Nächste Ausfahrt Weimar: Warum lassen wir Merkel und Steinmeier nicht ohne Bundestag regieren?
„Wie geht es weiter mit Deutschland? Groko, Neuwahlen, doch Jamaika?“, fragt sich der FOCUS und gibt leider auch gleich die falsche Antwort darauf: „Ein Staatsrechtler bringt nun eine erstaunliche Variante ins Spiel: Den Notstands-Artikel 81 im Grundgesetz. Es wäre ein einzigartiger Vorgang – mit viel Macht für den Bundespräsidenten.“ [1]
Es gibt so Tage… Aber fangen wir vorne an. Wie kommt jemand auf so einen Schwachsinn? Der Focus schreibt dazu (und es klingt beinahe, als würde er dem nicht zustimmen):
„Für manche sind die gescheiterten Jamaika-Verhandlungen eine Staatskrise – das sieht der Staatsrechtler Ulrich Battis jedoch anders. Dem ZDF sagte Battis, man habe in Wahrheit ‚vier ungezogene Kinder, die sich nicht einigen können.‘ Und diesen ungezogenen Kindern müsse man dringend Manieren beibringen, findet zumindest der Staatsrechtler.“
Bis hierhin kann ich noch folgen. Die Rotzlöffel gehören mal übers Knie gelegt und dann geht’s ohne Abendbrot und Sandmännchen ins Bett. Mutti eingeschlossen. Eine Staatskrise ist das nicht; der Souverän hat sich eben verwählt und sollte einfach das tun, was man so macht, wenn man unter dieser Nummer keinen Anschluss bekommt: Auflegen und noch mal ordentlich versuchen. Oder aber:
„Battis bringt daher eine erstaunliche Alternative ins Spiel: Denn theoretisch könnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Union in eine Minderheitsregierung zwingen, indem er die Bitte von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Neuwahlen ablehnt. Dann hätte diejenige Partei mit den meisten Stimmen automatisch den Regierungsauftrag.“
Stopp. Als ich mal schrieb, man könne sich das ganze Theater auch sparen, weil Merkel eh nicht mehr freiwillig abdankt, bevor ihr eine höhere Macht den Löffel wegnimmt — da war das keine Handlungsempfehlung. Es war Satire. Warum nehmen die Leute sowas heutzutage alles wörtlich? Erst dieser Maas, der jauchzend mit seinem Exemplar von „1984“ durchs Justizministerium gesprungen ist, und jetzt das. Und es kommt noch schlimmer:
„Damit die neue Minderheitsregierung zumindest wichtige Gesetze weiterhin durchbringen kann, könnte Steinmeier noch zu einem weiteren Schritt greifen: der teilweisen Entmachtung des Bundestages. Möglich macht das Artikel 81 des Grundgesetzes.“
Wie diese wichtigen Gesetze aussehen werden, kann man im Geschichtsbuch auf Seite 1933 nachschlagen. Aber schnell, bevor sie in Flammen aufgeht. Keine Sorge, es ist nur zum Wohle des Volkes. Das will nämlich gar keine funktionierende Regierung, sondern vor allem um jeden Preis seine geliebte Führerin behalten. Und ihren Adjutanten, den zahnlosen Grüßaugust:
„Der sogenannte ‚Gesetzgebungsnotstand‘ besagt, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundespräsidenten einzelne Gesetze beschließen und dem Bundesrat vorlegen kann. Mit Steinmeiers Hilfe könnte die Bundesregierung in Einzelfällen also die Gesetzgebungs-Kompetenz vom Bundestag übernehmen.“
Da sind sie wieder, unsere geliebten Einzelfälle. Also keine Sorge, es kann nichts passieren. Und wenn doch, hat zumindest Nix mit Nix zu tun. Das würde ohnehin nur für ganz dringliche Gesetze missbraucht werden. Sagen wir mal, wenn spontan der Reichstag brennt, wenn wieder irgendwelche Ossis staatszersetzende Unhöflichkeiten brüllen („Merkel muss weg!“) oder vielleicht wird auch der Focus verboten. Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt. Aber es ist ja für einen guten Zweck:
„Der Gesetzgebungsnotstand ist für Fälle gedacht, in denen die Regierung keine Mehrheit im Bundestag hat oder das Parlament aus anderen Gründen seinen Pflichten nicht nachkommt. Eine ungelenke Lösung, aber für Staatsrechtler Battis ist sie immer noch attraktiver als Neuwahlen. Denn die seien (Zitat) ’nicht das, was das Grundgesetz vorsieht und schon gar nicht das, was die Wähler wollen.‘ “
Und ich war schon beinahe in Neuwahlstimmung! Das ist ja gerade noch so gutgegangen. Nicht auszudenken, was ich gewählt hätte, wäre nicht ein „Staatsrechtler“ daherkommen und hätte mir erklärt, was das Volk und das Grundgesetz WIRKLICH wollen. Merkel und Steinmeier als Königspaar in wilder politischer Ehe!
Ich wollte eigentlich noch mehr dazu schreiben, aber es geht nicht. Ich muss jetzt vorm Spiegel den neuen deutschen Gruß üben: Teilnahmslos rumstehen, Mundwinkel runter, die Hände vor dem Bauch zur Raute gefaltet, Kopf leicht schräg legen und dann ein lustloses „Huhu“ (Blick auf den Zettel) „äh, Merkel und so!“…
Nicht wirklich. Ich hab‘ da noch ein bisschen Grundgesetz für Dich, Du Staatsrechtler-Experte. Artikel 20 GG, Abs. 4.: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“