Ist die deutsche Justiz noch zeitgemäß?
Unsere Regierung hat nun 2 mehr oder weniger deutschstämmige Frauen aus dem Gefängnis geholt und nach Deutschland einfliegen lassen. Beide Frauen haben sich dem IS freiwillig angeschlossen und mit militanten (ach sorry, so friedliebenden Muslimen) sich verheiraten lassen. Daraus resultierten natürlich auch Kinder, die nun auch mit importiert wurden.
Diese Kinder sind schon von klein auf mit dem Virus „Islam“ infiziert worden. Die Behörden wollten die Dschihadistinnen nach der Rückkehr eigentlich festnehmen, aber die Justiz verweigerte die Haftbefehle. Um 14.28 Uhr landete die Maschine der Iraqi Airways heute am Donnerstag auf dem Flughafen Frankfurt am Main. Sie kam aus Bagdad im Irak. Mit an Bord: Zwei Frauen aus Deutschland und ihre drei kleinen Kinder. Die vergangenen Monate haben sie in einem kurdischen Gefängnis verbracht. Begleitet wurden sie auf dem Heimflug von vier Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA).
Die Deutsch-Türkin Sibel H. aus Hessen und die Konvertitin Sabine S. aus Baden-Württemberg hatten Deuitschland vor einiger Zeit verlassen um in das Kriegsgebiet nach Syrien zu reisen. Bei der Ankunft in Frankfurt wurden die beiden IS-Frauen am Donnerstag allerdings nicht – wie eigentlich geplant war – festgenommen. Dazu hatte das BKA keine Handhabe, denn nach WELT-Informationen liegen gegen Sibel H. und Sabine S. derzeit keine Haftbefehle vor. Lediglich Durchsuchungen waren den Beamten erlaubt.
Bei Sibel H. haben die Karlsruher Staatsanwälte bereits im vergangenen Jahr eine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Sie würden die radikale Islamistin gerne anklagen. Bis Donnerstag haben die Richter am Bundesgerichtshof allerdings noch kein abschließendes Urteil gefällt. Eine Entscheidung steht also noch aus. Bislang wurden dschihadistische Frauen hierzulande kaum juristisch verfolgt. Selbst jene nicht, die sich in Syrien oder dem Irak nachweislich dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen haben.
Begründung: Die Mitgliedschaft oder Unterstützung der Terrorgruppe sehe bei Männern und Frauen nun einmal unterschiedlich aus – so die Sicht des Bundesgerichtshofs. Oder bildlich gesprochen: Dschihadistische Männer kämpfen, foltern oder morden. Frauen hingegen kümmern sich vornehmlich um den Haushalt, bekommen Kinder und versorgen die Ehemänner und den Nachwuchs.
Laut Bundesgerichtshof sind derartige Handlungen nicht strafbar, weil sie keine explizite Terrorunterstützung darstellen. Die Folge: Die Staatsanwälte ermitteln zwar gegen ausgereiste und heimgekehrte IS-Frauen, meistens aber gibt es nicht einmal Haftbefehle. Sorry liebe Justiz, es ist dringend nötig in dieser Hinsicht mal zu realisieren, das dies etwas ganz anderes ist als unsere bis vor kurzem noch relativ wenigen Gewalttaten und Jugendlichen, die man wirklich noch, zumindest die meisten, sozialisieren konnte.
Kinder kommen unbefleckt und rein auf die Welt zumindest 99%. Es soll angeblich auch Fälle gegeben haben, wo genetische Faktoren für kriminelle und gewaltexessive Folgeerscheinungen verantwortlich gewesen sein sollen. Aber ich bin der Ansicht, wenn Kinder schon in sehr jungen Jahren Mord und Totschlag als alltäglich ansehen weil sie ständig damit konfrontiert werden, ist es mehr als schwierig diese in ein zum größten Teil gewaltfreies Leben und Miteinander zu integrieren.
Mir tun die Kinder leid weil diese Frauen es zugelassen haben, das sie mit Gewalt in seiner schlimmsten Form konfrontiert wurden. Deshalb sind sie genauso oder sogar noch mehr als die Männer schuldig. Denn die erste Pflicht einer Mutter ist es seinem Kind Liebe und Toleranz allen Geschöpfen auf der Welt zu vermitteln. Für mich sind diese Frauen genauso schuldig wie ihre Männer. Nicht mehr oder weniger.
Ich glaube nicht, daß es um „zeitgemäß“ oder nicht geht. Es geht m.E. darum, daß die Justiz nicht denken gelernt hat. Nicht daß erste Mal, das ich dies bemerke. Leider bin ich kein Sammler solcher Fälle, sonst würde ich einige hersetzen. Was mir jetzt auffiel: Auch wenn Kochen usw. kein Terrorunterstützung ist, es ist doch Terroristenunterstützung. Ob das nun ein juristischer Begriff ist, weiß ich nicht, bin doch selbst kein Jurist. Falls nicht dann fehlt etwas im Strafgesetz. Glaube ich zumindest.
lg
caruso
Ich finde schon das dieses Wort zeitgemäß passt. Denn unsere Gesetze müßten mehr als dringend an diese neue Situation angepasst werden. In den 70er Jahren waren sie auch fähig sich an den Terror der RAF anzupassen. In dieser Zeit wurden Leute, die nur in irgendeiner Form mit dem Kern in Verbindung stand aber selbst keine Anschläge verübt haben, genauso angeklagt. Warum soll es in diesem Fall anders sein? Diese jungen Frauen haben sich bewußt dem militanten Islam angeschlossen und haben damit das ganze mit Kinder bekommen und ja auch mit Kochen unterstützt. Nun, da alles eingestürzt ist, wollen sie in den Schoß der demokratischen Gemeinschaft zurück. Es gibt Fehler die man in seiner Jugend nunmal leider macht aber sowas sehe ich nicht mehr als einen entschuldbaren Fehler an. Zumindest sollten sie merken, das so eine Entscheidung auch Konsequenzen mit sich bringt und nicht einfach hier frank und frei wahrscheinlich hier weiter machen können.
Wenn wir in der Lage sind, ehemalige 90-jährige KZ-Buchhalter wegen Beihilfe zum Mord durch ihre an sich völlig gewaltlose Arbeit ins Gefängnis zu schicken, so sollte für IS-Frauen, die ebenso logistische und tatkräftige Unterstützung für Mörder und Terroristen leisten, eigentlich problemlos möglich sein. Die Begründung für die Anklage wäre in beiden Fällen exakt identisch.
Aber es fehlt am Willen. Und wo kein Wille, da kein Weg.