Frau Richterin Becker-Jastrow, Amtsgericht Fürth i. B.
Sehr geehrte Frau Becker-Jastrow,
Sie haben am 21.12.2018 einen Bürger verurteilt wegen Kritik am Islam
(AZ 421 Cs 403 Js 58658/16). Es entsteht die Frage, ob dem Urteil
ausreichende Sachkenntnisse bezüglich des Islams zugrunde lagen. Ich
möchte deshalb auf einige Fakten hinweisen.
1. Das Grundgesetz basiert auf den Menschenrechten: “Das Grundgesetz
legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte
jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder
Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den
Trägern der Hoheitsgewalt hat.” (Wikipedia)
2. “Islam” bedeutet Unterwerfung unter die Lehre des arabischen
Kaufmannes Mohammed. Diese Lehre ist unabänderlich im Koran festgelegt.
Es gibt Varianten des Islams. Auch werden die Vorschriften des Islams
unterschiedlich befolgt. Es gibt jedoch nur einen einzigen Islam, weil
es nur einen einzigen Mohammed gab und weil es nur einen einzigen Koran
gibt. Der Koran ist nichts reformierbar.
3. Die “Organization of Islamic Cooperation” (OIC) dürfte die wichtigste
und einfußreichste islamische Organisation sein. Diese Organisation
besteht aus 57 islamischen Staaten und nimmt für sich in Anspruch, die
islamische Welt zu repräsentieren. Charakteristisch für den Islam sind
nicht das Verhalten von Moslems in der Diaspora, sondern die Beschlüsse
der OIC und der islamischen Rechtsschulen.
4. Die OIC hatte auf ihrer Kairoer Konferenz 1990 festgelegt, daß nur
solche Menschenrechte anerkannt werden, die der Scharia entsprechen,
also der auf dem Koran beruhenden islamischen Rechtsauffassung. Der
Islamwissenschaftler Carsten Polanz, Universität Bonn, hat hierüber
berichtet
(https://www.igfm.de/die-kairoer-erklaerung-der-menschenrechte-im-islam/).
5. Der für jeden Moslem bei Strafe verbindliche Koran, der göttliche
Autorität beansprucht, ist demnach für Moslems dem Grundgesetz
übergeordnet. Der Koran verbietet Moslems die Integration in unsere
Gesellschaftsordnung. Der Islam dürfte deshalb grundgesetzwidrig sein.
Augenscheinlich ist das Verhalten von Moslems von ihrem Anteil an der
Bevölkerung abhängig. *Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen
Verhalten der Moslems und dem durch die Ideologie des Islams geforderten
Verhalten.*
6. Der Koran fordert zur Anwendung von Gewalt gegenüber Nichtmoslems auf
(siehe http://www.fachinfoeu/fi033.pdf). “Islamismus” muß deshalb als
angewandter Islam aufgefaßt werden. Der Koran gebietet den Moslems im
Namen der islamischen Gottheit, Dieben die Hände abzuhacken (Sure 5:38).
Das ist eine Aufforderung zu einer gesetzwidrigen Handlung, was nach
unserem Strafgesetz verboten ist.
7. Die Wertschätzung der Sunna verdeutlicht, daß Mohammed für jeden
Moslem das verbindliche Vorbild ist. In Medina hatte Mohammed ein
schauerliches Judenmassaker veranstaltet. Der jüdische Stamm der Banu
Quaynuqa lehnte eine Zwangsbekehrung zum Islam ab: „Die Männer wurden
gebunden, und der ganze Stamm wurde nach Syrien verbannt“. Nach
Konflikten mit dem jüdischen Stamm Banu Nadir wurde auch dieser
vertrieben. Der dritte in Medina ansässige jüdische Stamm, die Banu
Qurayza, wurde vernichtet. Muhammad ließ in deren Stadt Massengräber
ausheben, „dann wurden die Juden zu ihm geführt und bei den Gräbern
enthauptet – insgesamt 600 bis 900 Männer. Die Hinrichtung dauerte den
ganzen Tag über… Die Frauen und Kinder wurden zum größten Teil in
Medina versteigert, die übrigen in Syrien und in Nadjd“ (Quelle: J.
Bouman: Der Koran und die Juden; Darmstadt 1990).
8. Werbung für die NSDAP ist (zu Recht) verboten. Der Islam hat mit der
NSDAP in der Judenverfolgung zusammengearbeitet. Es gab eine islamische
Waffen-SS-Division. “Die einzigen, die ich für zuverlässig halte, sind
die reinen Mohammedaner” (Hitler,
https://www.welt.de/geschichte/plus170586818/Im-Auftrag-Hitlers-und-des-Propheten.html).
9. Beunruhigend ist die islamische Judenfeindlichkeit in Deutschland. In
bestimmten Stadtteilen können Juden keine Ladengeschäfte eröffnen.
Jüdische Schüler müssen ihre Identität verbergen. Jüdische Embleme
können nicht gezeigt werden. Der Offenbacher Stadtschulsprecher mußte
sein Amt aufgeben, weil er Jude ist.
10. Beunruhigend ist, wie islamische Schüler mit Lehrerinnen umgehen.
11. Beunruhigend ist, daß taditionelle christliche Bräuche wegen Moslems
aufgegeben werden.
12. Beunruhigend ist es, daß die Bundesregierung als Vizepräsidenten des
Bundesamtes für Verfassungsschutzes offensichtlich einen Moslem ernannt
hat
(https://www.jungewelt.de/artikel/343807.verbindungsoffizier-des-tages-sinan-selen.html).
13. Zu fragen ist, wie groß der Anteil der Moslems an Straftätern ist.
14. Anhänger Luthers werden als “Lutheraner” bezeichnet. Die Bezeichnung
von Anhängern des Korans als “Koraner” dürfte deshalb nicht zu
beanstanden sein.
Ich bitte Sie um Mitteilung, ob diese Sachverhalte bei der
Urteilsverkündigung bekannt waren. Ihre geschätzte Stellungnahme wie
auch dieses Schreiben möchte ich im Internet veröffentlichen unter
http://www.fachinfo.eu/becker.de
Aus beruflichen Gründen bin ich gesetzlich verpflichtet, das Grundgesetz
zu verteidigen. *Ich verbreite deshalb Kopien dieses Schreibens, weil
der demokratische Rechtsstaat erhalten bleiben muß. *
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
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Dieser Text wurde als Kommentar zum Beitrag „ISIS tötet 250 Kinder in Teigknetmaschine…“ eingereicht. Da er damit aber nichts zu tun hat, habe ich mich entschieden, ihn hier als eigenständigen Beitrag zu publizieren. Der Kommentator hat sich als „Joachim“ bezeichnet.