Willkommen im Heiligtum Schweden
Judith Bergman, 28.9.2018, Gatestone Institute
aus dem Englischen von Daniel Heiniger
- Feras, ein illegaler Ausländer und verurteilter Verbrecher, durfte in Schweden bleiben, nur weil er ein gewalttätiges Hassverbrechen gegen schwedische Juden begangen hat. Dies trotz der Tatsache, dass Schweden seinen Asylantrag abgelehnt hatte und ihm daher jegliches Recht auf Aufenthalt im Land fehlte.
- Der Präzedenzfall, den dieser Fall schafft, ist äußerst beunruhigend: Wenn Sie Verbrechen gegen Juden begehen, die „als ein schweres politisches Verbrechen gegen andere Juden wahrgenommen werden können“, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Asyl in Schweden. Die Rechte der verwundbaren Juden Schwedens scheinen keine Rolle mehr zu spielen.
- In Schweden und vielleicht auch an anderen Orten scheint es, dass die „Menschenrechte“ ausländischer Mörder wichtiger sind als die Menschenrechte gesetzestreuer Bürger.
Bist du illegal in einem europäischen Land, missachtest deinen Abschiebebefehl und begehst Brandstiftung? Kein Problem. Wenn das Land, in das Du zurückgeführt werden sollst, Dir möglicherweise schaden könnte, kannst Du stattdessen gerne in Schweden bleiben, mehr Verbrechen begehen und Schweden schaden.
Ein schwedisches Berufungsgericht hob kürzlich das Abschiebeurteil gegen einen von drei verurteilten Tätern eines Brandanschlags auf die Synagoge von Göteborg im Dezember 2017 mit der Begründung auf, dass es gegen seine „grundlegenden Menschenrechte“ verstoßen würde.
Der 22-jährige Araber aus Gaza, bekannt als Feras, war illegal in Schweden, als er den Angriff beging. Sein Asylantrag war von der schwedischen Migrationsbehörde (Migrationsverket) abgelehnt worden; ihm wurde offenbar gesagt, er solle das Land verlassen, aber das tat er nicht. Aus unklaren Gründen wurde er nicht zwecks Abschiebung festgehalten, sondern läuft in Schweden immer noch frei herum.
Feras nutzte diese Freiheit, um bei einem Angriff auf die Göteborger Synagoge mitzumachen. Etwa 10-15 andere junge Männer, von denen nur drei angeklagt waren, schlossen sich ihm an. Es scheint, dass, während junge Juden zu einer Party in einem benachbarten Gebäude versammelt waren, Feras und seine Freunde brennende Gegenstände auf Autos warfen, die innerhalb des Synagogenzauns geparkt waren. Niemand wurde verletzt und die Brände wurden schnell durch Regen gelöscht, so dass nur geringe materielle Schäden entstanden. Das Gericht weigerte sich daher, die Straftat als versuchten Mord einzustufen, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Sowohl das Untergericht als auch das Berufungsgericht stellten jedoch fest, dass der Brandanschlag ein antisemitisches Hassverbrechen darstellte.
Zuvor hatte das Gericht Feras wegen „grob rechtswidriger Drohungen und versuchten schweren Schadens“ verurteilt und ihn zu zwei Jahren Gefängnis und anschließender Abschiebung verurteilt. Das Berufungsgericht sagte jedoch, dass Feras „….schwerwiegende rechtswidrige Drohungen mit der Absicht begangen hat, Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu verletzen, dass die Tat aber auch als ein schwerwiegendes politisches Verbrechen gegen andere Juden wahrgenommen werden kann“.
„Angesichts des möglichen Interesses Israels an der Angelegenheit und der unsicheren Situation an den Grenzübergängen nach Gaza und ins Westjordanland sowie in den Gebieten selbst hält der Berufungsgerichtshof die Befürchtung für berechtigt, dass die grundlegenden Menschenrechte von NN nicht gewahrt würden, wenn er nach Palästina ausgewiesen würde. Das Berufungsgericht weist daher den Antrag des Staatsanwalts auf Abschiebung zurück….“
Das Gericht verwies auch auf Berichte des schwedischen Außenministeriums über Menschenrechte und Demokratie in Israel und „Palästina“.
Das Gericht spekulierte mit anderen Worten, dass Israel ein Sicherheitsinteresse daran hat, ihn zu befragen, weil Feras versucht hat, Juden zu verbrennen, was „auch als ein schweres politisches Verbrechen gegen andere Juden wahrgenommen werden kann“. Allein aus diesem Grund – ohne Beweise oder Details – wäre die Rückführung in die Region Israel und Gaza angeblich ein Verstoß gegen seine „grundlegenden Menschenrechte“.
Das Urteil des Berufungsgerichts bedeutet, dass Feras, ein illegaler Ausländer und verurteilter Verbrecher, zunächst in Schweden bleiben darf, nur weil er ein gewalttätiges Hassverbrechen gegen schwedische Juden begangen hat. Dies trotz der Tatsache, dass Schweden seinen Asylantrag abgelehnt hatte und ihm daher jegliches Recht auf Aufenthalt im Land fehlt. Nachdem er seine zwei Jahre im Gefängnis beendet hat, wird er draußen sein und frei sein, um möglicherweise neue Hassverbrechen gegen jüdische Bürger in Schweden zu begehen.
Der Präzedenzfall, den dieser Fall schafft – wenn der Fall nicht vom Obersten Gerichtshof angefochten und rückgängig gemacht wird – ist beunruhigend: Wenn Sie Verbrechen gegen Juden begehen, die „als ein schweres politisches Verbrechen gegen andere Juden wahrgenommen werden können“, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Asyl in Schweden. Die Rechte der verwundbaren Juden Schwedens scheinen keine Rolle mehr zu spielen.
Tatsächlich scheinen im schwedischen Gerichtssystem keine schwedischen Bürgerrechte mehr von Bedeutung zu sein. Ein Bericht aus dem Jahr 2017 ergab, dass 75% der Ausländer, die wegen schwerer Verbrechen zu Gefängnisstrafen und anschließender Abschiebung verurteilt wurden, dennoch nach der Verbüßung ihrer Strafen freigelassen wurden und aus verschiedenen Gründen in Schweden bleiben durften. In den Jahren 2000-2014 verurteilten schwedische Gerichte nicht einmal 20% der verurteilten ausländischen Vergewaltiger, die an dieselbe Adresse in Schweden registriert waren, zur Abschiebung. Bei pädophilen Vergewaltigern war die Zahl noch geringer: 17%. Nach neueren Statistiken werden 9 von 10 verurteilten Ausländern in Schweden nicht abgeschoben.
Das Problem erstreckt sich auch auf Terroristen. So wurde beispielsweise 2017 ein Syrer, der 2015 als „Flüchtling“ nach Schweden kam, vor Gericht freigesprochen, weil er schiitische Muslime mit Brandbomben angegriffen hatte. Nachdem er jedoch in überwachten Gesprächen gesagt hatte, dass er sich selbst als Dschihadist sah, der Märtyrer werden wollte, und wenn man bedenkt, dass er mit ISIS in Kontakt stand, hielt ihn der schwedische Geheimdienst offensichtlich für zu gefährlich, um in Schweden zu bleiben. Die Einwanderungsbehörden haben versucht, ihn nach Syrien abzuschieben, aber das ist ihnen nicht gelungen. Es scheint, dass das Gesetz seine Abschiebung nach Syrien nicht erlaubt: Er riskierte, dort verhaftet oder hingerichtet zu werden. Stattdessen wurde er auch freigelassen, und läuft in Malmö frei herum.
In Schweden und vielleicht auch an anderen Orten scheint es, dass die „Menschenrechte“ ausländischer Mörder wichtiger sind als die Menschenrechte gesetzestreuer Bürger.
Judith Bergman ist Kolumnistin, Anwältin und Politologin.
Erstveröffentlichung hier. Reproduktion mit freundlicher Genehmigung des Gatestone Instituts.
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