Integration fehlgeschlagen — Abschiebung ratsam.
Es gibt so Tage… Ich weiß nicht, ist das hier so eine Art Wettbewerb zwischen Leipzig und Hamburg um die goldene Arschkarte mit Eichenlaub? Aber fangen wir vorne an. Die Hamburger Morgenpost berichtet:
Sieben Flaschen hat Mohammed K. in der Chaosnacht zum 8. Juli am Schulterblatt auf Polizisten geworfen. Nicht aus politischen Motiven, sondern aus Ärger über einen Streit mit seiner Lebensgefährtin, wie er erklärt.
Der junge Mann stammt übrigens aus Bayern. Also Italien. Genauer gesagt Afrika. Oder so. Er hat sich dann im Affekt auf die beschwerliche Reise nach Hamburg gemacht, um seine Beziehungsprobleme aufzuarbeiten. Passiert. Was stellt sich die Schlampe auch so an!
Bereits 2016 wurde sein Asylantrag abgelehnt, wie zuvor in Italien. Mohammed K., vorbestraft wegen Dealens, lebt seitdem illegal in Deutschland. „Sie haben derzeit keine gute Sozialprognose“, so Amtsrichterin Birte Meyerhoff und erklärt, dass deswegen eine Bewährungsstrafe nicht in Frage käme.
Er hätte sich mit dieser Vorgeschichte nicht mal in Deutschland aufhalten dürfen, geschweige denn einen Asylantrag stellen. Aus nicht näher bekannten Gründen wurde dennoch auf eine Abschiebung verzichtet. Vielleicht, damit er seine Ausbildung zur Drogenhandelsfachkraft erfolgreich abschließen kann. Soweit, so unklar. Doch nun verrutscht der Birte irgendwie ihr Kasperlehut:
Dann geht sie den juristisch möglichen, aber eher seltenen Schritt der Haftverschonung. Begründung: „Der Haftbefehl wird ausgesetzt, damit Sie Gelegenheit bekommen, sich die besonderen Umstände für eine Bewährung zu erarbeiten.“
Da hat scheinbar nicht nur der Haftbefehl ausgesetzt, sondern auch für einen längeren Zeitraum die Sauerstoffversorgung Richtung Hirn. Viel günstiger hätte die Gelegenheit kaum sein können, diesen Straftäter aus dem Verkehr zu ziehen. Aber Birte mag nicht.
Bedeutet: Mohammed K. kann das Urteil anfechten und in der Zeit bis zum Berufungsprozess beweisen, dass er doch eine Bewährung verdient. Als erstes, so die Richterin, bekomme er die Auflage, sich um die Legalisierung seines Aufenthaltsstatus zu kümmern. Das sei im Gefängnis nicht möglich: „Dort sucht kein Mitarbeiter der Ausländerbehörde sie auf.“
Ja, warum auch? Er wurde bereits abgelehnt. Und wozu würde man auf Teufel komm raus dem Rechtsstaat Steine in den Weg legen, nur damit ein krimineller Ausländer Zeit und Muße bekommt, seinen illegalen Aufenthalt zu „legalisieren“? Das ergibt dann nicht mal für den Herrn Mohammed Sinn:
Der junge Angeklagte blickt überrascht, als die Dolmetscherin ihm das Urteil übersetzt. Dann nickt er eifrig, als die Richterin erklärt, dass er sich umgehend bei der Ausländerbehörde melden muss, um eine Duldung zu beantragen und dass er außerdem die Auflage erhält, sich jede Woche bei der für ihn zuständigen Polizeiwache in Bayern zu melden, beginnend ab dem kommenden Montag.
Wozu? Ernsthaft, WOZU? Was ist die Moral dieser Geschichte? Ist das eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für gelangweilte Richter, falls in Zukunft die einheimischen Straftäter knapp werden? Was genau könnte der Herr K. zu dieser Gesellschaft beitragen, um ihn um jeden Preis behalten zu wollen? Er scheint wertvoll zu sein. Vielleicht sogar wertvoller als Gold.
Die Richterin: „Sie haben eine innere Distanz aufgebaut zu ihrem Fehlverhalten. Jetzt müssen Sie sich und uns beweisen, dass es ihnen damit ernst ist. Sie bekommen einen Fuß in die Freiheit und es ist an Ihnen, zu gestalten, wie sich das weiterentwickelt.“ Dann richtete sie noch mahnende Worte an den Angeklagten: „Sie müssen sich auch einen Plan B für Ihr noch so junges Leben überlegen.“
Genau genommen bleibt da nicht viel Spielraum für Planungen. Haftstrafe absitzen, ohne Bewährung, und dann sollte sich die weitere Lebensplanung auf den Bereich des Senegal beschränken. Irgendwie so in der Art. Das ist sozusagen Plan A, B und C im Komplettangebot, mundgerecht zubereitet und für ihn komplett gratis (für uns natürlich nicht). Eigentlich.
Mohammed K. wurde wie alle G20-Flaschenwerfer wegen schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Zusätzlich hat er sich einer Urkundenfälschung strafbar gemacht, weil er das Vernehmungsprotokoll mit einem falschen Namen unterschrieben hat. Die Richterin: „Die Urkundenfälschung entsprang Ihrem unbedingten Wunsch, in Deutschland zu bleiben, das ist ein menschlich erklärbares Motiv.“
Menschlich erklärbar ist Vieles. Wenn jetzt einer in eine Bank spaziert und Geld „abheben“ möchte, das ihm nicht gehört, dann entspringt das dem menschlich erklärbaren Wunsch, es unbedingt haben zu wollen. Ist aber trotzdem strafbar. Wirklich.
Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass Mohammed K. bereits kurze Zeit später seine wahre Identität genannt hat.
Tja, solcher Großmut muss belohnt werden. Was daran strafmildernd sein könnte, seine wahre Identität preiszugeben, in einer ausweglosen Lage, in der diese ohnehin festgestellt werden wird… Ich vermute, da muss ich mal einen Fachmann konsultieren. Vielleicht den Geier. Oder den Fuchs. Der Kuckuck ist grad im Golfurlaub.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und vier Monate Haft ohne Bewährung beantragt, will den Verschonungsbeschluss aber nicht anfechten.
Macht Sinn. Vorbestraft wegen Drogenhandel, Asylbetrug, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, schwerer Landfriedensbruch, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte schwere Körperverletzung, Urkundenfälschung… Da würde ich als Staatsanwalt auch keinerlei Möglichkeit sehen, dieses gerechte „Urteil“ anzufechten.
Ganz ehrlich, Leute… Ich sehe da wenig Hoffnung. So jemand gehört einfach nur weggesperrt und abgeschoben. In beliebiger Reihenfolge. Denn wie hoch, realistisch betrachtet, ist die Chance, dass sich Birte Meyerhoff integrieren wird?