auf diese Weise verlieh sie der falschen Vorstellung Glaubwürdigkeit, daß Palästina sowohl Arabern als auch Juden gehörte, was der San-Remo-Resolution, dem Mandat und der französisch-britischen Grenzvereinbarung vom 23. Dezember 1920 fremd war. Die jüdische Agentur hätte sich ausschliesslich auf diese drei Dokumente stützen sollen bei der Deklaration des jüdischen Staates in ganz Palästina, auch wenn es noch nicht möglich war, alle Gebiete des Landes zu kontrollieren, ganz nach dem Beispiel dessen, was in Syrien und dem Libanon während des Zweiten Weltkrieges geschehen war.

Eine weitere Facette der Geschichte, die die illegale Verweigerung jüdischer legaler Rechte und den Titel der Souveränität über Palästina betrifft, war die Haltung, die die Regierung der Vereinigten Staaten auf das berüchtigte britische Weißbuch vom 17. Mai 1939 verabschiedet hatte. Die Vereinigten Staaten stimmten der Übertragung des Mandates über Palästina an die britische Regierung zu, als sie die anglo-amerikanische Übereinkunft vom 3. Dezember 1924 unterzeichnete und ratifizierte. Dies übergab der US-Regierung eine feierliche Verpflichtung, gegen jede britische Verletzung dieses Vertrages zu protestieren, der jedes Wort, Jota und i-Tüpfelchen der Mandaats-Charta in seiner Präambel wiederholt hatte, unabhängig davon, ob die Verletzung die amerikanischen Rechte oder jene des jüdischen Volkes betrifft. Doch als das Weißbuch im Jahre 1939 ausgestellt wurde, erhob die US-Regierung nicht den Finger, um auf die illegalen Probleme zu verweisen, die in der neuen Erklärung der britischen Politik enthalten waren, die die Balfour-Erklärung und das Mandat in Tausend Stücke zerbrachen und auf der arabischen Seite eine ungeheure Freude aufkommen liess. Sie akzeptierte die unglaubliche britische Behauptung, dass Änderungen in den Bedingungen des Mandats, die durch das Weißbuch bewirkt wurden, keine amerikanische Zustimmung erfordern, weil keine US-Rechte oder die ihrer Staatsangehörigen beeinträchtigt waren, ein Argument, das nachweislich falsch war. Diese US-Passivität im Angesicht der britischen Perfidie, die vom ehrwürdigen David Lloyd George und sogar von Winston Churchill, der selbst zum Verrat des jüdischen Volkes und seiner Rechte an Palästina beigetragen hatte, stark verurteilt wurde, erlaubte es der britischen Regierung, davonzukommen mit der schlimmsten Verletzung des Völkerrechts in dem Augenblick, wo das jüdische Volk im Begriff war, die größte Katastrophe in ihrer Geschichte zu erleiden. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Holocaust weitgehend hätte verhindert werden können, oder seine Auswirkungen stark reduziert, wenn die Bedingungen des Mandats ordnungsgemäß umgesetzt worden wären, um einen massiven Zustrom von Juden in ihre Heimat zu ermöglichen.

Die amerikanische Untätigkeit gegen die britische Regierung war besonders unverzeihlich angesichts der Tatsache, dass die Artikel des Mandats ein Teil des amerikanischen Landesgesetzes waren und die USA der einzige Staat waren, der die Briten gezwungen haben könnte, das böswillige Weißbuch zurückzuweisen und das Recht der Juden Europas, in ihrer Heimat Zuflucht zu bekommen, wiederherzustellen.

Sowohl das Mandat als auch die anglo-amerikanische Konvention haben aufgehört zu existieren. Allerdings bleiben alle Rechte des jüdischen Volkes, die sich aus dem Mandat ergeben, in vollem Umfang in Kraft. Dies ist die Folge des Grundsatzes der erworbenen legalen Rechte, der, auf das jüdische Volk angewendet, bedeutet, dass die Rechte, die sie erworben haben oder als zu ihnen gehörig anerkannt wurden, als Palästina legal als Jüdische Nationale Heimstatt gegründet wurde, nicht durch die Kündigung der Verträge oder der Völkerrechtsakte beeinträchtigt werden, die die Quelle dieser Rechte waren. Dieser Grundsatz bestand bereits, als die anglo-amerikanische Konvention gleichzeitig mit der Beendigung des Mandats für Palästina am 14.-15. Mai 1948 endete. Er ist seither in Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b der Wiener Übereinkunft über die Legalität von Verträgen von 1969 kodifiziert worden. Dieser Grundsatz des Völkerrechts würde auch dann gelten, wenn eine der Parteien des Vertrages die ihr auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllte, wie dies bei der britischen Regierung im Hinblick auf das Mandat für Palästina der Fall war.

Die Gegenseite der erworbenen legalen Rechte ist der Grundsatz von Estoppel, der ebenfalls für die Erhaltung der jüdischen nationalen Rechte von großer Bedeutung ist. Diese Lehre verbietet jedem Staat, das zu verweigern, was es zuvor in einem Vertrag oder einer anderen internationalen Vereinbarung zugelassen oder anerkannt hat. In der Konvention von 1924 anerkannten die Vereinigten Staaten alle Rechte, die dem jüdischen Volk unter dem Mandat gewährt wurden, insbesondere das Recht der Juden, sich überall in Palästina oder im Land Israel niederzulassen. Deshalb ist die US-Regierung heute gesetzlich estoppt, das Recht der Juden in Israel zu verweigern, Siedlungen in Judäa, Samaria und Gaza zu gründen, die von der Regierung Israels genehmigt wurden. Darüber hinaus sind die Vereinigten Staaten auch vom Protest gegen die Gründung dieser Siedlungen ausgeschlossen, weil sie auf einem Recht basieren, das in das US-amerikanische Recht eingebettet wurde, nachdem das Übereinkommen von 1924 vom US-Senat ratifiziert und am 5. Dezember 1925 von Präsident Calvin Coolidge proklamiert wurde. Diese Konvention ist abgelaufen, aber nicht die dem jüdischen Volk gewährten Rechte. Die amerikanische Politik gegen jüdische Siedlungen in Judäa, Samaria und Gaza ist ein passendes Thema für die juristische Überprüfung in US-Gerichten, weil es jüdische gesetzliche Rechte verletzt, die früher von den Vereinigten Staaten anerkannt wurden und die nach wie vor Teil ihres nationalen Rechts sind. Eine gerichtliche Klage, um diese Politik umzustürzen, wenn sie beurteilt werden sollte, könnte auch die amerikanische Initiative beenden, einen so genannten „palästinensischen“ Staat zu fördern, der das bestehende Recht der jüdischen Siedlung in allen Gebieten des Landes Israel aufheben würde, die unter seine illegale Herrschaft fallen.

Die schwerwiegendste Bedrohung für jüdische Rechte und den Titel der Souveränität über das Land Israel kommt immer noch aus derselben Quelle, die immer die Rückkehr der Juden in ihre Heimat bekämpft hat, nämlich das Medley der arabisch sprechenden Nichtjuden, die das Land neben den Juden bewohnen. Sie nennen sich nicht mehr Araber oder Syrer, sondern „Palästinenser“. Dies hat zu einer Umstellung der nationalen Identität geführt. Die Palästinenser waren während der Mandatszeit die Juden, aber die Araber nahmen den Namen an, nachdem die Juden von Palästina den Staat Israel gegründet hatten und Israelis genannt wurden. Die Verwendung des Namens „Palästinenser“ für die Araber nahm erst 1969, als die Vereinten Nationen die Existenz dieser vermeintlichen neuen Nation anerkannten, Fahrt auf, als die UNO anfing, Beschlüsse zu fassen und ihre legitimen und unveräußerlichen Rechte an Palästina zu bekräftigen. Die gesamte Idee, dass solch eine Nation existiert, ist der größte Scherz des 20. Jahrhunderts und geht unvermindert weiter im 21. Jahrhundert. Dieser Scherz wird leicht dadurch sichtbar gemacht, dass die „Palästinenser“ keine unverwechselbare Geschichte, Sprache oder Kultur besitzen und sich im ethnologischen Sinne nicht wesentlich von den in den Nachbarländern Syrien, Jordanien, Libanon und Irak lebenden Arabern unterscheiden. Der Name der vermeintlichen Nation ist nicht-arabisch im Ursprung und stammt aus hebräischen Wurzeln. Die Araber von Palästina haben keine Verbindung oder Beziehung zu den alten Philistern, von denen sie ihren neuen Namen entlehnt haben.

Es ist eine Frage der größten Ironie und grösster Verwunderung, dass die sogenannte palästinensische Nation ihren größten Schub von Israel selbst erhalten hat, als dieses eine „palästinensische“ Verwaltung in den Gebieten von Judäa, Samaria und Gaza unter der Führung von Jassir Arafat erlaubte.

Die Situation, in der die Araber von Palästina und des Landes Israel die gleichen legalen Rechte beanspruchen wie das jüdische Volk, verstößt gegen das authentische Völkerrecht, das von der San Remo Resolution, dem Mandat und der französisch-britischen Grenzübereinkunft von 1920 geschaffen wurde. Es ist Teil der weltweiten Torheit, die seit 1969 aufgetreten ist, als das „palästinensische Volk“ erstmals international anerkannt wurde, dass das authentische Völkerrecht durch ein Ersatz-Völkerrecht ersetzt wurde, das sich aus illegalen UNO-Resolutionen zusammensetzt. Die Vierte Genfer Konvention von 1949 und die Haager Verordnungen von 1907 sind Akte des echten Völkerrechts, aber sie haben keine direkte Anwendung oder Relevanz für die Rechtsstellung von Judäa, Samaria und Gaza, die integrale Gebiete der Jüdischen Nationalen Heimstatt und des Landes von Israel unter der Souveränität des Staates Israel. Diese Akte würden nur für die arabische Besetzung jüdischer Territorien gelten, wie sie zwischen 1948 und 1967 aufgetreten sind, und nicht auf den Fall der israelischen Herrschaft über die jüdische Heimat. Der Scherz des palästinensischen Volkes und ihre angeblichen Rechte am Land Israel sowie die Farce, die sich aus der Angabe des pseudo-Völkerrechts zur Unterstützung ihres fabrizierten Falles ergibt, müssen ausgesetzt und beendet werden.

Die Araber des Landes Israel haben einen terroristischen Krieg gegen Israel angezettelt, um sich zu holen, was sie für ihre besetzte Heimat halten. Ihr Ziel ist eine Fantasie, die auf einem groben Mythos und einer Lüge beruht, die niemals befriedigt werden kann, denn das würde die Umwandlung des Landes Israel in ein arabisches Land bedeuten. Es liegt an der Regierung Israels, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu beheben, was eine unerträgliche Situation geworden ist, die das jüdische Volk mit dem Verlust ihrer unveränderlichen Rechte an ihrer einzige Heimat bedroht.


Hervorhebungen durch den Übersetzer

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