Stell Dir vor, Du stichst eine junge Frau heimtückisch und brutal ab, versuchst danach, die Leiche im dafür mitgebrachten Koffer zu verstauen und wirst erwischt. Das ist Mord, oder? Dafür gibt’s „lebenslänglich“, richtig? Das heißt in Deutschland, dass man frühestens nach 15 Jahren mit einer Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung rechnen kann. Im Idealfall verhindert das eine Sicherungsverwahrung. Der Allgemeinheit bleibt Deine Anwesenheit also erspart. Sollte man meinen.
„Nach dem gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus im Münsterland ist ein 28-jähriger Mann wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Schwurgericht Münster sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Asylbewerber aus Nigeria im Februar 2017 auf offener Straße 21 Mal auf die 22 Jahre alte Studentin eingestochen hat. Mit dem Urteil blieben sie unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes beantragt hatte.“ [1]
Ohne hier zu sehr ins Juristische abdriften zu wollen, aber die Staatsanwaltschaft war mit ihrem Antrag durchaus auf der richtigen Spur. Nach § 211 StGB (2) ist Mörder, wer „aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam […] einen Menschen tötet.“ Wie man in Anbetracht der Umstände auch nur in Erwägung ziehen konnte, diesen Fall als Totschlag zu bestrafen, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Zumal hier gleich mehrere Mordmerkmale zutreffen:
Niedere Beweggründe sind z.B. Rassenhass, Hass allgemein, Eifersucht, Rache, etc. Also etwas mit dieser Vorgeschichte: „Der Nigerianer war 2015 nach Deutschland eingereist. In einer Flüchtlingsunterkunft in Ahaus hatte er die junge Frau kennengelernt. Zwischen beiden hatte es im September 2017 auch eine kurze intime Beziehung gegeben, die aber schnell wieder beendet war. Laut Urteil hatte der Angeklagte bis zur Tat vergeblich versucht, die Studentin für sich zurückzugewinnen [also die übliche Stalking-Geschichte, ohne dass ihr geholfen wurde].“
Würde ich Heimtücke und Grausamkeit am praktischen Beispiel erläutern wollen, sähe es ungefähr so aus: „Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte schließlich mit einem Messer und einem großen Rollkoffer vor dem Haus der Flüchtlingshelferin aufgetaucht und hatte immer wieder auf sie eingestochen – in den Kopf, in den Hals und in den Körper. ‚Er hat sich auch von den flehentlichen Hilferufen des Opfers nicht abhalten lassen‘, so Böhner. Anschließend habe er versucht, die stark blutende Frau in den mitgebrachten Koffer zu drücken.“
Grausamkeit ist u.a. dadurch definiert, dass die zugefügten Qualen über das dafür „nötige Maß“ hinausgehen. Wer 21 Mal auf einem Menschen einsticht, um dessen Tod herbeizuführen, ist entweder komplett unfähig oder macht das mit Absicht. Oder ist mit einem total stumpfen Messer losgezogen (das fällt eigentlich auch in die Kategorie Unfähigkeit). Der Versuch, die zu dem Zeitpunkt noch mehr oder weniger lebende Frau im mitgebrachten Koffer zu verstauen, setzt dem ganzen die Krone auf. Obwohl, da geht noch was:
„Der 28-Jährige war schließlich in Basel festgenommen worden. Dort hatte er versucht, unter seinem richtigen Namen erneut Asyl zu beantragen.“
Erneut. Diesmal mit seinem richtigen Namen. Ganz sicher? Und warum, bitteschön, ist es (wieder einmal) problemlos möglich, dass sich ein Nigerianer unter falscher Identität Leistungen erschleicht? Der dürfte nicht mal hier sein… Wie ist es auch nur vorstellbar, dass dieser Tathergang zu einer Verurteilung wegen Totschlag führt? Was genau waren die besonderen Umstände, die scheinbar sämtliche Mordmerkmale vom Tisch gefegt haben? Kulturelle Unterschiede? Ich verstehe es nicht.
13 Jahre. Davon sitzt er wahrscheinlich sieben ab, wenn’s blöd läuft zehn. Der Mann ist mit Mitte dreißig wieder auf freiem Fuß. Die junge Frau ist dann immer noch tot. Sozusagen… ja, für immer halt. Ich bin nicht naiv. Mir ist klar, dass „Recht“ und „Gerechtigkeit“ zwei paar Schuhe sind. Aber in diesem Fall passt keines davon. Das kann so nicht weiter gehen.
Es sind diese Art von „Einzelfällen“ und die darauf folgenden, überhaupt nicht mehr nachvollziehbaren „Kuschelurteile“, die sich in naher Zukunft auf unschöne Weise entladen werden (vermutlich sogar an Leuten, die damit gar nichts zu tun haben, leider). Ich verurteile Selbstjustiz; mich überrascht aber, dass es nicht schon längst passiert ist.
[1] https://www.welt.de/vermischtes/article169554727/Fluechtlingshelferin-erstochen-13-Jahre-Haft.html