„Der ‚VoteBuddy‘ ist ein Fake“ titelt die Tagesschau und für einen sehr kurzen Moment keimt Hoffnung auf, dass sich die parasitäre Desinformationsschleuder auf ihren journalistischen Auftrag besinnt. Dem ist natürlich nicht so: „Rechte Seiten im Netz zürnen, der Bundeswahlleiter ermittelt: In den vergangenen Tagen hat der ‚VoteBuddy‘ für Aufsehen gesorgt. […] Der ‚VoteBuddy‘ sorgte aber nicht deswegen für Diskussionen im Netz, sondern vor allem, weil angeblich Migranten in Deutschland nun wählen könnten.“ [1]
Ich hätte jetzt vermutet, dass der eigentliche Skandal, der Grund, warum „VoteBuddy“ für Aufsehen gesorgt hat, der öffentliche Aufruf zur Wahlfälschung (§ 107a StGB) in ca. 8 Millionen Fällen ist — immerhin nur ein Drittel aller Wahlberechtigten. Bereits der Versuch ist strafbar. Aber weit gefehlt, das scheint die ARD weniger zu beunruhigen als „Rechte Seiten zürnen“ (geht ja mal gar nicht), der humorlose Bundeswahlleiter ermittelt einfach so drauf los (da ist er übrigens nicht der Einzige), und dabei war’s doch alles nur „Satire“ (kann ja hinterher jeder behaupten)…