Europa: Beenden wir die Redefreiheit!
Sind europäische Länder neuerdings Polizeistaaten?
Judith Bergmann, 17.11.2016, Gatestone Institute
- Gemäss New Europe, in Leeuwarden, erhielten „etwa 20 Gegner der Pläne [zur Einrichtung von Asyl-Zentren] in der Region Hausbesuche von der Polizei.“ Mit anderen Worten: Die Niederlande engagieren sich in staatlicher Zensur und es stellt sich damit die Frage: Sind die Niederlande jetzt ein Polizeistaat?
- In der Stadt Sliedrecht kam die Polizei ins Büro von Mark Jongeneels und sagte ihm, dass er „zu viel“ tweete und dass er „auf seinen Tonfall achten“ sollte: seine Tweets „scheinen aufdringlich“ zu sein. Sein Vergehen? Ein Tweet sagte: „Das College von #Sliedrecht kommt mit einem Vorschlag, in den nächsten zwei Jahren 250 Flüchtlinge aufzunehmen. Was für eine schlechte Idee!“
- Im September 2015 berichtete Die Welt, dass Menschen, die „fremdenfeindliche“ Ansichten über soziale Medien äussern, das Recht, ihre eigenen Kinder sehen zu dürfen, verlieren.
- Während normale europäische Bürger für „fremdenfeindliche“ Bemerkungen festgenommen und verfolgt werden, nannte ein deutscher EU-Kommissar, Günther Oettinger, die chinesische Ministerdelegation „Schlitzaugen“. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat Oettinger zum Verantwortlichen des EU-Haushalts befördert.
- Offensichtlich ist das Gesetz nicht gleich. EU-Kommissare können „fremdenfeindliche“ Bemerkungen machen und eine Förderung erhalten; Die europäischen Bürger werden für die Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung verhaftet und verfolgt.
Ist der Feind in Europa jetzt die Regierungen? Die Beweise häufen sich, dass selbst eine milde Meinung, die im Gegensatz zur offiziellen Regierungspolitik steht, Sie ins Gefängnis bringen kann, oder zumindest einen Besuch von Ihrer freundlichen lokalen kafkaesken Polizei auslöst. Ist Europa tatsächlich zum Polizeistaat geworden?
Mehrere europäische Regierungen machen ihren Bürgern klar, dass Kritik an Migranten oder der europäischen Migrantenpolitik strafrechtliche Grenzen überschreitet. Menschen, die laut den Behörden „zu weit“ gehen, werden verhaftet, verfolgt und zuweilen verurteilt.
In den Niederlanden besuchte die Polizei Leute, die im Oktober 2015 auf Twitter kritisch über Asylzentren informierten. In der Stadt Sliedrecht kam die Polizei ins Büro von Mark Jongeneels und sagte ihm, dass er „zu viel“ tweete und dass er „auf seinen Ton achten“ solle: seine Tweets „scheinen aufdringlich“. Sein Vergehen? Die Stadt hatte ein Bürgertreffen über ein Flüchtlingszentrum in der Region abgehalten, und Jongeneel hatte ein paar Tweets veröffentlicht. Eines sagte: „Das College von #Sliedrecht kommt mit einem Vorschlag, in den nächsten zwei Jahren 250 Flüchtlinge aufzunehmen. Was für eine schlechte Idee!“ Früher hatte er auch getweetet: „Sollen wir das zulassen ?!“
Er war nicht der einzige. In Leeuwarden, gemäss New Europe:
„… etwa zwanzig Gegner der Pläne [zur Gründung von Asyl-Zentren] in der Region erhielten Hausbesuche der Polizei, auch in Enschede und an manchen Orten im Brabant, wo nach Angaben der niederländischen Medien Menschen, die kritisch gewesen waren über die Ankunft der Flüchtlinge und und die auf Social Media eine Seite zum Thema betreiben, wurde gesagt, aufzuhören damit.“
Ein Sprecher der nationalen Polizei erklärte, dass zehn Einheiten von „digitalen Detektiven“ Facebook-Seiten und Twitter-Konten in Echtzeit überwachen und nach Beiträgen suchen, die „zu weit“ gehen, damit sie die Leute besuchen und ihnen sagen können, „welche Wirkung ein Post oder Tweet im Internet haben kann.“ Mit anderen Worten: Die Niederlande engagieren sich in staatlicher Zensur und es stellt sich somit die Frage: Sind die Niederlande heutzutage ein Polizeistaat?
In Grossbritannien wurde Scott Clark im Februar 2016 verhaftet, weil er auf der Facebook-Seite der schottischen Verteidigungsliga geschrieben hatte, dass syrische Flüchtlinge „die böse Seite in uns zum Vorschein bringen“. Laut einem Nachrichtenbericht verwies er auf die sexuellen Übergriffe auf Frauen in Köln am Silvesterabend durch Männer mit arabischem oder nordafrikanischem Aussehen als Rechtfertigung für seine Online-Kommentare, in denen er auch schrieb: „Wenn einem jungen Mädchen irgendetwas passiert, werde ich persönlich den Ratsherren ins Gesicht spucken, die gedrückt und gedrückt haben, um sie hier unterzubringen…“ Er schrieb auch: „Es gibt defacto eine islamische Invasion … Definitiv läuft etwas schief… Habe eben 15 Syrer im lokalen Biergarten gesehen … Ich war von Anfang an gegen ihre Ankunft.“
Inspektor Ewan Wilson von der Polizei von Dunoon erzählte dem Guardian:
„Ich hoffe, dass die Verhaftung dieser Person eine klare Botschaft übermittelt, dass die Polizei Schottlands keine Form von Aktivität tolerieren wird, die Hass auslösen und offensive Kommentare auf Social Media provozieren könnte.“
In Deutschland wurde ein Ehepaar, Peter und Melanie M., in einem kriminellen Prozess verfolgt wegen der Schaffung einer Facebook-Gruppe, die die Migrationspolitik der Regierung kritisierte. Laut Nachrichten berichtet die Seite: „Die Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge überschwemmen unser Land. Sie bringen Terror, Angst, Leid. Sie vergewaltigen unsere Frauen und bringen unsere Kinder in Gefahr. Setzt dem ein Ende!“
Peter M. verteidigte bei der Verhandlung seine Äußerungen im Internet und sagte: „Man kann sich ja nicht mal ein bisschen kritisch zum Thema Flüchlinge äußern, ohne gleich einen Nazi-Stempel aufgedrückt zu bekommen. Ich wollte einfach ein Diskussionsforum schaffen, in dem man seine Meinung zu den Flüchtlingen sagen kann…“ Er sagte, in seiner Rolle als Verwalter der Gruppe entfernte er pro-Nazi- oder radikale Bemerkungen, aber da Facebook die Seite gelöscht hatte, konnte er diese Beweise vor Gericht nicht vorlegen.
In seinem Urteil sagte der Richter: „Die Beschreibung der Gruppe ist eine Reihe von Verallgemeinerungen mit einem klaren rechten Hintergrund.“ Peter M. wurde zu einer neunmonatigen Haftstrafe und seine Frau zu einer Geldstrafe von € 1.200 verurteilt, und der Richter fügte hinzu: „Ich hoffe, Sie verstehen die Ernsthaftigkeit der Situation. Wenn Sie wieder vor mir sitzen, werden Sie im Gefängnis enden.“
In Deutschland kann die Kritik gegenüber Migranten und der Migrantenpolitik der Regierung andere drakonische Konsequenzen haben. Im September 2015 berichtete Die Welt, dass Menschen, die „fremdenfeindliche“ Ansichten über soziale Medien ausdrücken, das Recht, ihre eigenen Kinder sehen zu dürfen, verlieren. Es braucht für ein Gericht nicht einmal eine Straftat vorzuliegen, um das Wohl des Kindes für gefährdet zu halten und das Recht der Eltern, ihr Kind zu sehen, zu beschränken oder „einen Erzieher“ vorzuschreiben, der während eines Treffens zwischen Elternteil und Kind anwesend sein muss, um „nach Bedarf eingreifen zu können.“ Es ist auch möglich, bestimmte Handlungen, Ausdrucksformen oder Treffen in Gegenwart des Kindes zu verbieten. Als letztes Mittel kann das Gericht das Kind aus der Obhut des Elternteils entfernen.
Laut Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht in der Deutschen Anwaltskammer (DAV): „Der entscheidende Faktor ist ein gesundes Menschenverständnis“. Becker schätzt, dass es nicht ausreichen würde, das Wohl des Kindes als gefährdet zu betrachten, wenn ein Elternteil sagt, dass er lieber keine in seiner Nachbarschaft lebenden syrischen Migranten haben will. Auf der anderen Seite, wenn ein Vater oder eine Mutter in Gegenwart des Kindes Bemerkungen macht, die verbale Drohungen gegen Flüchtlinge enthalten, würde er oder sie „deutlich die kritische Grenze überschreiten.“
Es ist nicht einmal relevant, ob diese Bemerkungen nach deutschem Recht widerrechtlich sind. Selbst ein nach deutschem Recht nicht strafbarer Kommentar kann ein Elternteil über die „kritische Grenze“ schieben. Es ist nicht entscheidend, ob die Tat kriminell ist, sondern ob sie das Kind in einer Weise „beeinflusst“, die sein Wohlergehen gefährdet. Wenn ein Gericht feststellt, dass das Wohlergehen des Kindes gefährdet ist, kann das Elternteil sein Recht auf Zugang zum Kind schon mal eingeschränkt sehen.
Aktionen, statt zu reden, werden noch belastender. Nach Ansicht von Becker ist es eine Sache, in Gegenwart des Kindes mit Bekannten über Asylbewerber herzuziehen, aber viel schlimmer, das Kind zu „fremdenfeindlichen“ Demonstrationen mitzubringen.
Becker definiert nie, was mit „fremdenfeindlich“ gemeint ist. Es scheint implizit zu sein, dass es sich um eine einseitige Fremdenfeindlichkeit handelt, nicht um islamische Fremdenfeindlichkeit gegen Nichtmuslime, zum Beispiel, aber es gibt keinen Versuch, eine Definition zu liefern, obwohl dies offensichtlich der wichtigste Teil der Angelegenheit ist.
Während normale europäische Bürger für „fremdenfeindliche“ Bemerkungen eine Verhaftung und Strafverfolgung riskieren, ist es für diejenigen an den Schaltstellen der Europäischen Union völlig anders.
In einer Rede in Hamburg im Oktober hat der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft, Günther Oettinger, eine chinesische Delegation „Schlitzaugen“ genannt, einen Ausdruck, der allgemein als rassistisch betrachtet wird. Oettinger machte sich nicht einmal die Mühe, sich zu entschuldigen, sondern erklärte der Welt, dass es wichtig sei, seine Kommentare in einem „größeren Zusammenhang“ zu sehen.
Die Europäische Kommission lehnte es auch ab, Oettingers Bemerkungen (die offensichtlich auch Frauen und Homosexuelle abwerteten) zu entschuldigen oder zu untersuchen. Kommissions-Chefsprecher Margaritis Schinas sagte ungläubigen Reportern, „wir haben dem nichts hinzuzufügen.“ Gefragt, ob es eine Untersuchung der Bemerkungen geben würde, sagte er: „Wir haben kein FBI bei der Kommission.“
Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat Oettinger bereits am 28. Oktober zu der begehrten und starken Position des Vizepräsidenten, der für den EU-Haushalt zuständig ist, befördert.
Offensichtlich ist das Gesetz nicht gleich. EU-Kommissare können „fremdenfeindliche“ Bemerkungen machen und eine Beförderung kriegen; Die europäischen Bürger werden für die Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung verhaftet und verfolgt.
Judith Bergman ist Autorin, Kolumnistin, Juristin und politische Analysatorin.
Erstveröffentlichung hier. Reproduktion mit freundlicher Genehmigung des Gatestone Instituts.
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