Stell Dir vor, Du stichst eine junge Frau heimtückisch und brutal ab, versuchst danach, die Leiche im dafür mitgebrachten Koffer zu verstauen und wirst erwischt. Das ist Mord, oder? Dafür gibt’s „lebenslänglich“, richtig? Das heißt in Deutschland, dass man frühestens nach 15 Jahren mit einer Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung rechnen kann. Im Idealfall verhindert das eine Sicherungsverwahrung. Der Allgemeinheit bleibt Deine Anwesenheit also erspart. Sollte man meinen.