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Abschaffung der Redefreiheit in Kanada

Judith Bergman, 14.8.2019, Gatestone Institute
aus dem Englischen von Daniel Heiniger

Wenn die kanadische Regierung den neuen Empfehlungen des Ständigen Ausschusses für Justiz und Menschenrechte des Unterhauses zustimmt, sehen die Aussichten auf freie Meinungsäußerung in Kanada immer düsterer aus. Abgebildet: Das kanadische Parlament, in Ottawa. (Bildquelle: Safran Blaze/Wikimedia Commons)

Im Mai startete Kanada eine so genannte Digitale Charta, die das „Vertrauen in eine digitale Welt“ fördern soll. Die Charta enthält zehn Prinzipien, von denen drei sich mit „Hassrede und Desinformationen“ befassen.

Die Charta, so der kanadische Premierminister Justin Trudeau, wird auf Fake News und Hassrede im Internet abzielen. „Die Plattformen enttäuschen ihre Nutzer, und sie enttäuschen unsere Bürger“, sagte er. „Sie müssen sich in erheblichem Maße engagieren, um Desinformationen entgegenzuwirken. Und wenn sie es nicht tun, werden wir sie zur Rechenschaft ziehen und es wird bedeutende finanzielle Konsequenzen haben.“

„Die Regierung Kanadas“, so heißt es in der Charta, „wird die Meinungsfreiheit verteidigen und vor Online-Bedrohungen und Desinformationen schützen, die die Integrität von Wahlen und demokratischen Institutionen untergraben sollen. Die Kanadier können erwarten, dass digitale Plattformen nicht Hass, gewalttätigen Extremismus oder kriminelle Inhalte fördern oder verbreiten.“

„Es wird klare, sinnvolle Strafen geben“, fügt sie hinzu, „für Verstöße gegen die Gesetze und Vorschriften, die diese Prinzipien unterstützen.“

Wie in solchen Fällen üblich, enthält die Charta keine Definition dessen, was unter „Hass“ zu verstehen ist, so dass sie ein Sammelbecken für das ist, was die kanadische Regierung für politisch ungünstig hält. Das ist inzwischen alles sehr vertraut: In Deutschland gibt es bereits Gesetze, die Social-Media-Plattformen verpflichten, ihre Nutzer zu zensieren. Social-Media-Unternehmen sind verpflichtet, Online-„Straftaten“ innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Nutzerbeschwerde zu löschen oder zu sperren; die Bundesregierung kann gegen sie wegen Gesetzesverstößen Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro verhängen. Frankreich arbeitet daran.

Die Digitale Charta wurde in der Woche nach der Unterzeichnung des „Christchurch Call to Action“ durch Kanada ins Leben gerufen – ein weiterer staatlicher getriebener Vorstoß für mehr Zensur im Namen der Bekämpfung „terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet“.

Kanada hat bereits Hassredegesetze in seinem Strafgesetzbuch, wonach jeder, der öffentlich „zu Hass gegen eine identifizierbare Gruppe aufstachelt [oder vorsätzlich fördert]“, eine strafbare Handlung begeht“ [1]. Die „identifizierbare Gruppe“ umfasst „jeden Teil der Öffentlichkeit, der sich durch Hautfarbe, Rasse, Religion, nationale oder ethnische Herkunft, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, geistige oder körperliche Behinderung auszeichnet“ [2] Abschnitt 318 verbietet die Förderung oder Förderung des Völkermords.

Für manche ist das Strafgesetzbuch betreffs Hassrede jedoch anscheinend nicht ausreichend. Im Juni empfahl der Ständige Unterhausausschuss für Justiz und Menschenrechte in einem Bericht mit dem Titel „Maßnahmen ergreifen, um Online-Hass zu beenden“ („Taking Measures to End Online Hate„) der kanadischen Regierung, ein „Zivilverfahren“ für diejenigen einzuführen, die behaupten, dass ihre Menschenrechte verletzt wurden. Nachdem sie eine große Anzahl von Zeugen angehört hatte, schlug die Mehrheit des Ausschusses vor, Abschnitt 13 des kanadischen Menschenrechtsgesetzes – oder etwas Ähnliches – wieder einzuführen.

Abschnitt 13 war eine sehr umstrittene Bestimmung, die 2013 unter der Regierung Stephen Harper aufgehoben wurde, nachdem sie von Befürwortern der freien Meinungsäußerung kritisiert worden war, weil sie Zensur im Internet ermöglicht hatte. Abschnitt 13 stellte fest, dass es diskriminierend ist, wenn Menschen über Computer oder im Internet „jegliche Angelegenheit, die eine Person oder Personen aufgrund der Tatsache, dass diese Person oder diese Personen aufgrund eines verbotenen Diskriminierungsgrundes identifizierbar sind, dem Hass oder der Verachtung aussetzen kann“ kommunizieren. [Hervorhebung hinzugefügt] [3]

Der Unterhausausschuss hat in seinem Bericht auch eine Reihe weiterer Empfehlungen an die kanadische Regierung zur Bekämpfung des „Online-Hasses“ ausgesprochen, darunter:

Erhöhung der Mittel für die Strafverfolgung, Staatsanwälte und Richter, um eine ausreichende Ausbildung „über die Bedeutung und die Notwendigkeit der Bekämpfung des Online-Hasses, einschließlich der Sensibilität für Beschwerdeführer“, zu gewährleisten.

Verbesserung der Datenerhebung, damit die Regierung sicherstellt, dass „wir ein umfassenderes Verständnis des Ausmaßes des Hasses in Kanada haben, insbesondere des Hasses, der online verbreitet wird“. Dieses Vorhaben umfasst die Festlegung „einheitlicher pankanadischer Richtlinien und Standards für die Erhebung und Handhabung von Hassverbrechensdaten und Hassvorfallsdaten“ und „einer nationalen Datenbank zur Speicherung und Analyse von Hassverbrechen und Hassvorfallsdaten“. Um dies zu tun, bittet der Ausschuss die Regierung, sich des Themas anzunehmen, dass „Mitglieder marginalisierter Gruppen… sich wohler fühlen, Hasszwischenfälle und Hassverbrechen direkt an zivilgesellschaftliche Organisationen zu melden, die ihre Gemeinschaft und nicht die Strafverfolgungsbehörden widerspiegeln… Ressourcen müssen bereitgestellt werden, um bei der Erhebung von Daten sowohl von staatlichen Institutionen als auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu helfen“.

Entscheidend ist, dass Polizeikräfte und andere „Agenten des Staates“, die mit Hassverbrechen arbeiten, „die Rasse, Religion, LGBTQ und die allgemeine Vielfalt der von ihnen vertretenen Bevölkerung widerspiegeln müssen. Die Polizeikräfte, insbesondere ihre Einheiten für Hassverbrechen, müssen miteinander und mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten…“

Ein ähnliches Kooperationsmodell mit zivilgesellschaftlichen Organisationen gibt es bereits in Großbritannien, wo beispielsweise die diskreditierte zivilgesellschaftliche Organisation „Tell Mama“ mit der britischen Polizei zusammengearbeitet hat.

Um „Online-Hass zu verhindern“, sollte die Regierung „die Bevölkerung darüber aufklären, was im Internet Hass ist“.

Im Gegensatz zu vielen anderen solchen Initiativen möchte der Ausschuss, dass die Regierung eine Definition dessen formuliert, was „Hass“ ist, und weist darauf hin:

„Es ist wichtig, dass diese Definition Personen anerkennt, die unverhältnismäßig stark von Hassrede betroffen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf rassische, indigene, ethnische, linguistische, nach sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und religiöse Gruppen“.

Schließlich ersucht der Ausschuss die Regierung, „Anforderungen an Online-Plattformen und Internetdienstanbieter zu stellen, wie sie Vorfälle von Hassrede überwachen und behandeln sollen, und auf die Notwendigkeit hinweisen, alle Beiträge, die Online-Hass darstellen, zeitnah zu entfernen“. Wie in Europa wird vorgeschlagen, Online-Plattformen finanziell abzustrafen, wenn sie den Anforderungen nicht gerecht werden:

„Online-Plattformen müssen verpflichtet werden, den Nutzern regelmäßig über Daten zu Online-Hassereignissen zu berichten (wie viele Vorfälle wurden gemeldet, welche Maßnahmen wurden ergriffen/welche Inhalte wurden entfernt und wie schnell wurden die Maßnahmen ergriffen). Das Versäumnis, über Online-Hass richtig zu berichten, muss zu erheblichen Geldstrafen für die Online-Plattform führen“.

Nicht alle sind jedoch mit der der kanadischen Regierung vorgeschlagenen Strategie einverstanden. Die Konservative Partei schrieb eine abweichende Meinung [4] in den Bericht, wonach:

„… viele der Vorschläge würden, wenn sie umgesetzt würden, die doppelte Wirkung haben, die freie Meinungsäußerung derjenigen zu unterdrücken, die in gutem Glauben handeln, während sie gleichzeitig dazu dienen, schlechte Akteure weiter zu radikalisieren, indem sie ihre Kommunikation aus dem öffentlichen Raum vertreiben… Verwerfliche Ideen in den Untergrund zu drängen, wird sie nicht beenden. Es wird nur verhindern, dass sie diskutiert und entlarvt werden.“

Die konservativen Mitglieder des Ausschusses waren gegen die Wiedereinführung des aufgehobenen Abschnitts 13 des Canadian Human Rights Act. Sie empfahlen stattdessen, dass Sanktionen bei Hassverbrechen im Internet oder anderswo im Rahmen der entsprechenden Abschnitte des Strafgesetzbuches behandelt werden sollten. Sie empfahlen auch, dass „die Definition von ‚Hass‘ nach dem Strafgesetzbuch darauf beschränkt sein sollte, wo eine Bedrohung durch Gewalt oder eine Aufforderung zur Gewalt gegen eine identifizierbare Gruppe gerichtet ist“ und dass „die Regierung, statt Sprache und Ideen zu kontrollieren zu versuchen, besser geeignete Sicherheitsmaßnahmen erwägen sollte, um alle drei Elemente einer Bedrohung anzugehen: Intent, Fähigkeit und Gelegenheit“.

Die konservativen Mitglieder schließen:

„Viel zu viele unschuldige Personen wurden in den letzten Jahren von extremistischer Gewalt getroffen. Widerwärtige Ideologien, die den Einzelnen ermutigen, seinen Mitmenschen das Leben zu nehmen, haben sich leider auf besorgniserregende Weise im Land als auch auf der ganzen Welt ausgebreitet. Doch leider haben Justin Trudeau und die linken Mitglieder dieses Ausschusses versucht, diese beunruhigenden Ereignisse als Mittel zur Stärkung ihres politischen Fortkommens zu nutzen. Sie haben versucht, jeden, der nicht in ihr eigenes, enges Wertekorsett passt, als Extremisten zu apostrophieren. Das ist gefährlich. Die Konservativen glauben, dass die kanadische Gesellschaft widerstandsfähig ist, gerade weil sie ein großes Zelt für alle möglichen Ansichten bietet, aber dass wir auch diejenigen zur Rechenschaft ziehen müssen, die Material verteilen, das den Einzelnen radikalisiert und zu extremistischer Gewalt führt“.

Wenn die Regierung den Empfehlungen des Ausschusses zustimmt, sehen die Aussichten auf freie Meinungsäußerung in Kanada immer düsterer aus.

Judith Bergman, eine Kolumnistin, Juristin und Politologin, ist eine angesehene Senior Fellow am Gatestone Institute.


[1] Abschnitt 319 (1) und (2) des kanadischen Strafgesetzbuches.

[2] Abschnitt 318 (4) des kanadischen Strafgesetzbuches.

[3] Siehe Taking Action to End Online Hate, S. 61.

[4] Taking Action to End Online Hate, S. 55-56.


Erstveröffentlichung hier. Reproduktion mit freundlicher Genehmigung des Gatestone Instituts.

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