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ISIS tötet 250 Kinder in Teigknetmaschine, verbrennt Erwachsene bei lebendigem Leib — 2 Kommentare

  1. Frau Richterin Becker-Jastrow, Amtsgericht Fürth i. B.

    Sehr geehrte Frau Becker-Jastrow,

    Sie haben am 21.12.2018 einen Bürger verurteilt wegen Kritik am Islam
    (AZ 421 Cs 403 Js 58658/16). Es entsteht die Frage, ob dem Urteil
    ausreichende Sachkenntnisse bezüglich des Islams zugrunde lagen. Ich
    möchte deshalb auf einige Fakten hinweisen.

    1. Das Grundgesetz basiert auf den Menschenrechten: „Das Grundgesetz
    legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte
    jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder
    Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den
    Trägern der Hoheitsgewalt hat.“ (Wikipedia)

    2. „Islam“ bedeutet Unterwerfung unter die Lehre des arabischen
    Kaufmannes Mohammed. Diese Lehre ist unabänderlich im Koran festgelegt.
    Es gibt Varianten des Islams. Auch werden die Vorschriften des Islams
    unterschiedlich befolgt. Es gibt jedoch nur einen einzigen Islam, weil
    es nur einen einzigen Mohammed gab und weil es nur einen einzigen Koran
    gibt. Der Koran ist nichts reformierbar.
    3. Die „Organization of Islamic Cooperation“ (OIC) dürfte die wichtigste
    und einfußreichste islamische Organisation sein. Diese Organisation
    besteht aus 57 islamischen Staaten und nimmt für sich in Anspruch, die
    islamische Welt zu repräsentieren. Charakteristisch für den Islam sind
    nicht das Verhalten von Moslems in der Diaspora, sondern die Beschlüsse
    der OIC und der islamischen Rechtsschulen.

    4. Die OIC hatte auf ihrer Kairoer Konferenz 1990 festgelegt, daß nur
    solche Menschenrechte anerkannt werden, die der Scharia entsprechen,
    also der auf dem Koran beruhenden islamischen Rechtsauffassung. Der
    Islamwissenschaftler Carsten Polanz, Universität Bonn, hat hierüber
    berichtet
    (https://www.igfm.de/die-kairoer-erklaerung-der-menschenrechte-im-islam/).

    5. Der für jeden Moslem bei Strafe verbindliche Koran, der göttliche
    Autorität beansprucht, ist demnach für Moslems dem Grundgesetz
    übergeordnet. Der Koran verbietet Moslems die Integration in unsere
    Gesellschaftsordnung. Der Islam dürfte deshalb grundgesetzwidrig sein.
    Augenscheinlich ist das Verhalten von Moslems von ihrem Anteil an der
    Bevölkerung abhängig. *Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen
    Verhalten der Moslems und dem durch die Ideologie des Islams geforderten
    Verhalten.*

    6. Der Koran fordert zur Anwendung von Gewalt gegenüber Nichtmoslems auf
    (siehe http://www.fachinfoeu/fi033.pdf). „Islamismus“ muß deshalb als
    angewandter Islam aufgefaßt werden. Der Koran gebietet den Moslems im
    Namen der islamischen Gottheit, Dieben die Hände abzuhacken (Sure 5:38).
    Das ist eine Aufforderung zu einer gesetzwidrigen Handlung, was nach
    unserem Strafgesetz verboten ist.

    7. Die Wertschätzung der Sunna verdeutlicht, daß Mohammed für jeden
    Moslem das verbindliche Vorbild ist. In Medina hatte Mohammed ein
    schauerliches Judenmassaker veranstaltet. Der jüdische Stamm der Banu
    Quaynuqa lehnte eine Zwangsbekehrung zum Islam ab: „Die Männer wurden
    gebunden, und der ganze Stamm wurde nach Syrien verbannt“. Nach
    Konflikten mit dem jüdischen Stamm Banu Nadir wurde auch dieser
    vertrieben. Der dritte in Medina ansässige jüdische Stamm, die Banu
    Qurayza, wurde vernichtet. Muhammad ließ in deren Stadt Massengräber
    ausheben, „dann wurden die Juden zu ihm geführt und bei den Gräbern
    enthauptet – insgesamt 600 bis 900 Männer. Die Hinrichtung dauerte den
    ganzen Tag über… Die Frauen und Kinder wurden zum größten Teil in
    Medina versteigert, die übrigen in Syrien und in Nadjd“ (Quelle: J.
    Bouman: Der Koran und die Juden; Darmstadt 1990).

    8. Werbung für die NSDAP ist (zu Recht) verboten. Der Islam hat mit der
    NSDAP in der Judenverfolgung zusammengearbeitet. Es gab eine islamische
    Waffen-SS-Division. „Die einzigen, die ich für zuverlässig halte, sind
    die reinen Mohammedaner“ (Hitler,
    https://www.welt.de/geschichte/plus170586818/Im-Auftrag-Hitlers-und-des-Propheten.html).

    9. Beunruhigend ist die islamische Judenfeindlichkeit in Deutschland. In
    bestimmten Stadtteilen können Juden keine Ladengeschäfte eröffnen.
    Jüdische Schüler müssen ihre Identität verbergen. Jüdische Embleme
    können nicht gezeigt werden. Der Offenbacher Stadtschulsprecher mußte
    sein Amt aufgeben, weil er Jude ist.

    10. Beunruhigend ist, wie islamische Schüler mit Lehrerinnen umgehen.

    11. Beunruhigend ist, daß taditionelle christliche Bräuche wegen Moslems
    aufgegeben werden.

    12. Beunruhigend ist es, daß die Bundesregierung als Vizepräsidenten des
    Bundesamtes für Verfassungsschutzes offensichtlich einen Moslem ernannt
    hat
    (https://www.jungewelt.de/artikel/343807.verbindungsoffizier-des-tages-sinan-selen.html).

    13. Zu fragen ist, wie groß der Anteil der Moslems an Straftätern ist.

    14. Anhänger Luthers werden als „Lutheraner“ bezeichnet. Die Bezeichnung
    von Anhängern des Korans als „Koraner“ dürfte deshalb nicht zu
    beanstanden sein.

    Ich bitte Sie um Mitteilung, ob diese Sachverhalte bei der
    Urteilsverkündigung bekannt waren. Ihre geschätzte Stellungnahme wie
    auch dieses Schreiben möchte ich im Internet veröffentlichen unter
    http://www.fachinfo.eu/becker.de

    Aus beruflichen Gründen bin ich gesetzlich verpflichtet, das Grundgesetz
    zu verteidigen. *Ich verbreite deshalb Kopien dieses Schreibens, weil
    der demokratische Rechtsstaat erhalten bleiben muß. *

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Penner

    */Die „Kopien zur Information“ sind keine Werbung und kein regelmäßiger
    Rundbrief, sondern ein Beitrag zur Förderung der Demokratie in
    Deutschland. Die Adressen werden nicht weitergegeben und nicht
    verarbeitet. Wenn Ihre Adresse gelöscht werden soll, bitte „löschen“ in
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